die Mobiliar

IV-Grad nach gemischter Methode

Freitag, 1. April 2016

Angenommen, die IV-Stelle hat den IV-Grad nach der gemischten Methode festgesetzt: Worauf basiert die Koordinationsberechnung der Vorsorgeeinrichtung?

Bestimmt die IV-Stelle bei teilerwerbstätigen Versicherten den Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode, werden dafür die beiden Invaliditätsgrade der Bereiche Haushalt und Beruf addiert.

 Das folgende Zahlenbeispiel soll dies verdeutlichen:

Tätigkeit   Beschäftigungsgrad Einschränkung  Invaliditätsgrad 
Erwerb  60%  70%  42%
Haushalt  40%  25%  10%
IV-Grad nach gemischter Methode     52%

Das Beispiel geht davon aus, dass die versicherte Person einer 60%-Tätigkeit nachgeht und zu 40% im Haushalt beschäftigt ist. Der IV-Grad nach der gemischten Methode beträgt somit 52 %.

IV-Bemessung in der beruflichen Vorsorge

Für die Invaliditätsbemessung in der beruflichen Vorsorge ist einzig die erwerbliche Tätigkeit massgebend. Denn die im BVG festgehaltene Voraussetzung für den Anspruch auf Invalidenleistung steht unter dem (stillschweigenden) Vorbehalt der Erwerbstätigkeit. Die Berechnung des IV-Grades erfolgt hierbei mittels Einkommensvergleich:

Valideneinkommen CHF 35‘000.00
Invalideneinkommen CHF 10‘500.00
Einkommenseinbusse CHF 24‘500.00 = IV-Grad von 70 %

In unserem Beispiel führt der Invaliditätsgrad von 70 % zu einer vollen Invalidenrente, respektive eine halbe Rente der IV und eine volle Rente der Pensionskasse.

Beispiel Koordinationsberechnung

Gemäss Art. 24 BVV2 kann die Vorsorgeeinrichtung die Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.

Für die Koordinationsberechnung kann nach sachlicher Kongruenz lediglich derjenige Betrag der Invalidenrente angerechnet werden, der für die Einschränkung im Erwerb steht.

Für unser Zahlenbespiel bedeutet dies bei einem mutmasslich entgangenen Verdienst von CHF 35‘000 folgendes:

  Invaliditätsgrad   Betrag
Anteil IV-Rente für Bereich Erwerb  42 %  CHF 921
Anteil IV-Rente für Bereich Haushalt  10 %  CHF 219
IV-Grad nach gemischter Methode  52 %  CHF 1‘140

 

Entsprechend werden in der Koordinationsberechnung der beruflichen Vorsorge nur CHF 921 als monatliche IV-Rente angerechnet:

 Mutmasslich entgangener Verdienst  CHF 35‘000 90%   CHF 31‘500
 Leistung der IV  CHF 921  pro Jahr  CHF 11‘052
 Leistung der BV  CHF 1‘500  pro Jahr  CHF 18‘000
 Leistungen insgesamt      CHF 29‘052

 

Im vorliegenden Beispiel ist die Summe der Invalidenleistungen (CHF 29‘052) tiefer als 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes (CHF 31‘500). Die Rente der Pensionskasse kommt also ungekürzt zur Auszahlung.

(Quellen: BGE 120 V 106 vom 25.4.1994)

 

Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Berufliche Vorsorge, Nyon
Autorin: Rebekka Wiesmann, Fachspezialistin Leistungen / Renten BV, rebekka.wiesmann@mobi.ch