die Mobiliar

Detailinformationen

Einzelperson 

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Einzelperson.

Mehrpersonenhaushalt 

Versichert ist der Versicherungsnehmer und folgende mit ihm in Hausgemeinschaft lebende oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den gemeinsamen Haushalt zurück kehrende Personen:

  • Ehegatte oder die mit dem Versicherungsnehmer zusammen lebende Person, wie zum Beispiel Konkubinatspartner;
  • unmündige Personen;
  • mündige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder versicherter Personen, sofern sie keine Erwerbstätigkeit ausüben. Der Lehrlingslohn oder der Nebenerwerb von Studenten gelten nicht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Mitversicherte Personen

Mitversichert sind unabhängig vom Vertragstyp Einzelperson oder Mehrpersonenhaushalt unmündige Kinder versicherter Personen, die nicht mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben, sofern sie mit ihm unterwegs sind.