die Mobiliar

""
""

Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende

Schutz vor dem finanziellen Risiko einer Arbeitsunfähigkeit

Wer als selbstständigerwerbende nicht selbst eine Versicherung abgeschlossen hat, trägt bei einem Unfall oder einer Krankheit ein hohes finanzielles Risiko: insbesondere der Lohnausfall ist nicht abgedeckt. Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende der Mobiliar schützt Sie vor unkalkulierbaren Risiken, auch im Falle von Invalidität oder Tod.

Vorteile der Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende auf einen Blick

  • Leistungen bei Unfall oder Krankheit in einer Police mit den Mitarbeitenden versicherbar
  • Weltweiter Versicherungsschutz vor den Folgen von Arbeitsunfähigkeit
  • Kapitalzahlungen unabhängig von den Leistungen anderer Versicherer
  • Mitversicherung von Familienmitgliedern, die im Betrieb arbeiten, möglich

Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende im Detail

Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende deckt die zwei wichtigsten Risiken in einer Police ab, die Sie als freischaffende Person oder als Inhaber eines eigenen Betriebs treffen können. Als selbstständigerwerbende Person geniessen Sie keinen obligatorischen Versicherungsschutz. Sollten Sie einmal arbeitsunfähig werden, bedeutet dies ein unkalkulierbar hohes finanzielles Risiko, das Sie, Ihre Firma und Ihre Familie einschneidend treffen kann.

Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende entschärft dieses Risiko in finanzieller Hinsicht. Sie können sich gegen den Erwerbsausfall infolge eines Unfalls oder einer Krankheit versichern, indem Sie ein Taggeld abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse festlegen. Auch die Heilungskosten in Ergänzung zu einer Sozialversicherung bei einem Unfall sind versichert. So können Sie beruhigt sein, dass die Mobiliar die finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit übernimmt. Für den Fall einer Invalidität können Sie zudem ein Kapital versichern oder mit Einschluss eines Todesfallkapitals ihre Hinterbliebenen finanziell absichern. Das Mehrkostenkapital unterstützt Sie zusätzlich in finanzieller Hinsicht bei einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende versichert folgende Leistungen:

Taggeld

Taggeld für jeden Kalendertag einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 Prozent.

Mehrkostenkapital

Kapitalleistung bei Arbeitsunfähigkeit.

Heilungskosten bei Unfall

In Ergänzung zu einer Sozialversicherung werden übernommen: Heilmassnahmen durch Ärzte und Zahnärzte, Arzneikosten und Spezialmedikamente die von Krankenkassen nicht vergütet werden.

Aufwendungen für die Dienste von Haushalthilfen wenn deren Einsatz nach ärztlicher Ansicht notwendig ist

Rettungs- und Suchaktionen bei Unfall

Rettungs- und Suchaktionen, um die versicherte Person zu retten oder zu bergen, Bergung einer Leiche und Überführung in die Schweiz.

Prothesen und Krücken bei Unfall

Prothesen und Sachen, die ein Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen; Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen, sofern eine Körperschädigung vorliegt, die einer Behandlung bedarf; Krücken, Stützen und orthopädisches Schuhwerk.

Kosmetische Operationen bei Unfall

Kosmetische Operationen, die aufgrund eines versicherten Unfalls notwendig sind.

Invaliditätskapital bei Unfall

Invaliditätskapital bei Invalidität als Folge eines Unfalls, bemessen nach dem Invaliditätsgrad.

Todesfallkapital bei Unfall

Todesfallkapital für die Angehörigen oder für eine andere im Voraus bestimmte Person.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Unfallversicherung bezahlt die Pflegeleistungen und Kosten für ein versichertes Ereignis unlimitiert bis 5 Jahre nach dem Unfall. Danach werden pro versichertes Ereignis noch insgesamt maximal 500 000 Franken bezahlt. Für notwendige kosmetische Operationen bezahlen wir bis zu 20 000 Franken, für Heilmethoden der Komplementärmedizin bis zu 5 000 Franken. Für Rettungs- und Bergungsaktionen übernimmt die Unfallversicherung bis zu 50 000 Franken.

Das Taggeld bei Krankheit oder Unfall zahlen wir für jeden Kalendertag einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 Prozent. Die Zahlung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält das Taggeld während der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch bis zum Erreichen des Schlussalters.

Die Höhe der Taggelder richtet sich ebenso wie das Invaliditäts-, Todesfall- oder Mehrkostenkapital nach der Summe, die in der Police vereinbart wurde. Der Invaliditätsgrad wird aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festgelegt.

Exklusives Servicepaket der Mobiliar

Zusätzlich zu den gewählten Deckungen sind folgende Leistungen enthalten:

  • Beratung und Betreuung vor Ort: durch Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater.
  • JurLine 0848 82 00 82: für erste telefonische Rechtsauskünfte jeglicher Art.
  • Schadenerledigung vor Ort: durch den Schadenservice der Generalagentur in Ihrer Nähe, persönlich und unkompliziert.
  • Case Management: Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung von versicherten Personen und Sie profitieren von unserem Netzwerk beratender Ärzte in der ganzen Schweiz.
  • Elektronische Schadenmeldung: Sie können die Schadenmeldung direkt am Bildschirm erfassen und diese schnell und einfach der Mobiliar übermitteln.

Mitarbeitende im Betrieb von Selbstständigerwerbenden:

Sind Sie selbstständigerwerbend und beschäftigen in Ihrem Betrieb Mitarbeitende? Erfahren Sie mehr über unsere Versicherungslösungen bei Unfall oder Krankheit von Mitarbeitenden.