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Was es beim Wohnungswechsel zu beachten gilt
Was es beim Wohnungswechsel zu beachten gilt

Vor dem Umzug auch an die Versicherung gedacht?

Was es beim Wohnungswechsel zu beachten gilt

Zügelunternehmen engagieren oder Freunde einspannen? Planung ist beim Umzug die halbe Miete – das betrifft auch den Versicherungsschutz. Dank unseren Tipps wissen Sie, worauf Sie achten müssen.

Eine neue Wohnung läutet oft einen neuen Lebensabschnitt ein. Damit Ihr Glück in der neuen Bleibe komplett wird, braucht es auch die richtigen Versicherungen – vor, während und nach dem Umzug.

Fürs Gröbste – die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor den finanziellen Folgen von Wasser-, Feuer- sowie Elementarschäden und gegen Diebstahl. Auf diesen Schutz dürfen Sie auch während des Umzugs zählen. Doch gerade bei einem Wohnungswechsel lohnt es sich, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und den gesamten Hausrat neu einzuschätzen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen. Haben Sie sich für die neuen vier Wände beispielsweise ein teureres Sofa geleistet? Glückwunsch! Wenden Sie sich deshalb auf jeden Fall rechtzeitig an Ihren Versicherungs- und Vorsorgeberater um eine allfällige Unterversicherung zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Nicht gedeckt sind in einer Hausratversicherung die Kosten für Beschädigung oder Verlust des Zügelgutes sowie Kosten von Beschädigungen an Gegenständen Dritter – zum Beispiel an einem ausgeliehenen oder gemieteten Fahrzeug. Ebenfalls nicht gedeckt sind Mehrkosten bei Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen von Reinigungs- oder Zügelunternehmen. 

Wenn Sie andere zügeln lassen

Wer eine Umzugsfirma engagiert, ist prinzipiell gut beraten. Solche Transportunternehmen bieten oft einen umfassenden Versicherungsschutz an. Aber Achtung: Wenn es um Schäden am Zügelgut geht, haften Umzugsfirmen oftmals nur, wenn diese die Kisten zuvor selber gepackt haben. Studieren Sie deshalb den Vertrag genau und erkundigen Sie sich auch, ob bestimmte Gegenstände von der Haftung ausgeschlossen sind. Wenn von der Umzugsfirma keine Bestätigung über den Abschluss einer Transportversicherung vorliegt, ist der Abschluss einer solchen ratsam.

Vielleicht dürfen Sie auch auf die Hilfe von Freunden oder Kollegen zählen, wenn Sie umziehen. Das ist toll, aber auch hier gibt es etwas Wichtiges zu beachten: Wer jemandem einen Gratisdienst – eine sogenannte Gefälligkeit – leistet und etwas kaputt macht, muss nicht den ganzen Schaden bezahlen. Deshalb muss auch die Versicherungsgesellschaft – in diesem Fall die Privathaftpflicht des Verursachers – den Schaden nicht vollumfänglich übernehmen.

Damit beim Zügeln alles abgesichert ist

Die Hausratversicherung deckt alle Kosten, welche in Zusammenhang mit Was­ser-, Feu­er- so­wie Ele­men­tar­schä­den entstehen. Nicht inbegriffen sind Schäden am Zügelgut oder deren Verlust. Verabschiedet sich die Kraft in ihren Armen im zweiten Stock und der Kleiderschrank kracht runter, werden die Schäden nicht von der Hausratversicherung übernommen. Das gleiche gilt, wenn Ihr wertvolles Porzellangeschirr beim Stolpern über die Türschwelle auf den Boden fällt und zerbricht. 

Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Dritten

Immer mehr Vermieter verlangen zwingend eine Privathaftpflicht-Versicherung. Diese deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten – beispielsweise eben dem Vermieter, respektive an dessen Eigentum – zufügt. Die Privathaftpflicht-Versicherung kann bei einer späteren Wohnungsabgabe und allfälligen Forderungen des Vermieters wegen Wohnungsschäden Ihr Portmonee schonen. Aber aufgepasst: Schäden, welche nach und nach oder durch Abnützung entstehen, sind nicht versichert.

Wenn Sie Ihre neue Wohnung übernehmen, sollten Sie zudem alle Schäden und Mängel in einem Protokoll detailliert festhalten. Falls Sie etwas übersehen oder nicht protokollieren, zum Beispiel Flecken im Teppich, kaputte Keramikplatten oder Parkettschäden, kann der Vermieter Sie später dafür haftbar machen.

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