die Mobiliar

Motorradversicherung
Motorradversicherung

Die Motorradversicherung

Die umfassende Versicherung für Ihren Roller, Ihre Vespa oder Ihr Motorrad

Panne mit dem Roller? Schaden am Vespa-Lack? Motorradjacke gestohlen? Dank der Motorradversicherung unterstützen wir Sie rasch und unkompliziert.

Das bietet Ihnen die Motorradversicherung:

  • 24 h Soforthilfe bei Unfällen, Schäden und Diebstahl 
  • Teilkasko inkl. mitgeführte Sachen (ohne Motorradbekleidung und -helm) im Wert von 3 000 Franken bei Feuer, Glasbruch, Hagel und Diebstahl
  • Vollkasko auch bei Selbstverschulden
  • Haftpflicht bei Schäden an Personen, Tieren oder Sachen
  • Rasche Zahlung der Unfallkosten vor Klärung der Schuldfrage

Was kostet eine Motorradversicherung in der Schweiz? 

Die Prämie der Motorradversicherung berechnet sich anhand von Marke, Modell, Alter und Inverkehrssetzung Ihres Motorrads. Zudem variiert die Prämie abhängig vom Wohnkanton. Die Mobiliar belohnt den Besuch von Fahrsicherheitskursen und den Verzicht auf die Hinterlegung des Kontrollschilds mit Prämienreduktionen. Berechnen Sie Ihre Prämie direkt online mit unserem Prämienrechner. 

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Motorradversicherung, wenn ich eine Autoversicherung habe?

Ja, Sie versichern bei einer Fahrzeugversicherung das jeweilige Objekt. Einzig, wenn Sie für zwei Motorräder ein Wechselschild benutzen, können Sie beide Fahrzeuge gemeinsam versichern.

Welche Schäden deckt die Motorradversicherung beispielsweise?

  • Haftpflicht: Sie streifen mit Ihrem Motorrad das Auto Ihres Nachbarn und hinterlassen einen grossen Kratzer.
  • Teilkasko: Ihre Vespa wird vor Ihrem Wohnhaus gestohlen.
  • Vollkasko: Beim Einparken Ihres Motorrads verkalkulieren Sie sich und landen in einem Pfeiler.
  • Unfallversicherung: Sie und Ihre Begleitung werden bei einem Sturz mit Ihrem Motorrad verletzt.
  • 24 h CarAssistance: Auf einer Motorradtour im Ausland haben Sie eine Panne und brauchen Hilfe vor Ort.
  • Fahrzeugvertrags-Rechtsschutzversicherung: Der Mechaniker ersetzt Ihren Motorradkoffer, ohne Sie zu fragen und stellt Ihnen die Leistung in Rechnung.

 

Welche Kosten übernimmt die Motorradversicherung?

  • Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schadenersatzansprüche , die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden. Sie übernimmt die Kosten, die bei der Beschädigung oder Zerstörung  von Sachen Dritter oder bei Unfällen mit anderen Personen und Tieren entstehen.
  • Die Kaskoversicherung versichert das Motorrad oder den Roller und alle Zubehörteile: Wir übernehmen die Kosten für die Reparatur oder den Totalschaden in den ersten zwei Jahren bis zu 100 Prozent vom Kaufpreis. In den Folgejahren vermindern sich die Leistungen jeweils um 5 beziehungsweise 10 Prozent. Bei einem Fahrzeug von mehr als 7 Jahren vergüten wir den Zeitwert plus 30 Prozent.

 

Kann ich die Motorradversicherung mit zusätzlichen Leistungen ergänzen?

Ja, Sie können die Motorradversicherung mit folgenden Zusatzdeckungen erweitern:

  • Motorradbekleidung und -helm: Ihre Schutzkleidung inklusive Helm, Protektoren und Stiefel sind bei Kollisions- /Teilkaskoschaden, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl zum Neuwert versichert. Selbstbehalt haben Sie keinen.
  • Bonusschutz: Sichern Sie sich ab, damit Ihre Prämie der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung nach einem Schaden nicht steigt
  • Schäden am parkierten Fahrzeug: Wird Ihr geparktes Motorrad durch unbekannte Dritte beschädigt, übernehmen wir die Kosten.
  • Fahrsicherheit: Jungen Fahrerinnen und Fahrern bis 26 Jahre bezahlen wir 100 Franken an den obligatorischen WAB-Kurs. Ausserdem belohnen wir die Teilnahme an den Fahrsicherheitskursen mit attraktiven Rabatten.

 

Welche Schäden zahlt die Motorradversicherung nicht?

  • In der Haftpflichtversicherung sind eigene Sachschäden ausgeschlossen.
  • Schäden beim Lenken des Fahrzeuges durch eine Person, die den gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzt oder die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt.
  • Schäden, welche in alkoholisiertem Zustand (über dem gesetzlich erlaubten Blutalkoholgehalt), unter Drogeneinfluss oder infolge Medikamentenmissbrauchs verursacht werden.