Gründe für die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG der Mobiliar bietet Arbeitgebern einen umfassenden Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden bei Berufs- und Nichtberufsunfällen.
Umfassende Leistungen
Die obligatorische Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz: Kostendeckung von Heilbehandlungen, Medikamenten, Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung, Rehabilitationsmassnahmen, Hauspflege, notwendigen Hilfsmitteln wie Prothesen sowie Rettungs- und Bergungseinsätzen.
Case Management
Die Mobiliar unterstützt Sie als Arbeitgeberin bei der Wiedereingliederung von versicherten Mitarbeitenden. Zudem profitieren Sie von einem Netzwerk an beratenden Ärztinnen und Ärzten in der ganzen Schweiz.
Praktisches Absenzenmanagement
Dank einem einfachen, benutzerfreundlichen und webbasierten Tool können Sie Absenzen und Fallmeldungen mühelos und übersichtlich erfassen und verwalten.
Einfache Lohnsummendeklaration
Sie haben die Möglichkeit, Ihre endgültigen Lohnsummen elektronisch über das Internet oder direkt über Ihr swissdec-zertifiziertes Lohnbuchhaltungssystem zu übermitteln.
Was ist gedeckt?
In der Funktion eines obligatorischen Unfallversicherers gemäss UVG deckt die Mobiliar folgende Leistungen:
Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
Heilbehandlungen (Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Hauspflege, Hilfsmittel, Rettungstransport, ambulante Behandlungen, Spitalunterkunft in der allgemeinen Abteilung, Kuraufenthalte)
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
80 % des versicherten Lohnes ab dem dritten Tag nach einem Unfall.
Invalidenrente
Bei Invalidität als Folge eines Unfalls.
Integritätsentschädigung
Bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität oder Hilfslosenentschädigung bei Hilflosigkeit.
Todesfall
Hinterlassenenrente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder beim Tod der versicherten Person als Folge eines Unfalls.
Als Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung können folgende Leistungen individuell versichert werden:
- Heilungskosten
- Taggeld
- Integritätsentschädigung
- Todesfallkapital
- UVG-Differenzdeckung
- Folgen früherer Unfälle
- Lohnnachgenuss im Todesfall
- Invaliden- und Hinterlassenen Rente für UVG-übersteigende Löhne
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG.
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG der Mobiliar bietet umfassenden Schutz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen ohne Höchstgrenze für die Kostenübernahme. Im Ausland anfallende Behandlungskosten werden bis zum doppelten Ansatz in der Schweiz erbracht.
Auf der Leistungsübersicht erfahren Sie, welcher Versicherungsschutz mit der obligatorischen Unfallversicherung abgedeckt ist und welche Lücken die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung schliesst.
Leistungsübersicht über die obligatorische Unfallversicherung
In der Schweiz müssen grundsätzlich alle Arbeitnehmenden unfallversichert sein. Versichert sind Pflegeleistungen und Geldleistungen.
Zusätzlich zu den gewählten Deckungen sind folgende Leistungen enthalten:
- Beratung und Betreuung vor Ort
- JurLine: Für erste telefonische Rechtsauskünfte jeglicher Art
- Schadenerledigung vor Ort
- Case Management
- Absenzenmanagement
- Elektronische Lohnsummendeklaration
Wenn Mitarbeitende die Erwerbstätigkeit beenden oder sich die Arbeitszeit auf unter 8 Stunden pro Woche verringert, endet der Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle. Durch den Abschluss einer Abredeversicherung kann dieser Schutz für bis zu 6 Monate verlängert werden. Die monatliche Prämie liegt bei CHF 45 und ist vor dem Ende der bestehenden Nichtberufsunfallversicherung zu bezahlen.
Mehr Informationen für Arbeitgeber und zur Abredeversicherung
Sobald die Arbeitszeit beim selben Arbeitgeber 8 Stunden oder mehr pro Woche beträgt, ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.




