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Beratung Mann & Frau
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Kosten beim Hauskauf

Jetzt mal ehrlich, was kostet ein Haus? Zugegeben, kostengünstig ist es nicht. Und nebst dem Kaufpreis der Immobilie fallen diverse weitere Ausgaben an. Deshalb verschaffen wir uns jetzt einen Überblick über die einmaligen und wiederkehrenden Kosten:

Einmalige Kosten

Handänderungssteuern

Wenn der Besitzer einer Immobilie wechselt, wird diese Steuer in einigen Kantonen und je nach Höhe des Kaufpreises erhoben. Erkundigen Sie sich bei einem Notar Ihres zukünftigen Wohnkantons, ob und in welcher Höhe diese anfällt.

Notariats- und Grundbuchkosten

Um Ihren Kaufvertrag rechtsgültig zu machen, brauchen Sie die Bestätigung eines Notars (öffentliche Beurkundung), welcher Sie als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lässt. Je nach Kanton übernimmt die Amtsschreiberei die Aufgaben für den Grundbucheintrag.

Falls Sie für Ihre Immobilie eine Hypothek aufnehmen möchten, wird vom Hypothekargeber ein Schuldbrief mindestens in der Höhe der gewünschten Hypothek verlangt. Die Schuldbrieferrichtung wird ebenfalls durch den Notar bzw. die Amtsschreiberei vorgenommen und im Grundbuch eingetragen.

Die Notariats- und Grundbuchkosten können abhängig vom Kanton, der Höhe des Kaufpreises und der Summe der benötigten Schuldbriefe unterschiedlich hoch ausfallen.

Kapitalauszahlungssteuer

Falls Sie für den Immobilienkauf Eigenmittel aus Ihrer Pensionskasse oder Säule 3a vorbeziehen, werden hierfür Steuern erhoben. Gerne berechnen wir für Sie die wahrscheinlich anfallenden Steuern. Zudem kann Ihre Vorsorgeeinrichtung eine Bearbeitungsgebühr für Kapitalbezüge verrechnen.

Maklerprovision

Falls Ihr Wunschobjekt über einen Makler verkauft wird, erhält dieser bei erfolgreichem Verkauf eine Vermittlungsprovision. Fragen Sie ihn am besten direkt, ob Sie als Käufer mit Kosten zu rechnen haben.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt einerseits davon ab, wie lange eine Liegenschaft im Besitz des Eigentümers war und andererseits von der Höhe des erzielten Gewinns. Zahlen muss die Steuer, wer das Grundstück verkauft – also der Verkäufer.

Sie als Käufer können diese Steuer aber nicht gänzlich ignorieren: Zahlt der Verkäufer diese Steuer nicht, werden Sie als neuer Eigentümer zur Kasse gebeten. Daher gilt: Regeln Sie ausdrücklich im Kaufvertrag die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer.

Wiederkehrende Kosten

Hypothekarzinsen

Ihre Hypothek kostet jährlich Zinsen. Wie hoch diese sind, hängt von den Konditionen ab, zu denen Sie Ihre Hypothek abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, für die langfristige Budgetplanung einen Anstieg der Hypothekarzinsen einzukalkulieren.

Amortisation

In der Regel ist eine Hypothek innert 15 Jahren oder bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionsalters (je nachdem was früher eintritt) auf maximal 2/3 des Objektwertes zu amortisieren. Ihr Vorsorge- und Hypothekarberater berät Sie gerne über Ihre optimale Lösung. Mehr zum Thema Amortisation.

Eigenmietwert

Eine Schweizer Eigenart, die seit vielen Jahren zur Diskussion steht: Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss die hypothetischen Einnahmen, die man bei einer Vermietung seiner Immobilie erzielen würde, als Einkommen versteuern. Dieser Wert wird durch die kantonale Steuerbehörde bestimmt. Auf der anderen Seite können Sie die Unterhaltskosten Ihrer Liegenschaft und die Hypothekarzinsen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Versicherungen

Um Ihr Haus gegen allfällige Schäden abzusichern, schliessen Sie entsprechende Versicherungen ab (Gebäudeversicherung, Hausrat, etc.). Die optimale Absicherung Ihrer eigenen vier Wände und die dadurch anfallenden Kosten besprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.

Unterhalts- und Nebenkosten

Falls Ihr Haus eine neue Heizung oder ein neues Dach braucht, müssen Sie die Kosten dafür decken können. Auch laufende Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung etc. wollen bezahlt sein. Rechnen Sie für die Unterhalts- und Nebenkosten jährlich etwa ein Prozent des Kaufpreises ein. Bei Liegenschaften im Stockwerkeigentum (z.B. Eigentumswohnungen) besteht in der Regel ein Erneuerungsfonds, in welchen alle Eigentümer der Gemeinschaft einzahlen. Dieser Fonds wird für zukünftige Renovationen, Unterhaltsarbeiten oder Reparaturen eingesetzt. Details über die Höhe der für Sie anfallende Einlage erhalten Sie vom Verkäufer.

Sie sehen: Bei einem Eigenheim ist an einiges zu denken. Aber mit gründlicher Planung kommen Sie Ihrem Traum bereits ein grosses Stück näher – und wir helfen Ihnen dabei.