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Unfallversicherung für Hausangestellte

Die obligatorische Versicherung Ihrer Haushalthilfen

Beim Reinigen stürzt Ihre Putzfrau von der Leiter und bricht sich den Arm. Der Babysitter hat sich beim Erhitzen des Fläschchens die Hand verbrüht. Bei solchen Unfällen haften Sie als Arbeitgeber für die finanziellen Folgen. Die obligatorische Unfallversicherung für Hausangestellte übernimmt die Kosten.

Vorteile der Unfallversicherung für Hausangestellte

  • Deckung aller Berufsunfälle während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg
  • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen: Rettungstransporte, ambulante Behandlungen, Spital- und Kuraufenthalte
  • Taggelder, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente
  • Eine Versicherung für alle Hausangestellten in Ihrem privaten Haushalt

Unfallversicherung für Hausangestellte im Detail

Wenn Sie eine Person in Ihrem Haushalt beschäftigen, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese gegen Unfall zu versichern. Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG versichert Ihre Hausangestellten und schützt Sie vor allen finanziellen Folgen eines Unfalls – unkompliziert und sofort, mit einer tiefen Jahresprämie.

Unfallversicherung für Hausangestellte online abschliessen

Schliessen Sie die Unfallversicherung für Hausangestellte direkt und unkompliziert online ab.

Online abschliessen

Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung nur abschliessen können, wenn die jährliche Lohnsumme weniger als CHF 10'000.– beträgt und die wöchentliche Arbeitszeit unter 8 Stunden pro Woche liegt.

Welche Leistungen sind mit der Unfallversicherung für Hausangestellte abgedeckt?

Die Unfallversicherung für Hausangestellte versichert folgende Leistungen:

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen

Heilbehandlung (Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Spitalunterkunft in der allgemeinen Abteilung), Hauspflege, Hilfsmittel, Rettungstransport, ambulante Behandlungen, Spitalunterkunft in der allgemeinen Abteilung, Kuraufenthalte.

Taggeld

Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit: 80 Prozent des versicherten Lohns ab dem dritten Tag nach einem Unfall.

Invalidenrente

Invalidenrente bei Invalidität als Folge eines Unfalls.

Integritätsentschädigung

Integritätsentschädigung bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität oder Hilflosenentschädigung bei Hilflosigkeit.

Hinterlassenenrente

Rente für Hinterlassene nach einem Todesfall.

Welche Kosten übernimmt unsere Unfallversicherung für Hausangestellte?

Die Unfallversicherung für Hausangestellte übernimmt die Pflegeleistungen und Heilungskosten für Berufsunfälle, die während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passieren.

Das Taggeld richten wir ab dem dritten Tag nach dem Unfall aus; es beträgt maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Eine Invalidenrente beträgt maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes, zusammen mit der IV-Rente maximal 90 Prozent.

Bei einem Todesfall beträgt die Hinterlassenenrente für die Witwe oder den Witwer 40 Prozent des versicherten Verdienstes und maximal 25 Prozent für eine Waise. Bei mehreren Hinterbliebenen beträgt die Rente höchstens 70 Prozent des versicherten Verdienstes.

Weitere Informationen

Arbeitet eine Person mehr als 8 Stunden pro Woche in Ihrem Haushalt, müssen Sie sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichern. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Exklusives Servicepaket der Mobiliar

Zusätzlich zu den gewählten Deckungen sind folgende Leistungen enthalten:

  • Beratung und Betreuung vor Ort: durch Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater.
  • Schadenerledigung vor Ort: durch den Schadenservice der Generalagentur in Ihrer Nähe, persönlich und unkompliziert.
  • Elektronische Schadenmeldung: Sie können die Schadenmeldung direkt am Bildschirm erfassen und diese schnell und einfach der Mobiliar übermitteln.