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Pensionskassen müssen der jüngeren Generation gerecht werden

Die Ansprüche der jüngeren Generationen an die Arbeitswelt haben sich in den letzten Jahren fundamental verändert. Früher verlief das dominierende Karrieremodell linear, Arbeitgeberwechsel oder Unterbrüche waren selten. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach neuen, flexibleren Arbeitsmodellen stark zugenommen. Freelance-Tätigkeiten nehmen zu. Teilzeitstellen sind attraktiv, auch für Männer, und auch mehrere Teilzeitjobs auszuüben ist keine Seltenheit mehr. Dieser gesellschaftliche Wandel wirkt sich auch auf die 2. Säule aus.

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Wollen Arbeitgeber und Pensionskassen für die jüngere Generation interessant bleiben, gilt es, das bestehende Modell optimal auszunützen. Die gute Nachricht ist: Dies ist bereits heute, vor der BVG-Revision, möglich. Es gibt zwar ein ordentliches Pensionierungsalter und der Umwandlungssatz ist weiterhin technisch zu hoch. Aber die Minimalvorschriften des BVG sehen eine Eintrittsschwelle und einen Koordinationsabzug vor, die unabhängig vom Beschäftigungsgrad sind. Genau hier können die Stiftungsräte oder Vorsorgekommissionen direkten Einfluss nehmen:

  • Erstens, indem sie die Eintrittsschwelle senken oder abhängig vom Beschäftigungsgrad flexibler gestalten. Heute sieht das Gesetz vor, dass Versicherte mit mehreren Arbeitgebern Lohnteile bei einem Arbeitgeber freiwillig versichern lassen können, sofern das Reglement dies zulässt. Dies ist in der Praxis nach wie vor selten anzutreffen. Eine Senkung, respektive Flexibilisierung, würde es Teilzeitbeschäftigten oder Personen mit mehreren Beschäftigungen erlauben, ihre Vorsorge besser ihren Verhältnissen anzupassen.
  • Zweitens, indem sie den Plan so ausrichten, dass die neuen Bedürfnisse besser abgedeckt sind. Eine Umverteilung zwischen den Generationen sollte vermieden werden. Eine Senkung der Umwandlungssätze verringert die Umverteilung. Sie muss jedoch mit anderen Massnahmen begleitet werden.
  • Drittens, indem sie den Koordinationsabzug anpassen, Sparbeiträge neu definieren und den Pensionierungszeitpunkt überdenken. So könnte der zunehmenden Flexibilisierung Rechnung getragen werden. Leistungen und Beiträge würden zudem besser aufeinander abgestimmt. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch die Attraktivität des Arbeitgebers für die jüngere Generation.

Diese Anpassungen sind bereits heute einfach umsetzbar. Und zwar sowohl bei firmeneigenen Stiftungen als auch bei Sammeleinrichtungen. In jedem Fall entscheiden der Stiftungsrat bzw. die Vorsorgekommission autonom unter Berücksichtigung der paritätischen Vertretung der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers.

Mein Fazit: Die aktuellen Lösungen sind teilweise noch immer starr. Dabei könnten sie bereits heute mit wenig Aufwand an die aktuellen Bedürfnisse der jüngeren Generationen angepasst werden. Hier sind die Pensionskassenverantwortlichen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden gefordert, den Prozess ins Rollen zu bringen. Damit die 2. Säule auch in Zukunft für alle Beteiligten attraktiv bleibt.

Der Inhalt dieses Beitrags ist erstmals am 24. März 2021 bei AWP Soziale Sicherheit erschienen.

 

Autorin: Franziska Berger, franziska.berger@mobiliar.ch, Leiterin Produktmanagement, Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Berufliche Vorsorge, Nyon

Franziska Berger