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Abenteuer Flugreise: Annullation, Überbuchung und Verspätung

Ihre Rechte als Passagier bei Problemen mit Ihrem Flug

So haben Sie sich Ihre Reise nicht vorgestellt! Sie kommen wegen Annullation, Überbuchung oder Verspätung Ihres Fluges nicht wie geplant am Ziel an. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu Ihren Rechten als Flugpassagier.

Sie sind gut auf Ihre Reise vorbereitet - und dann kommt diese Information: Ihr Flug ist massiv verspätet oder wurde gar annulliert. Dann regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Ihre Fluggastrechte. Unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft gilt sie bei Flügen, die von einem Schweizer, isländischen, norwegischen oder einem Flughafen in der EU starten. Zudem findet sie Anwendung bei Flügen, die in der Schweiz, in der EU, in Norwegen oder Island ankommen und von einer Fluggesellschaft der Schweiz, EU, Norwegen oder Island durchgeführt werden.

Doch wissen Sie, wie Sie reagieren müssen und welche Rechte Sie wann geltend machen können? Die wichtigsten Antworten:

Was sind aussergewöhnliche Umstände?

Trägt der Fluganbieter die Verantwortung für die Verspätung oder war gar eine höhere Macht am Werk? Oft verweisen Fluggesellschaften bei Verspätungen oder Annullierungen auf aussergewöhnliche Umstände. Können sich Fluggesellschaften auf diese berufen, werden die Verpflichtungen der Fluggesellschaften gegenüber den Reisenden geringer. Als aussergewöhnliche Umstände gelten:

  • Schwere Unwetter
  • Nicht vorhersehbare Wetterumbrüche
  • Luftraumsperrung wegen Vulkanasche
  • Startverbot aus Sicherheitsgründen (Terror und Flugsicherung)
  • Technische Fehler an Flugsicherung oder Flughafen
  • Angekündigte Streiks (situationsabhängig)
  • Medizinische Notfälle an Board

Nicht als aussergewöhnliche Umstände zählen in der Regel:

  • Nebel, Regen, leichter Schneefall
  • Technische Mängel und Defekte am Flugzeug

Was sind meine Rechte bei einer Flug-Annullation?

Wird Ihr Flug innerhalb Europas weniger als 14 Tage im Voraus gestrichen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen und eventuell auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro (ca. 650 Franken). Bei einem Ausfall wegen aussergewöhnlichen Umständen besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Betreuungs- und Unterstützungsleistung muss die Fluggesellschaft jedoch erbringen, unabhängig davon, ob ein aussergewöhnlicher Umstand Grund für die Annullation ist, oder nicht.

Mit der Funktion "Meine Reisen" in der "Meine Mobiliar" App haben Sie bei einer Annulation alle Reisedokumente digital griffbereit und können mit nur wenigen Klicks Unterstützung anfordern. 

Was ist eine grosse Verspätung? 

Verspätungen nerven schnell. Doch von einer grossen Verspätung wird erst in folgenden Fällen gesprochen:

Flugdistanz 

Beispielstrecke 

Verspätung 

Flug bis 1 500 Kilometer 

Von Zürich nach London oder Barcelona 

Ab zwei Stunden 

Flug zwischen 1 500 und 3 500 Kilometer 

Von Zürich nach Moskau oder Marrakesch 

Ab drei Stunden 

Flug über 3 500 Kilometer 

Von Zürich nach Bangkok oder Kapstadt   

Ab vier Stunden 

In allen drei Fällen haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen, d.h. Verpflegung und eine Hotelübernachtung, wenn die Reise erst am nächsten Tag weitergehen kann. Auch zu Ihrem Passagierrecht gehört der Anspruch auf zwei Telefongespräche oder E-Mails.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eigentlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung bei Verspätungen vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aber entschieden, dass eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden der Annullierung gleichzusetzen ist und somit grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht. Im Jahre 2016 entschied das Bezirksgericht Bülach, dass der Entscheid des EuGH für Schweizer Gerichte nicht gilt und somit bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden kein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht. Sind Sie mit einer Schweizer Fluggesellschaft unterwegs und haben grosse Verspätung, erhalten Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Ausgleichsleistung.

Wieso gibt es Überbuchungen und was sind da die Passagierrechte?

Nicht jeder, der eine Reise bucht, tritt sie auch an. Damit rechnen Fluggesellschaften. Um leere Sitze zu vermeiden, verkaufen sie deshalb oft mehr Plätze, als im Flugzeug vorhanden sind. Ist ein Flug überbucht, versuchen die Fluggesellschaften meist Einzelreisende für einen späteren Flug zu gewinnen.

Können Sie aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen, so haben sie zwei Möglichkeiten: Einerseits gibt es die Möglichkeit, dass Sie freiwillig auf den Flug verzichten. Dann handeln Sie mit der Airline eine entsprechende Entschädigung in Bargeld oder Guthaben für Ihre nächste Buchung aus. In diesem Fall haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie wegen Überbuchung unfreiwillig vom Transport ausgeschlossen werden. Dann muss die Fluggesellschaft Sie mit einer Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro (ca. 650 Franken) entschädigen. Verzögert sich Ihre Reise nicht um mehr als zwei, drei oder vier Stunden (je nach Distanz), kann die Fluggesellschaft die Entschädigung jedoch reduzieren.

So oder so können Sie Ihre Reise entweder mit einer späteren Maschine starten oder sich die Ticketkosten zurückerstatten lassen und den Transport selbst organisieren und bezahlen.

Kommen Sie bei Ihrem Umsteigeflughafen verspätet an und verpassen Sie Ihren Anschlussflug, dann haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der zurückgelegten Strecke und eine kostenlose Rückreise zu Ihrem Abflugort. Wollen Sie die Reise fortsetzen, haben Sie Anspruch auf einen späteren Anschlussflug. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die gesamte Strecke bei einer Fluggesellschaft gebucht haben.

Auch bei einer Überbuchung haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen.

Wie mache ich meine Passagierrechte geltend? 

Fluggesellschaften bieten Ihre Betreuungs- und Unterstützungsleistung meist automatisch an. Finanzielle Rückerstattungen müssen Sie als Passagier hingegen selbst einfordern. Überprüfen Sie Ihre Rechte dabei genau. Eine kostenlose erste Anspruchsprüfung ist auf cancelled.ch einfach möglich. Bei Streitigkeiten können Sie mit einer entsprechenden Reiseversicherung Unterstützung durch den Reise-Rechtsschutz beziehen. Diese deckt auch die Annullationskosten, falls Sie die Reise Ihrerseits beispielsweise wegen gesundheitlichen Problemen nicht antreten, abbrechen oder unterbrechen müssen.

Wie kann ich Komplikationen vorbeugen?

Manchmal entstehen die Probleme schon bei der Buchung. Ob telefonisch, im Reisebüro oder online: Die Buchung eines Fluges verdient volle Aufmerksamkeit. Denn sobald die Buchung ausgelöst ist, ist der Vertrag verbindlich und ein kostenloser Rücktritt nicht immer möglich. Gerade bei Online-Buchungen kann ein unbedachter Mausklick viel kosten. Ein Tippfehler kann bedeuten, dass Sie den Flug auf Ihre Kosten annullieren müssen. Lesen Sie daher Ihre Angaben wie auch die Vertragsbedingungen vor Abschluss genau durch.

Und oft läuft auch alles rund und Ihr Trip wird unproblematisch und unbeschwert. Wir wünschen in jedem Fall eine gute Reise.

Digitaler Rechtsratgeber der Mobiliar

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