die Mobiliar

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E-Bike – kaufen und losfahren!

E-Bikes boomen. Die tägliche Fahrt zur Arbeit ist endlich nicht mehr so schweisstreibend. Gut so – schliesslich hat das Elektrovelo auch einiges gekostet. Und diese Investition gehört richtig versichert.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike 

Seit dem 1. April 2022 ist das Fahren mit Tagfahrlicht für alle Elektrovelos obligatorisch. Der wichtigste Unterschied zwischen den verschiedenen Elektrofahrrädern ist aber die Tretunterstützung, sprich die Leistung des Motors. Die Versicherung hängt davon ab, in welche der beiden nachfolgenden Kategorien Ihr Velo gehört: 

Die Gemütlichen: E-Bikes, die höchstens 25 Stundenkilometer fahren oder bis zu 500 Watt Tretunterstützung haben, gelten als Leicht-Motorfahrräder und werden wie Fahrräder behandelt. Das Licht muss am Velo montiert sein, kann aber abnehmbar sein. Wenn etwas passiert, deckt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Schäden.  

Die Starken: Elektrovelos, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren oder 501 bis 1000 Watt Tretunterstützung leisten, gelten als Motorfahrder. Die Anforderungen an Mofas und Fahrer sind entsprechend höher. Das Mofa besitzt: 

  • eine fix installierte Beleuchtung 
  • ein Kontrollschild (gelbe Plakette) mit gültiger Vignette 
  • einen Fahrzeugausweis 

Die «schnellen» Elektrovelos mit Tretunterstützung bis 45 km/h müssen zudem ab dem 1.4.2024 mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein, jedenfalls die neu gekauften. Wer schon ein schnelles E-Bike besitzt, hat bis zum 1. April 2027 Zeit, dieses mit einem Tacho nachzurüsten.

Der Fahrer besitzt einen Mofa-Ausweis (Kategorie M) und hält sich an die Helm-Pflicht.

Die Versicherungs-Grundausstattung für Ihr Elektrovelo 

Bei den gemütlichen E-Bikes bis 25 Stundenkilometer deckt Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden, die Sie anderen zufügen. Sie brauchen keine Velo-Vignette mehr. Anders sieht es bei den starken Elektrovelos aus. Das gelbe Kontrollschild mit gültiger Vignette ist Ihre obligatorische Haftpflichtversicherung und schützt Ihr Vermögen vor den finanziellen Folgen aus gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter – etwa, wenn Sie einen Schaden verursachen. 

Sie können diese je nach Kanton gegen eine jährliche Gebühr bei Ihrem Strassenverkehrsamt oder beim Statthalteramt beziehen.

Braucht Ihr E-Bike eine Zusatzversicherung? 

Ob das E-Bike ohne Zusatzdeckung mit dem restlichen Hausrat versichert ist, hängt von Ihrem Versicherungsanbieter ab. Bei der Mobiliar sind Elektrovelos, die aus Ihrem Haus gestohlen werden, als Hausrat versichert. Falls das E-Bike woanders gestohlen wird, übernimmt die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» den Schaden. Überprüfen Sie Ihre Versicherungssumme, so dass Sie nicht unterversichert sind.  

Und falls Ihr Elektrovelo zu Schaden kommt? Mit der Zusatzdeckung Fahrrad-Kasko oder mit der Wertsachenversicherung decken Sie Risiken wie Beschädigung - egal ob durch Selbst- oder Fremdverschulden - oder Zerstörung ab. Zusätzlich ist es möglich, die Fahrrad-Assistance optional in die Wertsachenversicherung einzuschließen. In der Fahrrad-Kasko ist die Fahrrad-Assistance bereits inklusive. Stromwirkungsschäden wie ein Kurzschluss beim Akku, sind in der Wertsachenversicherung wie auch in der Fahrrad-Kasko dabei. 

Helm drauf, Licht an, Augen auf und rein in die Pedale – gute Fahrt!