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Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl?

Diebstahlversicherung in der Schweiz und im Ausland

Diebe sind erstaunlich vielseitig: Sie mögen Handys, Taschen, Velos und neuerdings auch E-Bikes, die fast so viel kosten wie ein Kleinwagen. Leider fragen sie nie zuerst, ob Sie gut versichert sind. Lesen Sie hier, welche Versicherung im Falle eines Diebstahls bezahlt und was Sie bei Abschluss einer Diebstahlversicherung beachten sollten.

  • Lesezeit: 10 Minuten
  • Letztes Update: November 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Diebstahl unterwegs ist meist nur mit dem Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung versichert. Häufig gewählte Versicherungssummen sind 2 000 oder 5 000 Franken. Bargeld ist in der Regel nicht gedeckt. Bei Raub oder bei Einbruch im Hotelzimmer greift die Grunddeckung der Hausratversicherung.
  • Diebstahl zuhause ist ebenfalls in der Grunddeckung der Hausratversicherung versichert. Bei Einbruch und Raub gilt meist die volle Versicherungssumme mit Ausnahmen wie Schmuck (meistens 30 000 Franken) und Bargeld (5 000 Franken). Bei einfachem Diebstahl ohne Einbruchspuren sind bei der Mobiliar Bargeld und Geldwerte nicht gedeckt. 
  • Gegenstände von Dritten: Gemietete, geleaste, ausgeliehene oder anvertraute Gegenstände sind in der Regel ebenfalls entweder durch die Grunddeckung der Hausratversicherung oder durch den Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts versichert. Zuhause sowie bei Raub und Einbruchdiebstahl unterwegs gilt eine Begrenzung von 20 000 Franken. Unterwegs gilt die Versicherungssumme des Zusatzes für einfachen Diebstahl auswärts. Nicht gedeckt sind Gegenstände, die Ihrer Arbeitgeberin gehören.
  • Was tun: Nach einem Diebstahl sollten Sie umgehend Ihre Karten und Geräte sperren lassen sowie den Diebstahl zeitnah der Polizei melden. Sichern Sie Belege zum Wert der gestohlenen Gegenstände und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
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Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl unterwegs?

Diebstahl unterwegs ist in der Regel nur gedeckt, wenn Sie in Ihrer Hausratversicherung den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben. Mit diesem Zusatz übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar fast alle Diebstahlschäden in der Schweiz und im Ausland bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt häufig 2 000 oder 5 000 Franken pro Schadenfall. Bargeld ist jedoch nicht versichert. Der Selbstbehalt beträgt häufig 200 Franken. Als Kund:in der Mobiliar können Sie Ihre Versicherungspolice im Kundenportal einsehen.

Der Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts greift meistens auch wenn Ihr Velo, Ihr E-Bike, Ihre Ski oder Ihr Snowboard unterwegs gestohlen werden oder wenn Ihnen unterwegs etwas aus dem Auto gestohlen wird. Gedeckt sind jedoch nur Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Hausratversicherung «Minima» sind Velodiebstähle nicht versichert. Hier erfahren Sie mehr zur Veloversicherung oder zur Ski- und Snowboardversicherung.

Wenn Sie unterwegs bedroht und beraubt werden, kommt die Grunddeckung Ihrer Hausratversicherung für den Schaden auf. Statt der Begrenzung auf die Versicherungssumme des einfachen Diebstahls auswärts gilt in der Regel die volle Versicherungssumme der Hausratversicherung. Bargeld und weitere Geldwerte nur bis 5 000 Franken. Bei Schmuck und Uhren, die Sie zum Zeitpunkt des Schadeneintritts tragen oder persönlich beaufsichtigen, gilt diese Begrenzung nicht. In der Hausratversicherung «Minima» sind Schmuck und Geldwerte in den meisten Fällen jeweils nur bis 1 000 Franken versichert.

Was kostet eine Diebstahlversicherung?

Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Prämie der Hausratversicherung mit den freiwilligen Zusatzdeckungen für einfachen Diebstahl auswärts sowie für Reisegepäck. Der Versicherungsrechner zeigt Ihnen jeweils mehrere Angebote mit und ohne diese Zusatzdeckungen. Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl zuhause?

Diebstahl zuhause ist bei der Hausratversicherung der Mobiliar in der Grunddeckung versichert. Der Selbstbehalt beträgt meistens 200 Franken. Kund:innen der Mobiliar können ihre Police im Kundenportal einsehen.

Bei einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung zuhause übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar den Schaden im Allgemeinen maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sofern keine Unterversicherung besteht. Uhren und Schmuck sind in der Regel nur bis 30 000 Franken und Geldwerte nur bis 5 000 Franken versichert. In der Hausratversicherung «Minima» sind Schmuck und Geldwerte jeweils nur bis 1 000 Franken gedeckt.

Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Diebstahl zuhause nicht bedroht werden und es keine Einbruchspuren gibt, handelt es sich um einen «einfachen Diebstahl zuhause». Oft ist dabei auch von einem «Einschleichdiebstahl» die Rede. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar in der Regel den Schaden ebenfalls bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bargeld und Geldwerte sind dann jedoch nicht versichert.

Checkliste: Was tun bei Diebstahl?

Sind Sie gerade bestohlen oder beraubt worden? Unternehmen Sie jetzt die folgenden Schritte. Die Checkliste bei Einbruch finden Sie hier.

Bringen Sie sich in Sicherheit

Stellen Sie sich Dieb:innen und Einbrecher:innen nicht in den Weg. Falls eine akute Gefahr besteht, bringen Sie sich und Angehörige in Sicherheit. Wenn Sie ausgeraubt wurden, wählen Sie den Notruf unter 112.

Karten, Konten und Geräte sperren lassen

Lassen Sie gestohlene Bank- und Kreditkarten, die SIM-Karte und das Handy sofort sperren. Die Kosten dafür übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar.

Ändern Sie die Passwörter bei Konten, die infolge des Diebstahls Ihres Handys oder eines anderen Geräts gefährdet sein könnten (Beispiele: E-Mail, E-Banking, Social Media, Online-Shop-Accounts).

Gestohlene Gegenstände dokumentieren

Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände und geben Sie den Neuwert der einzelnen Objekte an. Ergänzen Sie die Liste mit Belegen, die beweisen, dass Sie die aufgeführten Gegenstände tatsächlich besessen haben und was diese neu gekostet haben. Beispiele für geeignete Belege sind Fotos, Kaufquittungen, Bestellbestätigungen, Kontoauszüge, Garantiescheine etc.

Diebstahl der lokalen Polizei melden

Melden Sie den Diebstahl zeitnah der örtlichen Polizei und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung (Polizeirapport). Ohne diese Bestätigung zahlt die Versicherung nicht in jedem Fall. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherungsberaterin oder Ihrem Versicherungsberater nach, ob ein Polizeirapport erforderlich ist.

Unterwegs oder im Ausland: Diebstahl zusätzlich melden, falls die Gegenstände wieder auftauchen

Melden Sie den Diebstahl dem Hotel, dem Transportunternehmen oder der Reiseveranstalterin, falls die gestohlenen Gegenstände wieder auftauchen.

Bei gestohlenem Pass oder ID im Ausland: Kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft oder das Konsulat, um ein Notpass-Dokument für die Heimreise zu bestellen. Bei Fragen ist die Helpline des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) rund um die Uhr erreichbar unter +41 58 465 33 33.

Schaden der Versicherung melden

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und reichen Sie den Polizeirapport sowie die Liste der gestohlenen Gegenstände zusammen mit den entsprechenden Belegen ein. Hier gelangen Sie zur Online-Schadenmeldung der Mobiliar.

Bei gestohlenem Pass oder ID in der Schweiz: Melden Sie den Diebstahl von Identitätskarten und Reisepässen auf einer Polizeistelle Ihres Wohnsitzkantons.

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