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Die Invalidenrente für Kinder und Jugendliche

Finanzielle Entlastung in einer tragischen Situation

Sie möchten, dass Ihr Kind behütet, glücklich und gesund aufwächst? Doch was, wenn ein schwerer Schicksalsschlag das Leben des Kindes – und damit der ganzen Familie verändert? Die Invalidenrente für Kinder und Jugendliche entlastet Sie finanziell, wenn Ihr Kind durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig wird.

Das bietet Ihnen die Invalidenversicherung für Kinder und Jugendliche:

  • Regelmässige Rentenzahlungen während der ganzen Dauer der Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
  • Versicherungsgarantie beim Wechsel in eine Erwachsenenversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung 
  • Ergänzung der Leistungen der staatlichen Invalidenversicherung
  • Persönlicher Hilfe- und Beratungsservice der Mobiliar in Höhe von 2000 CHF pro Fall 
  • Individueller Risikoschutz bei bescheidenen Prämien
  • Optimal kombinierbar mit der Sparversicherung für Kinder 
  • Auf Wunsch sofortige Kapitalhilfe mit drei wählbaren Beträgen, 100% ausbezahlt bei einem versicherten Ereignis

Auch wenn Sie nicht mit dem Schlimmsten rechnen möchten: Sichern Sie Ihre Familie mit der Invalidenrente für Kinder und Jugendliche für alle Eventualitäten ab. Unsere Spezialist:innen sind gern persönlich für Sie da.

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Invalidenrente für Kinder und Jugendliche im Detail

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit, die zur Invalidität eines Kindes führt, verändert das Familienleben grundlegend. Oft muss ein Elternteil die Berufstätigkeit teilweise oder sogar ganz aufgeben, um sich um das Kind zu kümmern. Das kann das Familieneinkommen stark beeinflussen. Auch Anpassungen am Haus oder nötige Neuorientierungen bei der Ausbildung oder Freizeitgestaltung können für eine Familie einschneidend sein. Die Jugend- und Kinderrente der Mobiliar entlastet Sie in dieser schwierigen Situation zumindest finanziell mit einer garantierten Rente bis zum Alter von 100 Jahren. Wir beraten Sie in allen administrativen und praktischen Fragen und im Umgang mit Behörden und Versicherungen. Wir übernehmen zudem die Kosten für psychologische Unterstützung und das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung. 

Welche Kosten übernimmt unsere Invalidenrente für Kinder und Jugendliche?

Die Invalidenversicherung für Kinder und Jugendliche zahlt Ihnen nach einer Wartefrist von 12 Monaten lebenslang eine garantierte vierteljährliche Rente aus, wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder Unfall pflegebedürftig oder erwerbsunfähig wird. Die Höhe der Rente richtet sich am vereinbarten Betrag in Ihrer Police und dem Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit aus.

Unsere Spezialisten sind persönlich für Sie da, wenn Ihr Kind einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet. Wir unterstützen Sie bei einer versicherten Pflegebedürftigkeit in allen praktischen und administrativen Belangen. Wir beantworten Ihre Fragen zu Sozialdiensten, Behörden und Versicherungen. Wir übernehmen die Kosten für psychologische Unterstützung und für das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung Bei all diesen Leistungen können Sie mit bis zu 2 000 Franken pro Fall rechnen. 

Unterstützungskapital für Kinder und Jugendliche

Zusätzlich zur Invalidenversicherung für Kinder und Jugendliche können Sie ein Unterstützungskapital versichern, falls Ihr Kind schwer erkranken sollte: Sie wählen das gewünschte Kapital in Höhe von 20 000, 30 000 oder 40 000 Franken. Wenn ein versichertes Ereignis wie beispielsweise Krebs oder schwere Verbrennungen eintritt, zahlen wir Ihnen das Unterstützungskapital sofort zu 100 Prozent und ohne Wartefrist aus. Das ist eine grosse Hilfe, um die besonders schweren ersten Wochen finanziell zu überbrücken. Beispielsweise bei Kuren, für Babysitter oder für Haushaltshilfen.