die Mobiliar

""
""

Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und 3b?

Mit den Säulen 3a und 3b lassen sich Träume finanziell verwirklichen. Dabei geht es um mehr als nur um die Altersvorsorge. Natürlich ist die dritte Säule wichtig, um den Lebensstandard auch im Alter zu halten. Sie hilft Ihnen aber auch dabei, Ihre Traumimmobilie zu finanzieren oder Ihre eigene Firma zu gründen.

Vergleich zwischen den Säulen 3a und 3b im Überblick:

  Gebundene Vorsorge 3a Freie Vorsorge 3b
Zweck Sparen fürs Alter  Sparen für alle Wünsche 
Einzahlungen* max. CHF 7 056 pro Jahr  kein Maximalbetrag 
Mindestbetrag  CHF 100 pro Monat  CHF 100 pro Monat 
Verfügbarkeit  ab dem Referenzalter (AHV-Alter) immer 
Vorzeitige Auszahlung  Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswandern  keine Einschränkungen 
Flexibilität  Prämienpausen und zusätzliche Einzahlungen möglich  Prämienanpassungen, aber keine Prämienpausen oder zusätzliche Einzahlungen möglich
Steuervorteil  Prämien werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen  beschränkter Steuerabzug 
Versicherung  Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit 
Todesfallkapital 
Auf Wunsch: Erwerbsunfähigkeits-Rente 
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit 
Todesfallkapital 
Auf Wunsch: Erwerbsunfähigkeits-Rente 

*Für nicht selbstständig erwerbende Personen

 

Bei der Säule 3a handelt es sich um die gebundene private Vorsorge. Die Verfügbarkeit des Guthabens ist zwar eingeschränkt, dafür profitieren Sie von erheblichen Steuervorteilen. Sie dient vor allem für den Aufbau des Altersguthabens und die steuerlich vorteilhafte Finanzierung von Wohneigentum. 

Die Säule 3b nennt man auch die freie Vorsorge. Sie ist deutlich flexibler als die Säule 3a. Sie unterstützt Sie dabei, Ihr eigenes Sparziel – etwa für ein Traumhaus – zu erreichen. 

Jetzt Vorsorge-Simulation starten

Warum brauche ich eine private Vorsorge?

Mit der dritten Säule sorgen Sie privat vor. Sie ist freiwillig und ein Teil des 3-Säulen-Prinzips des Schweizer Vorsorgesystems. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge, die zweite Säule die berufliche Vorsorge (BVG) – auch Pensionskasse genannt. 

Das Ziel der 3. Säule ist es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen, die von der ersten und zweiten Säule nicht gedeckt sind. So können Sie ihren gewohnten Lebensstil auch im Alter aufrechterhalten und Ihre individuellen Wünsche finanzieren. Kurz gesagt: Die Säulen 3a und 3b helfen Ihnen dabei, ein eigenes Vermögen aufzubauen

Ab wann soll ich in die dritte Säule einzahlen?

Die Faustregel besagt: Je früher Sie in die dritte Säule einzahlen, desto weniger Geld müssen Sie investieren, um Ihr Alters-Sparziel zu erreichen. Das hat mit dem Zinseszins-Effekt zu tun. Warum Sie lieber früher als später mit den Einzahlungen starten, zeigt diese einfache Rechnung mit einer durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent pro Jahr:

""

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer privaten Vorsorge auseinanderzusetzen, sobald Sie erwerbstätig sind. Das kann schon nach der Lehre sein oder bei der ersten Festanstellung nach dem Studium. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können Sie eine dritte Säule abschliessen. Hier gilt: lieber spät als nie. 

Wer darf in die dritte Säule einzahlen?

In die Säule 3a dürfen alle Personen einzahlen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. In die Säule 3b dürfen alle Personen einzahlen. 

Wann darf ich das Geld aus der dritten Säule beziehen?

Ihr Guthaben aus der Säule 3a dürfen Sie frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen. Ein vorzeitiger Bezug ist dann möglich, wenn Sie eine eigene Immobilie kaufen, ins Ausland wegziehen oder sich selbstständig machen. Ihre Ersparnisse aus der Säule 3b dürfen Sie jederzeit beziehen.

Darf ich mehrere Vorsorgekonten haben und wenn ja, warum?

Ja, Sie dürfen Ihr 3a-Guthaben auf mehrere Konten verteilen. Pro Person darf aber höchstens der 3a-Maximalbetrag von 7 056 Franken einbezahlt werden.

Mit einem sogenannten 3a-Splitting können Sie von Steuerersparnissen beim Bezug Ihres Guthabens profitieren. Denn wenn Sie sich das ganze 3a-Kapital auf einmal auszahlen lassen, können vergleichsweise hohe Steuern anfallen. Wie hoch die Ersparnis beim gestaffelten Bezug ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Kann ich mit der dritten Säule Steuern sparen?

Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Wohnkanton und Zivilstand sparen Sie so bis zu mehreren Tausen Franken pro Jahr an Steuern. Ausserdem wird Ihr 3a-Kapital nicht als Vermögen besteuert.  

Für die Säule 3b gilt: Die Auszahlung Ihres Guthabens ist dann steuerfrei, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Ausserdem muss die Laufzeit mindestens fünf Jahre betragen und der Vertrag darf nicht nach dem 66. Lebensjahr abgeschlossen worden sein.

Soll ich die dritte Säule bei einer Versicherung oder einer Bank abschliessen?

Bei der Mobiliar zahlen Sie nicht nur für Ihre Vorsorge ein, sondern versichern diese auch und erhalten eine Lebensversicherung. Sollten Sie wegen Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden, zahlen wir Ihre Prämien weiter für Sie ein. Ihre Zukunft ist damit unabhängig von allen Eventualitäten des Lebens finanziell gesichert. Eine Versicherung ist bei Banken im Normalfall nicht möglich.

Vorsorge-Simulation für Ihre individuelle Sparstrategie

Sie möchten konkreter werden? Basierend auf Ihrer Lebenssituation und Ihren finanziellen Möglichkeiten schlagen wir Ihnen eine individuelle Sparstrategie vor. 

Simulationstool starten 

Vertragsdauer und Kündigung

Grundsätzlich zahlen Sie bis frühestens fünf Jahre vor ihrem AHV-Alter in die Säule 3a ein. Ein vorzeitiger Bezug ist bei Wohneigentum, Selbständigkeit oder Wegzug ins Ausland möglich. Guthaben aus der Säule 3a können Sie dann auflösen, wenn Sie es in eine andere Vorsorgeeinrichtung wie zum Beispiel die Pensionskasse oder ein anderes 3a-Konto verschieben. Eine Auflösung des 3b-Guthabens ist flexibel und hängt von den individuellen Vertragsbestimmungen ab.  

Verpfändung vs. Vorbezug der 3. Säule

Wenn Sie Wohneigentum kaufen, ist anstelle des Vorbezugs auch eine Verpfändung Ihres 3a-Kapitals möglich. Mit einer Verpfändung bleibt Ihr Altersguthaben sowie der Versicherungsschuz bestehen. Gleichzeitig gewähren Sie Ihrer Hypothekenbank finanzielle Sicherheit.  

Sie zahlen weiterhin in die dritte Säule ein und können Steuern sparen. Der Hypothekargeber greift in den meisten Fällen erst nach der Auszahlung Ihrer 3a aufs Guthaben zurück. Ein weiterer Vorteil: Die Steuern, die bei einem Vorbezug beglichen werden müssen, entfallen bei einer Verpfändung. 

Erbliche Begünstigung

Für die Säule 3a gilt: Im Todesfall erbt die Partnerin oder Partner. Dabei kann es sich um eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft handeln. Auch eine Lebensgemeinschaft, die in den letzten fünf Jahren vor dem Tod geführt wurde, wird hier begünstigt. Zusätzlich ist auch das Testament der verstorbenen Person entscheidend. Die erbliche Begünstung der 3b-Ersparnisse ist frei wählbar, sofern die Pflichtanteile berücksichtigt werden.