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Schnee auf privatem Boden – wer muss räumen?

Minimierte Rutschgefahr dank Schneeräumung

Wenn im Winter die Strassen weisser und rutschiger werden gilt grundsätzlich: Für den Winterdienst auf öffentlichen Strassen ist Ihre Gemeinde oder der Kanton zuständig. Auf privatem Grund müssen die Eigentümer vor der eigenen Tür kehren und ihren Grund so in gefahrlosem Zustand halten.

Schneeräumungs-Pflichten des Mieters

Als Mieter einer Wohnung sind Sie für die Schneeräumung nur verantwortlich, wenn dies im Mietvertrag auch so festgehalten ist. Wenn nicht, ist der Vermieter dafür zuständig. Bei gemieteten Einfamilienhäusern und Parkplätzen ist der Mieter zuständig. Beim Wegrecht müssen Nutzer wie auch Besitzer den Weg gemeinsam unterhalten. Empfehlenswert ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, wo die Pflichten und allfällige Kostenaufteilung genau geregelt sind.

Übrigens: Für ein schneefreies Trottoir vor dem Haus ist ebenfalls der Hauseigentümer zuständig.

Tipps fürs Schneeräumen

  • Suchen Sie einen geeigneten Platz für die Schneemassen: Befördern Sie den Schnee von Ihrem privaten Hauseingang nicht einfach auf die Strasse oder das Trottoir. Oder zum Nachbarn.
  • Streugut hält die Strassen griffig. Verwenden Sie Split oder Sand. Salz kann Pflanzen angreifen.
  • Im Winter sind komplette schneefreie Wege nicht möglich. Machen Sie jedoch genügend Platz, dass zwei Personen problemlos passieren können (ca. 80 cm).
  • Vorsicht vor Eiszapfen und Dachlawinen.
  • Die Schneeräumungspflicht dauert von 7 – 21 Uhr.

Wie bin ich bei einem Unfall versichert

Kommt es zum Beispiel durch eine Dachlawine oder Eiszapfen trotzdem zu einem Personenunfall auf einem privaten Grundstück, so zahlen Krankenkasse- und Unfallversicherung als erste Instanz die Kosten der verletzten Person. Diese können jedoch bei eindeutigem Schuldnachweis ihre Ausgaben zurückfordern. Haftbar ist der Eigentümer oder wie in den oben genannten Beispielen der Mieter. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor hohen Forderungen. Wenn es zu miet- oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten kommen sollte hilft Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da