die Mobiliar

""
""

Mit fremden Autos richtig versichert fahren

Wer bezahlt, wenn Sie mit einem geliehenen Auto einen Schaden anrichten?

Teilen statt besitzen - Carsharing hat sich in den letzten Jahren stark etabliert. Immer weniger Menschen besitzen ein eigenes Auto. Der öffentliche Verkehr ist nah, die Velowege werden immer besser. Wer nur gelegentlich ein Auto braucht, kann es sich von Freunden, den Eltern oder über eine Carsharing-Plattform leihen. Dabei ist es wichtig, vorab zu klären, wie man mit einem möglichen Schadenfall umgeht. Denn ein Missgeschick ist schnell passiert. 

Vollkasko als Glücksfall  

Sie leihen sich das Auto von einer Kollegin, welche nicht im selben Haushalt wie Sie lebt. Kurz nicht aufgepasst und schon haben Sie beim Einparken einen Schaden am Auto des Nachbarn verursacht.

Wenn Sie Glück haben, ist das ausgeliehene Auto Vollkasko versichert. Dann übernimmt die Vollkasko Ihrer Freundin den Schaden am geliehenen Auto. In diesem Fall übernimmt die Mobiliar über die Deckung «Gelegentlicher Lenker fremder Fahrzeuge» im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung eine mögliche Bonusrückstufung des geliehenen Autos und den verbleibenden Selbstbehalt. Der Schaden am Fahrzeug des Nachbarn ist über die obligatorische Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin versichert.

Versicherungsschutz bei gelegentlichen Fahrten  

Falls Ihre Freundin keine Vollkasko hat, fällt der Schaden am geliehenen Auto auf Sie zurück – ein Fall für Ihre Versicherung. Bei der Mobiliar sind solche Schäden als «Gelegentlicher Lenker fremder Fahrzeuge» in der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Deckung wird jedoch nur gewährt, wenn das Lenken von fremden Fahrzeugen wirklich «gelegentlich» ist. Das heisst bei der Mobiliar maximal 35 Tage pro Kalenderjahr.

Carsharing über Plattformen: Versicherung inklusive

Carsharing-Plattformen denken in Versicherungsfragen mit. Entscheiden Sie sich, Ihr Fahrzeug über eine solche Plattform zu vermieten, müssen Sie Ihre eigene Versicherung informieren. Nutzen Sie ein fremdes Fahrzeug einer Carsharing-Plattform, ist die Versicherung meist in den Buchungsgebühren inklusive. In dieser enthalten sind eine Vollkaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge. Diese Versicherungen schützen Vermieter und Mieter vor unerwarteten Kosten.  

Deckung bei Fahrten mit Geschäftsfahrzeugen 

Sind Sie gelegentlich mit einem Geschäftsfahrzeug unterwegs, haftet die Fahrzeugversicherung des Unternehmens für allfällige Schäden. Dabei wird nicht zwischen Privat- und Geschäftsfahrten unterschieden.  

Mit dem geliehenen Fahrzeug im Ausland 

Für Reisen mit einem privat geliehenen Auto ins Ausland sind die Versicherungsgrundlagen dieselben wie in der Schweiz. Sind Sie so unterwegs, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA, dass Sie eine Bewilligung des Besitzers mitführen. Eine Beglaubigung eines Notars ist nicht notwendig, der Stempel der Wohngemeinde auf der Vollmacht reicht aus. 

Entscheiden Sie sich im Ausland für einen Mietwagen, schliessen Sie die Versicherung direkt beim Vermieter ab. Falls Sie eine Fahrzeugversicherung mit der Zusatzdeckung 24 h CarAssistance Top oder eine Reiseversicherung mit der 24 h Motorfahrzeug-Assistance abgeschlossen haben, übernimmt die Mobiliar den allfälligen Selbstbehalt im Schadenfall bis 5 000 Franken.  

Geleaste Autos als Mietwagen

Privat und direkt können auch geleaste Autos problemlos ausgeliehen werden. Das Leasing hat bei der Ausleihe keinen Einfluss auf die Versicherungslage. Anders verhält es sich bei der Vermietung über Plattformen wie 2EM. Dort empfiehlt sich eine gute Vorabklärung mit dem Leasing-Anbieter.