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Eine Privathaftpflichtversicherung für alle Fälle

Der zuverlässige Schutz bei Mieterschäden und anderen Missgeschicken

Eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Aber wärmstens zu empfehlen. Denn sie deckt Schäden, die Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie fremdem Eigentum oder fremden Personen zufügen.

Ihr Kind manövriert den Fussball in Nachbars Fensterscheibe. Ihr Parfum fällt ins Waschbecken Ihrer Mietwohnung und hinterlässt einen Riss. In diesen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein, wickelt den Fall ab, und bezahlt den Schaden. Rasch, einfach und ohne grosse Bürokratie.

Schutz für Privatpersonen

Parkettschäden nach der ausgelassenen Geburtstagsparty? Kratzer an einem geparkten Auto, weil Sie auf Ihrem Fahrrad zu nahe vorbeigefahren sind? Ihre Privathaftpflicht übernimmt die Reparaturkosten. Egal, ob Ihnen als Mieter in Ihrer Wohnung oder als Privatperson unterwegs etwas passiert.

Ihre Versicherung übernimmt nicht nur Schäden, die Sie fremden Objekten zufügen, sondern auch Schäden an Personen. Wenn Sie jemanden mit dem Velo umfahren oder Ihr Kind mit dem Ball ein anderes verletzt, ist der Personenschaden ebenfalls gedeckt. 

Schutz für Eigenheimbesitzer

Als Wohneigentümer sind Sie generell haftbar für alles, was auf Ihrem Grundstück passiert. Falls ein loser Dachziegel auf den Kopf Ihres Briefträgers fällt, ist auch das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. 

Schutz für Familien

Ihr Kind hat Nachbars Rosenbeet zum Fussballfeld umfunktioniert? Auch hier springt Ihre Privathaftpflicht bzw. Familienhaftpflicht ein. 

Solange Kinder im Elternhaus wohnen, sind sie bis 18 Jahre mitversichert. Danach unterscheiden sich die Bedingungen von Anbieter zu Anbieter. Wenn junge Erwachsene noch zuhause wohnen, aber bereits verdienen, ist eine Deckung nicht in jedem Fall gewährleistet. Eine verlässliche Lösung ist daher eine Familienpolice. Sie deckt ohne Vorbehalte alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer unter dem gleichen Dach leben.

Schutz für Tierhalter

Ihr Hund ist mit der neuen Winterjacke Ihres Besuchs nicht einverstanden und zerreisst sie in kleine Stücke? Eine Privathaftpflicht lohnt sich auch für Tierhalter. Denn diese haften für die Schäden, die ihre Tiere anrichten.

Nicht gedeckte Schäden

Welche Schäden sind von der Deckung ausgeschlossen?

  • Schäden, die Sie sich selber zufügen
  • Schäden, die Sie einer Person im gleichen Haushalt zufügen
  • Schäden, die bei der Ausübung eines gefährlichen Hobbys entstehen
  • Schäden aus einer Berufstätigkeit
  • Reine Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind
  • Schäden, die man vorsätzlich bei einem Vergehen oder Verbrechen begangen hat
  • Schäden, die aus Verletzung einer Vertragspflicht entstanden sind

Schutz für Autofahrer

Sie wollten mit zu viel Schwung parkieren und haben das Nachbarauto gerammt? Das ist in der Privathaftpflicht nicht gedeckt, jedoch in der Autohaftpflichtversicherung. Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist die Autohaftpflichtversicherung obligatorisch. Sie deckt Schäden ab, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden.