Überraschung bei der Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes: Am Ende bezahlen die Vorsorgeeinrichtungen die Rechnung.
Der Bundesrat hat nun den definitiven Satz für 2019 auf 1% festgelegt, indem er sich auf einen anderen Monat bezogen hat. Seine Wahl fiel weder auf den historischen Monat Juli, noch auf den letzten verfügbaren Monat, sondern auf September.