Gründe für die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung
Die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung versichert Sie und Ihre Mitarbeitenden optimal.
Freie Wahl bei Abteilung und Spital
Die UVG-Ergänzungsversicherung übernimmt die Kosten wahlweise in der privaten oder halbprivaten Abteilung von Spitälern auf der ganzen Welt.
Erweiterte Lohnausfalldeckung
Die UVG-Ergänzungsversicherung gewährleistet eine umfassende Deckung des Lohnausfalls, die sogar über den UVG-Höchstlohn von CHF 148’200 hinausgeht. Für mehr finanzielle Sicherheit.
Schutz vor Kürzungen
Die sogenannte Differenzdeckung bietet Schutz vor Leistungskürzungen oder -verweigerungen, die in der obligatorischen Unfallversicherung aufgrund von Grobfahrlässigkeit oder eingegangenen Wagnissen erfolgt sind.
Lohnfortzahlung im Todesfall
Im Todesfall einer oder eines Mitarbeitenden sorgt die UVG-Ergänzungsversicherung dafür, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung an die Hinterbliebenen übernommen wird. Für eine finanzielle Absicherung der Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit.
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Versicherungsbeispiele
Fragen & Antworten
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.
Nein, Sie können die Leistungen je nach Mitarbeitergruppe im Unternehmen unterschiedlich festlegen. So können beispielsweise verschiedene Gesamtarbeitsverträge unterschiedliche Versicherungsleistungen für verschiedene Angestelltengruppen vorsehen.
Als Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung können folgende Leistungen individuell versichert werden:
- Heilungskosten
- Taggeld
- Integritätsentschädigung
- Todesfallkapital
- UVG-Differenzdeckung
- Folgen früherer Unfälle
- Lohnnachgenuss im Todesfall
- Invaliden- und Hinterlassenenrente für UVG-übersteigende Löhne
Auf der verlinkten Leistungsübersicht erfahren Sie, welcher Versicherungsschutz mit der obligatorischen Unfallversicherung abgedeckt ist und welche Lücken die Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung schliesst.
Leistungsübersicht über die obligatorische Unfallversicherung
In der Schweiz müssen grundsätzlich alle Arbeitnehmenden unfallversichert sein. Versichert sind Pflegeleistungen und Geldleistungen.
Die folgenden Leistungen sind automatisch im Servicepaket inbegriffen:
- Beratung und Betreuung vor Ort
- JurLine
- Schadenerledigung vor Ort
- Case Management
- Absenzenmanagement
- Elektronische Lohnsummendeklaration
Ja, sie können vom Übertrittsrecht Gebrauch machen und ihren Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer Einzel-Unfallversicherung weiterführen.
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