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Schäden an der Mietwohnung
Schäden an der Mietwohnung

Schäden an Ihrer Mietwohnung

Für welche Schäden haften Sie als Mieterin oder Mieter?

Die Freude ist gross: In Ihrer neuen Mietwohnung fühlen Sie sich rundum wohl und wörtlich zu Hause. Doch nach einer Woche wird das Wohnvergnügen etwas getrübt. Sie stellen einen Sprung in der Badewanne fest, den Sie bei der Wohnungsübernahme übersehen haben. Müssen Sie den Schaden nun bezahlen?

Als Mieterin oder Mieter haften Sie für Schäden, die Sie selbst, Ihre Mitbewohner, Angestellte, Gäste, Hund und Katze oder andere Tiere verursachen. Schäden, die durch normale Abnützung entstehen, muss der Vermieter übernehmen. Wenn Sie nach Ihrem Einzug Mängel entdecken, die nicht protokolliert wurden, sollten Sie diese mittels Mängelliste Ihrem Vermieter melden. So stellen Sie sicher, dass Sie beim Auszug nicht dafür haften. Sie haben für die Meldung je nach Vermieter 5-30 Tage nach der Wohnungsübergabe Zeit.

Für solche Schäden haften Sie 

Ihr fünfjähriger Sohn hat die Wohnzimmerwand verkritzelt, Ihre Katze entdeckt ihren Jagdinstinkt nach Insekten und zerkratzt dabei die Tapete – und nach einer gründlichen Putzaktion entdecken Sie einen Kratzer im Keramikkochfeld. Solche und ähnliche Schäden müssen Sie selbst bezahlen. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten nach Abzug des Selbstbehalts und Amortisationskosten.

Für solche Schäden haften Sie nicht

Für die normale Abnützung haften Sie nicht: vergilbte Tapeten, Spuren von Bildern und Möbeln an den Wänden, abgenützte Teppiche, sachgerecht verschlossene Nagel- und Dübellöcher, Schäden von unbekannten Dritten. Und natürlich müssen Sie auch keinen Schaden bezahlen, der schon bei Mietantritt bestand und im Abnahmeprotokoll aufgeführt ist.  

Bei Mietschäden die Versicherung informieren 

Besprechen Sie jeden Schaden an Ihrer Mietwohnung so rasch wie möglich mit der Hausverwaltung und informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung . Bei einem grösseren Schaden oder wenn die Verwaltung Schadenersatz fordert, sind Sie sogar verpflichtet, Ihre Versicherung zu benachrichtigen. Die Höhe des Schadenersatzes für eine beschädigte Sache richtet sich nach ihrer durchschnittlichen Lebensdauer. Die normale Lebensdauer eines Spannteppichs beträgt zum Beispiel zehn Jahre. Muss er wegen einer Beschädigung bereits nach fünf Jahren erneuert werden, bezahlen Sie höchstens 50 Prozent des Neuwerts.

Kleine Reparaturen und Ausbesserungen 

Wenn die Reparatur kleiner Schäden unverhältnismässig teuer wäre, müssen Sie nur einen Teil bezahlen. So darf Ihr Vermieter wegen eines kleinen Brandlochs im Spannteppich nicht den ganzen Teppich auf Ihre Kosten ersetzen. Eine Reparatur der Stelle genügt. Diese übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung nach Abzug des Selbstbehalts. 

Als Mieter oder Mieterin müssen Sie folgende Reparaturen und Ausbesserungen an Ihrer Wohnung selbst bezahlen:

  • Instandstellung von Schaltern, Steckdosen und Türschlössern 
  • Ersatz von Hahnendichtungen und Duschschläuchen 
  • Reinigung und Ersatz von Küchenabluft-Filtern 
  • Entrussen von Wohnzimmer-Cheminées 
  • Auswechseln von Sicherungen 
  • Entstopfen von Ablaufrohren bis zur Hauptleitung 

Beheben Sie grössere Schäden nicht selbst

Vergeben Sie Reparaturaufträge nie direkt, sondern benachrichtigen Sie Ihre Hausverwaltung. Sie haben sonst keinen Anspruch darauf, dass Ihnen die Verwaltung jenen Teil der Arbeit, der auf die Altersentwertung zurückzuführen ist, vergütet. Wenn Ihre Vermieterin zudem unzufrieden mit der Ausführung ist und die Reparatur nicht akzeptiert, müssen Sie doppelt bezahlen.

Schäden rechtzeitig reparieren 

Bei Mietbeginn müssen alle kleinen Reparaturen ausgeführt sein. Kontaktieren Sie Ihre Hausverwaltung frühzeitig, wenn Sie ausziehen und grössere Reparaturen auf Ihre Kosten ausgeführt werden müssen. So lässt sich der Schaden beheben, bevor die Nachmieterin oder der Nachmieter einzieht. Sollte sich nämlich ihr Einzug wegen der Reparatur verzögern, müssen Sie den Mietzinsausfall und weitere Umtriebe bezahlen.

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Durchschnittliche Lebensdauer von Wohnungseinrichtungen

Decken, Wände, Türen

 
Tapeten, mittlere Qualität (Raufaser, bedruckt oder roh gestrichen) 10 Jahre
Tapeten zum Überstreichen 24 Jahre
Anstrich mit Kunstharz, Acryl, Alkydharzfarben 15 Jahre
Anstrich mit Dispersions-, Leimfarbanstrich, Blanc-fix 8 Jahre
Holzverkleidung 30 Jahre
Holztäfer (deckend gestrichen) 30 Jahre
Türrahmen / Türschwellen (innen, Holz) 30 Jahre
Fenstersimse (innen, lackiert mit Öl-, Acryl- oder Kunstharzfarbanstrich) 20 Jahre
Holz- / Täferdecken 40 Jahre
Keramikplatten 30 Jahre

Bodenbeläge

 
Novilon etc. 10 Jahre
Linoleum 20 Jahre
Laminat, schlechte Qualität 10 Jahre
Laminat, mittlere Qualität 15 Jahre
Laminat, gehobene Qualität 25 Jahre
Parkett 30 - 40 Jahre
Versiegelung des Parketts 10 Jahre
Fournierparkett 10 Jahre
Kunststeinplatten 40 Jahre
Spannteppich, mittlere Qualität 10 Jahre
Naturfaserteppiche / Sisal-Kokos 10 Jahre
Nadelfilz 8 Jahre

Sockel

 
Kunststoff 15 Jahre
Holz 25 Jahre

Storen, Rolläden

 
Storenstoff 15 Jahre
Rollläden aus Holz 25 Jahre
Rolläden aus Metall 30 Jahre
Lamellenstoren innen aus Kunststoff oder Aluminium 15 Jahre
Lamellenstoren aussen aus Aluminium 25 Jahre
Kurbeln 15 Jahre
Kurbelhalterung aus Metall 10 Jahre
Kurbelhalterung aus Kunststoff 5 Jahre

Küche

 
Kochherd / Backofen 15 Jahre
Induktionskochfeld / Glaskeramikkochfeld 15 Jahre
Elektrische Herdplatte 15 Jahre
Kühlschrank 10 Jahre
Tiefkühler 15 Jahre
Geschirrspüler 15 Jahre
Dampfabzug, inkl. Metallfilter 10 Jahre
Mikrowelle 15 Jahre
Steamer 10 Jahre
Bedienungsarmaturen 20 Jahre
Küchenabdeckung aus Chromstahl, Granit, Glas 25 Jahre
Küchenabdeckung, Kunstharzoberfläche 15 Jahre
Küchenabdeckung, Holz massiv oder Mehrschichtplatte 20 Jahre

Bad,  Dusche,  WC

 
Badewanne / Duschetasse aus Acryl  25 Jahre
Badewanne / Duschetasse aus Stahl, emailliert 35 Jahre
Emaillierung der Badewanne / Duschetasse 20 Jahre
Lavabo / Bidet / WC aus Keramik  35 Jahre
Duschkabine aus Kunststoff 15 Jahre
Duschkabine mit Glaswänden 25 Jahre
Badezimmermöbel aus Kunststoff oder Holz 10 Jahre
Seifenschalen- und Zahnglashalter, verchromt 15 Jahre
Handtuch- und Haltestangen, verchromt 15 Jahre
Vorhangstangen, verchromt 10 Jahre
Glastablar 15 Jahre
Spiegel 20 Jahre
Wandplatten aus Keramik, lasiert 30 Jahre
Wandplatten aus Steingut oder Glasmosaik (eingefärbt) 30 Jahre
Fugendichtungen / Kittfugen 8 Jahre

Elektrische Installationen

 
TV-Kabelanschluss 15 Jahre
Steckdosen 15 Jahre
Decken- und Wandleuchten in Küche, Bad, WC 20 Jahre

Diverses

 
Waschmaschine / Tumbler 15 Jahre
Cheminée / Cheminéeofen 25 Jahre

Reduktion bei besonderer Beanspruchung

 
Büros 20%
Läden 25%
Restaurants 50%