Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl unterwegs?
Diebstahl unterwegs ist in der Regel nur gedeckt, wenn Sie in Ihrer Hausratversicherung den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben. Mit diesem Zusatz übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar fast alle Diebstahlschäden in der Schweiz und im Ausland bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt häufig 2 000 oder 5 000 Franken pro Schadenfall. Bargeld ist jedoch nicht versichert. Der Selbstbehalt beträgt häufig 200 Franken. Als Kund:in der Mobiliar können Sie Ihre Versicherungspolice im Kundenportal einsehen.
Der Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts greift meistens auch wenn Ihr Velo, Ihr E-Bike, Ihre Ski oder Ihr Snowboard unterwegs gestohlen werden oder wenn Ihnen unterwegs etwas aus dem Auto gestohlen wird. Gedeckt sind jedoch nur Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Hausratversicherung «Minima» sind Velodiebstähle nicht versichert. Hier erfahren Sie mehr zur Veloversicherung oder zur Ski- und Snowboardversicherung.
Wenn Sie unterwegs bedroht und beraubt werden, kommt die Grunddeckung Ihrer Hausratversicherung für den Schaden auf. Statt der Begrenzung auf die Versicherungssumme des einfachen Diebstahls auswärts gilt in der Regel die volle Versicherungssumme der Hausratversicherung. Bargeld und weitere Geldwerte nur bis 5 000 Franken. Bei Schmuck und Uhren, die Sie zum Zeitpunkt des Schadeneintritts tragen oder persönlich beaufsichtigen, gilt diese Begrenzung nicht. In der Hausratversicherung «Minima» sind Schmuck und Geldwerte in den meisten Fällen jeweils nur bis 1 000 Franken versichert.
Wenn das Gebäck unterwegs gestohlen wird, ist der Schaden durch den einfachen Diebstahl auswärts gedeckt (siehe weiter oben). Bargeld ist nicht gedeckt und der Selbstbehalt beträgt meistens 200 Franken. Dasselbe gilt auch bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer, wenn es keine Einbruchspuren gibt.
Mit dem Zusatz «Reisegepäck» in der Hausratversicherung ist Ihr Gepäck im Rahmen der gewählten Versicherungssumme ausserdem gegen Beschädigung und Verlust durch ein Transportunternehmen versichert. Dieser Zusatz deckt auch die Kosten für notwendige Anschaffungen sowie allfällige Mietkosten, falls ein Transportunternehmen Ihr Gepäck verliert oder zu spät ausliefert.
Wenn in Ihr Hotelzimmer eingebrochen wird oder falls Sie in Ihrem Hotelzimmer unter Androhung von Gewalt ausgeraubt werden, kommt die Hausratversicherung in der Grunddeckung für den Schaden auf. In diesem Fall ist in der Regel die volle Versicherungssumme der Hausratversicherung gedeckt, Uhren und Schmuck meistens nur bis maximal 30 000 Franken und Bargeld bis maximal 5 000 Franken. Bei Uhren und Schmuck, die Sie zum Zeitpunkt des Schadeneintritts tragen oder beaufsichtigen, gilt hingegen die volle Versicherungssumme.
Bei der Hausratversicherung «Minima» sind Schmuck und Geldwerte meistens jeweils nur bis 1 000 Franken versichert. Der Selbstbehalt beträgt auch bei Raub und Einbruchdiebstahl häufig 200 Franken.
Wenn Ihnen unterwegs gemietete oder geleaste, ausgeliehene oder anvertraute Gegenstände oder anvertraute Haustiere gestohlen werden, kommt in der Regel der Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts in der Hausratversicherung für den Schaden auf. Gedeckt ist der Wiederbeschaffungspreis der Vermieterin bzw. der Leasinggeberin oder der Neuwert bei anvertrauten oder ausgeliehenen Gegenständen. Es gelten die vereinbarte Versicherungssumme und der vereinbarte Selbstbehalt. Nicht gedeckt sind Bargeld und Gegenstände, die Ihrer Arbeitgeberin gehören.
Bei Raub oder Einbruchdiebstahl zum Beispiel in einem Hotelzimmer sind gemietete oder geleaste Gegenstände durch die Grunddeckung der Hausratversicherung gedeckt. Versichert ist der Wiederbeschaffungspreis der Leasinggeberin bzw. der Vermieterin im Umfang der gesamten Versicherungssumme der Hausratversicherung abzüglich des Selbstbehalts.
Ausgeliehene oder anvertraute Gegenstände sowie anvertraute Haustiere sind bei Raub oder Einbruchdiebstahl in der Grunddeckung der Hausratversicherung bis maximal 20 000 Franken versichert, die bei einem entsprechenden Schaden zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt werden. Bargeld von Gästen ist jedoch nicht gedeckt.
Hinweis: Gestohlene Gegenstände, die Dritten gehören, sind generell nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Da Sie bei einem Diebstahl kein Verschulden trifft, liegt kein Haftpflichtfall vor.
Was kostet eine Diebstahlversicherung?
Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Prämie der Hausratversicherung mit den freiwilligen Zusatzdeckungen für einfachen Diebstahl auswärts sowie für Reisegepäck. Der Versicherungsrechner zeigt Ihnen jeweils mehrere Angebote mit und ohne diese Zusatzdeckungen. Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl zuhause?
Diebstahl zuhause ist bei der Hausratversicherung der Mobiliar in der Grunddeckung versichert. Der Selbstbehalt beträgt meistens 200 Franken. Kund:innen der Mobiliar können ihre Police im Kundenportal einsehen.
Bei einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung zuhause übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar den Schaden im Allgemeinen maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sofern keine Unterversicherung besteht. Uhren und Schmuck sind in der Regel nur bis 30 000 Franken und Geldwerte nur bis 5 000 Franken versichert. In der Hausratversicherung «Minima» sind Schmuck und Geldwerte jeweils nur bis 1 000 Franken gedeckt.
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Diebstahl zuhause nicht bedroht werden und es keine Einbruchspuren gibt, handelt es sich um einen «einfachen Diebstahl zuhause». Oft ist dabei auch von einem «Einschleichdiebstahl» die Rede. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar in der Regel den Schaden ebenfalls bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bargeld und Geldwerte sind dann jedoch nicht versichert.
Kurz gesagt: Wenn der Schaden 10 Prozent der Versicherungssumme oder 100 000 Franken übersteigt und zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Beispiel nur 80 Prozent des Gesamtwerts des Hausrats versichert waren, übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar auch nur 80 Prozent des Schadens.
Eine Unterversicherung besteht, wenn der Neuwert aller Gegenstände im Hausrat der versicherten Person höher ist als die Versicherungssumme in der Police. Es lohnt sich deshalb, die Versicherungssumme der Hausratsversicherung regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Wenn bei Ihnen zuhause gemietete oder geleaste Gegenstände gestohlen werden, kommt die Hausratversicherung der Mobiliar in der Grunddeckung für den Wiederbeschaffungspreis der Vermieterin bzw. der Leasinggeberin auf, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie müssen nur den vereinbarten Selbstbehalt übernehmen.
Für ausgeliehene oder anvertraute Gegenstände, anvertraute Haustiere und für die Gegenstände von Gästen (Kleider, Gepäck etc.) zahlt die Hausratversicherung der Mobiliar im Falle eines Raubes oder eines Diebstahls bei Ihnen zuhause bis zu 20 000 Franken zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme. Nicht gedeckt sind jedoch Geldwerte der Gäste sowie Gegenstände, die Ihrer Arbeitgeberin gehören. Auch in diesem Fall kommt der vereinbarte Selbstbehalt zum Abzug.
Hinweis: Die Privathaftpflichtversicherung kommt generell nicht für den Schaden auf, wenn Ihnen ein Gegenstand gestohlen wird, der einer anderen Person gehört. Das liegt daran, dass bei Diebstahl die versicherte Person in der Regel kein Verschulden trifft. Ohne ein Verschulden der versicherten Person ist der Schaden nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Checkliste: Was tun bei Diebstahl?
Sind Sie gerade bestohlen oder beraubt worden? Unternehmen Sie jetzt die folgenden Schritte. Die Checkliste bei Einbruch finden Sie hier.
Bringen Sie sich in Sicherheit
Stellen Sie sich Dieb:innen und Einbrecher:innen nicht in den Weg. Falls eine akute Gefahr besteht, bringen Sie sich und Angehörige in Sicherheit. Wenn Sie ausgeraubt wurden, wählen Sie den Notruf unter 112.
Karten, Konten und Geräte sperren lassen
Lassen Sie gestohlene Bank- und Kreditkarten, die SIM-Karte und das Handy sofort sperren. Die Kosten dafür übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar.
Ändern Sie die Passwörter bei Konten, die infolge des Diebstahls Ihres Handys oder eines anderen Geräts gefährdet sein könnten (Beispiele: E-Mail, E-Banking, Social Media, Online-Shop-Accounts).
Gestohlene Gegenstände dokumentieren
Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände und geben Sie den Neuwert der einzelnen Objekte an. Ergänzen Sie die Liste mit Belegen, die beweisen, dass Sie die aufgeführten Gegenstände tatsächlich besessen haben und was diese neu gekostet haben. Beispiele für geeignete Belege sind Fotos, Kaufquittungen, Bestellbestätigungen, Kontoauszüge, Garantiescheine etc.
Diebstahl der lokalen Polizei melden
Melden Sie den Diebstahl zeitnah der örtlichen Polizei und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung (Polizeirapport). Ohne diese Bestätigung zahlt die Versicherung nicht in jedem Fall. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater nach, ob ein Polizeirapport erforderlich ist.
Unterwegs oder im Ausland: Diebstahl zusätzlich melden, falls die Gegenstände wieder auftauchen
Melden Sie den Diebstahl dem Hotel, dem Transportunternehmen oder der Reiseveranstalterin, falls die gestohlenen Gegenstände wieder auftauchen.
Bei gestohlenem Pass oder ID im Ausland: Kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft oder das Konsulat, um ein Notpass-Dokument für die Heimreise zu bestellen. Bei Fragen ist die Helpline des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) rund um die Uhr erreichbar unter +41 58 465 33 33.
Schaden der Versicherung melden
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und reichen Sie den Polizeirapport sowie die Liste der gestohlenen Gegenstände zusammen mit den entsprechenden Belegen ein. Hier gelangen Sie zur Online-Schadenmeldung der Mobiliar.
Bei gestohlenem Pass oder ID in der Schweiz: Melden Sie den Diebstahl von Identitätskarten und Reisepässen auf einer Polizeistelle Ihres Wohnsitzkantons.
Fragen & Antworten
Ja, in der Regel schon. Eine fehlende Quittung schliesst die Entschädigung nicht aus. Sie müssen aber auf andere Weise belegen, dass Sie den Gegenstand besessen haben und was er wert war. Dafür eignen sich zum Beispiel:
- Fotos oder Videos, auf denen der Gegenstand zu sehen ist
- Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen oder Online-Bestellbestätigungen
- Garantiescheine, Originalverpackungen, Bedienungsanleitungen oder Seriennummern
- Schätzungen oder Expertisen, besonders bei Schmuck und Kunst
- Zeugenaussagen
Je schlechter der Nachweis gelingt, desto eher kürzt die Versicherung die Entschädigung oder setzt den Wert tiefer an. Bei teuren Gegenständen lohnt es sich deshalb, Quittungen zum Beispiel digital aufzubewahren.
Der Verzicht auf das Kürzungsrecht bei Grobfahrlässigkeit ist bei der Hausratversicherung der Mobiliar in der Grunddeckung enthalten (Grobfahrlässigkeitsschutz). Das bedeutet, dass die Hausratversicherung der Mobiliar im Normalfall ihre Leistungen nicht wegen Grobfahrlässigkeit kürzen kann.
Wenn jedoch ein Schaden unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch entsteht oder infolge der Verletzung gesetzlicher Pflichten, ist eine Leistungskürzung durch die Hausratversicherung der Mobiliar grundsätzlich möglich. Dies kommt bei Schadenfällen der Hausratversicherung jedoch nur selten vor.
Die Hausratversicherung der Mobiliar bezahlt im Falle eines versicherten Diebstahls in der Regel den Neuwert der Gegenstände. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Gegenstände occasion gekauft oder geschenkt bekommen haben.
Beim Abschluss einer Diebstahlversicherung sollten Sie auf diese Punkte achten:
- Versicherungssumme richtig festlegen: Wenn Sie die Versicherungssumme im Vergleich zum Neuwert Ihres Hausrats zu tief festlegen, kann die Hausratversicherung bei grossen Schäden ihre Leistungen kürzen.
- Selbstbehalt nicht zu hoch wählen: Wählen Sie am besten einen Selbstbehalt von 200 Franken. Die tiefere Prämie eines Selbstbehalts von über 200 Franken lohnt sich im Vergleich zu den Mehrkosten im Schadenfall meistens nicht.
- Grobfahrlässigkeitsschutz: Wählen Sie eine Hausratversicherung mit Grobfahrlässigkeitsschutz, sonst kann die Versicherung im Falle eines Diebstahls ihre Leistungen kürzen, wenn Sie zum Beispiel die Haustür offengelassen haben. Bei der Mobiliar ist der Grobfahrlässigkeitsschutz standardmässig in der Grunddeckung der Hausratversicherung enthalten.
- Einfachen Diebstahl auswärts einschliessen: Ohne diese Zusatzdeckung sind Handy, Laptop, Velo und Gepäck unterwegs meist nicht versichert.
- Limiten prüfen: Für Bargeld, Schmuck und Uhren gelten oft separate Höchstbeträge.
- Besonders wertvolle Gegenstände separat versichern: Prüfen Sie eine separate Versicherung für besonders wertvolle Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Musikinstrumente, Kunstwerke und teure Velos (siehe letztes Aufklapp-Element).
Direkt weiter
Wählen Sie die Versicherungssumme beim Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts so, dass sie den Wert der Gegenstände deckt, die Sie gleichzeitig unterwegs dabeihaben könnten. Dazu gehören Smartphone, Laptop, Kamera, Velo oder E-Bike sowie das Reisegepäck in den Ferien.
Für die meisten Haushalte reichen 2 000 bis 5 000 Franken. Wer ein teures E-Bike besitzt oder viel Elektronik mitnimmt, sollte eher 5 000 bis 10 000 Franken wählen. Die Mehrprämie für eine höhere Versicherungssumme ist meist gering. Zu tief zu versichern kostet Sie im Schadenfall hingegen meistens mehr als die Prämiendifferenz.
Eine separate Wertsachenversicherung lohnt sich vor allem bei wertvollen Gegenständen wie Uhren, Schmuck, Musikinstrumenten oder Kunstwerken, die durch die Hausratversicherung nicht vollständig gedeckt sind. So sind zum Beispiel Uhren und Schmuck bei Diebstahl zuhause unabhängig von der gewählten Versicherungssumme meistens nur bis zu einem Betrag von 30 000 Franken versichert. Unterwegs beträgt der Versicherungsschutz häufig sogar nur 2 000 oder 5 000 Franken.
Abgesehen von der passenden Versicherungssumme können Sie mit einer Wertsachenversicherung auch zusätzliche Risiken absichern, wie zum Beispiel die versehentliche Beschädigung oder der Verlust von Musikinstrumenten. Weiter kann sich bei wertvollen Velos und E-Bikes eine Fahrrad-Kaskoversicherung lohnen.





