IV-Grad nach gemischter Methode
Angenommen, die IV-Stelle hat den IV-Grad nach der gemischten Methode festgesetzt: Worauf basiert die Koordinationsberechnung der Vorsorgeeinrichtung?
Bestimmt die IV-Stelle bei teilerwerbstätigen Versicherten den Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode, werden dafür die beiden Invaliditätsgrade der Bereiche Haushalt und Beruf addiert.
Das folgende Zahlenbeispiel soll dies verdeutlichen:
Tätigkeit | Beschäftigungsgrad | Einschränkung | Invaliditätsgrad |
Erwerb | 60% | 70% | 42% |
Haushalt | 40% | 25% | 10% |
IV-Grad nach gemischter Methode | 52% |
Das Beispiel geht davon aus, dass die versicherte Person einer 60%-Tätigkeit nachgeht und zu 40% im Haushalt beschäftigt ist. Der IV-Grad nach der gemischten Methode beträgt somit 52 %.
IV-Bemessung in der beruflichen Vorsorge
Für die Invaliditätsbemessung in der beruflichen Vorsorge ist einzig die erwerbliche Tätigkeit massgebend. Denn die im BVG festgehaltene Voraussetzung für den Anspruch auf Invalidenleistung steht unter dem (stillschweigenden) Vorbehalt der Erwerbstätigkeit. Die Berechnung des IV-Grades erfolgt hierbei mittels Einkommensvergleich:
Valideneinkommen CHF 35‘000.00
Invalideneinkommen CHF 10‘500.00
Einkommenseinbusse CHF 24‘500.00 = IV-Grad von 70 %
In unserem Beispiel führt der Invaliditätsgrad von 70 % zu einer vollen Invalidenrente, respektive eine halbe Rente der IV und eine volle Rente der Pensionskasse.
Beispiel Koordinationsberechnung
Gemäss Art. 24 BVV2 kann die Vorsorgeeinrichtung die Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.
Für die Koordinationsberechnung kann nach sachlicher Kongruenz lediglich derjenige Betrag der Invalidenrente angerechnet werden, der für die Einschränkung im Erwerb steht.
Für unser Zahlenbespiel bedeutet dies bei einem mutmasslich entgangenen Verdienst von CHF 35‘000 folgendes:
Invaliditätsgrad | Betrag | |
Anteil IV-Rente für Bereich Erwerb | 42 % | CHF 921 |
Anteil IV-Rente für Bereich Haushalt | 10 % | CHF 219 |
IV-Grad nach gemischter Methode | 52 % | CHF 1‘140 |
Entsprechend werden in der Koordinationsberechnung der beruflichen Vorsorge nur CHF 921 als monatliche IV-Rente angerechnet:
Mutmasslich entgangener Verdienst | CHF 35‘000 | 90% | CHF 31‘500 |
Leistung der IV | CHF 921 | pro Jahr | CHF 11‘052 |
Leistung der BV | CHF 1‘500 | pro Jahr | CHF 18‘000 |
Leistungen insgesamt | CHF 29‘052 |
Im vorliegenden Beispiel ist die Summe der Invalidenleistungen (CHF 29‘052) tiefer als 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes (CHF 31‘500). Die Rente der Pensionskasse kommt also ungekürzt zur Auszahlung.
(Quellen: BGE 120 V 106 vom 25.4.1994)
Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Berufliche Vorsorge, Nyon
Autorin: Rebekka Wiesmann, Fachspezialistin Leistungen / Renten BV, rebekka.wiesmann@mobi.ch