Gründe für die Hausratversicherung
Mit der Hausratversicherung der Mobiliar versichern Sie Ihr bewegliches Hab und Gut in Ihrem Zuhause.
Vollumfängliche Deckung
Die Hausratversicherung der Mobiliar deckt Schäden bei Feuer, Elementarereignissen wie Sturm oder Hochwasser, Wasser, Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachem Diebstahl zu Hause.
Optionale Zusatzdeckung
Mit der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» ist Ihr Hab und Gut auch ausserhalb Ihres Zuhauses bei Diebstahl zum Neuwert versichert – weltweit.
Zum Neuwert versichert
Alle Ihre Sachen sind zum Neuwert versichert – inkl. Skiausrüstung. Damit die Versicherungssumme nach einem Schadenfall sicher für den Ersatzeinkauf reicht.
Versicherung mit Bestnote
Unsere Kund:innen bewerten uns 2026 mit Bestnoten – darauf sind wir stolz.
Was ist gedeckt?
In der Basisdeckung sind alle Ihre beweglichen Sachen versichert – zum Neuwert. Damit schützen Sie sich vor finanziellen Folgen und teuren Neukäufen.
| Deckung | Deckungsbetrag |
| Bewegliche, beschädigte Sachen | Zum Neuwert |
| Bargeld (nicht bei einfa- chem Diebstahl) und Abo- nnements des öffentlichen Verkehrs | 5 000 Franken |
| Gestohlener, offen aufbe- wahrter und zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht getrage- ner Schmuck | 30 000 Franken |
| Notwendige psychologi- sche Betreuung nach einem versicherten Schadenereignis | 1 000 Franken |
Mit der Basisdeckung sind Ihre beweglichen Sachen bestens versichert – bei Ihnen zu Hause. Anders sieht es aus, wenn Sie mit Ihren Sachen unterwegs sind. Dann kann eine Zusatzdeckung sinnvoll sein:
Einfacher Diebstahl auswärts
Deckt den Schaden, wenn Ihnen ausserhalb Ihres Zuhauses etwas gestohlen wird.
Deckt die Kosten für Reparatur oder Ersatz, wenn etwas aus Versehen zu Bruch geht.
Fragen & Antworten
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung der Mobiliar deckt Feuer- und Elementarschäden (z. B. nach einem Sturm oder einer Überschwemmung) sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfachen Diebstahl zuhause und Wasser. Auch sind Schäden an Tiefkühlgut sowie Schäden durch Untermieter gedeckt.
Die Hausratsversicherung deckt viele Schäden aber nicht alle. Dies sind die wichtigsten Ausschlüsse:
- Schäden in Folge von Gewalt und Unruhen und die dagegen ergriffenen Massnahmen.
- Schäden als direkte und indirekte Folge von Erdbeben und vulkanischen Eruptionen
- Schäden als Folge von Wasser aus Stauseen und künstlichen Wasseranlagen
- Schäden infolge eines Ausfalls der öffentlichen Energieversorgung (Elektrizität, Gas oder Wasser) so bald mehr als zwei politische Einwohnergemeinden betroffen sind.
- Folgen von elektromagnetischen Störungen, zum Beispiel Sonnenstürmen.
Generell ist die Hausratversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie wird aber dringend empfohlen, um Ihr persönliches Hab und Gut vor Schäden zu schützen.
In einigen Ausnahmekantonen ist sie jedoch Pflicht:
- Nidwalden
- Waadt
- Freiburg
- Jura
Die Kantone Nidwalden und Waadt schreiben eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden vor, die über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden muss. Freiburg und Jura verlangen ebenfalls eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden, der Versicherer ist hier aber frei wählbar.
Die Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Sachen zu Hause und auswärts. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Kosten, wenn Sie versehentlich anderen Schaden zufügen oder deren Sachen beschädigen. Es ist sinnvoll, eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Der Selbstbehalt – also der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssen – liegt bei min. 200 Franken pro Fall. Bei Elementarschäden gilt ein genereller Selbstbehalt von CHF 500.
Gründe für die Mobiliar
Menschlich. Nah. Verantwortungsvoll. Seit über 200 Jahren.



