Was tun nach einem Einbruch?

Was tun bei Einbruch?

Soforthilfe mit Checkliste und Versicherungsfragen

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind? Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf? Und was können Sie tun, damit Sie sich nach einem Einbruch zuhause wieder sicher fühlen?

  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Letztes Update: Februar 2026
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Sie haben eine Hausratversicherung bei der Mobiliar und benötigen Hilfe?

Die 24 h HomeAssistance ist rund um die Uhr für Sie da – entweder online oder unter der Nummer 00800 16 16 16 16.
 

Checkliste nach einem Einbruch

Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie von einem Einbruch betroffen sind.

Ihre Sicherheit hat oberste Priorität.

Stellen Sie sich Einbrecher:innen auf keinen Fall in den Weg. Bringen Sie sich und Angehörige in Sicherheit.

Einbruch der Polizei melden unter 117

Bevor die Polizei eintrifft, sollten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung möglichst nicht betreten. Wenn Sie bereits im Haus oder in der Wohnung sind, fassen Sie möglichst nichts an, um keine Spuren zu verwischen.

Kreditkarten, E-Banking und Konten sperren

Lassen Sie Kredit- / Debitkarten, E-Banking, Konten und SIM-Karten vorsorglich sperren, wenn durch den Einbruch die Möglichkeit besteht, dass jemand unbefugt darauf zugreifen könnte. Die Kosten übernimmt die Versicherung.

Einbruch der Versicherung melden

Die 24 h HomeAssistance der Mobiliar hilft Ihnen schnell und ohne Selbstbehalt bei der Organisation von Nottüren, Notschlössern und Notverglasungen unter 00800 16 16 16 16. Machen Sie Fotos von den Schäden innen und aussen am Haus (nach Freigabe durch die Polizei) und melden Sie den Einbruch Ihrer Versicherung

Mieter:innen: Verwaltung bzw. Vermieter:in informieren

Informieren Sie Ihre Verwaltung. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte einleiten, um die Schäden am Gebäude zu beheben und wenn nötig die Schlösser auszuwechseln.

Liste der fehlenden Gegenstände erstellen

Erstellen Sie eine Liste der Gegenstände, die bei dem Einbruch gestohlen wurden, einschliesslich Kaufquittungen, Fotos und anderen Belegen für den Besitz der Gegenstände. Melden Sie den Diebstahl von Reisepässen und Identitätskarten bei der Polizei. Lassen Sie sich neue Ausweise und Bankkarten ausstellen.

Wechsel von Schlössern und Reparatur von Schäden am Gebäude

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, Ihrer Verwaltung oder Ihrer Vermieterschaft, bevor Sie Schlösser austauschen oder Einbruchschäden reparieren lassen. So können Sie sicher sein, dass die Versicherung auch wirklich zahlt.

Welche Versicherung zahlt?

Für Einbruchdiebstahl und die daraus entstandenen Schäden an persönlichen Gegenständen der Bewohner:innen ist die Hausratversicherung zuständig. Gebäudeschäden fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudeversicherung. Sie können aber auch über die Hausratversicherung abgewickelt werden.

Sowohl die Hausrat- als auch die Gebäudeversicherung zahlen bei Einbruch nur, wenn die Einbrecher:innen gewaltsam in ein Gebäude, einen Raum oder ein Behältnis in einem Gebäude eingedrungen sind. Wenn Gegenstände entwendet wurden, aber keine Einbruchspuren vorhanden sind, kann der Hausratversicherung ein «einfacher Diebstahl zuhause» gemeldet werden.

Wenn die Einbrecher:innen trotz des gekippten Fensters die Tür gewaltsam aufgebrochen haben, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl und die Versicherung zahlt. 

Wenn Gegenstände gestohlen wurden, aber keine Einbruchspuren vorhanden sind, können Sie der Versicherung einen einfachen Diebstahl melden. Bargeld und andere Geldwerte sind dann nicht versichert. In der Grunddeckung der Hausratversicherung ist nur der einfache Diebstahl an der in der Police angegebenen Adresse gedeckt. Mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» sind einfache Diebstähle weltweit, bis zur vereinbarten Summe, versichert. Bargeld und andere Geldwerte sind dabei ebenfalls nicht versichert.

Ja, die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl in Keller, Estrich, Garage, Gartenhaus oder Schrebergarten, sofern diese sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befinden und im Eigentum der versicherten Personen stehen. Falls Schrebergärten länger als 24 Monate bestehen und sich ausserhalb des versicherten Standortes befinden, sind sie als zusätzlichen Standort in der Versicherungspolice zu erfassen.

Nicht durch die Hausratversicherung gedeckt sind Schäden an Motorfahrzeugen, Motorfahrzeuganhängern, Wohnwagen, Wohnmotorwagen und Mobilheimen einschliesslich Schlüsseln und sonstigem Zubehör.

Ja, der Hausrat ist weltweit versichert, sofern er sich vorübergehend, aber nicht länger als 24 Monate, ausserhalb des gemäss Police versicherten Standorts befindet.

Was zahlt die Versicherung?

Die Hausratversicherung der Mobiliar ersetzt bei Einbruch gestohlene bewegliche Sachen zum Neuwert bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dies gilt auch für beschädigte Gegenstände, wenn diese nicht repariert werden können. Für Geldwerte, Schmuck, das Eigentum von Dritten sowie die Folgekosten gelten besondere Regelungen. Für Schäden am Gebäude gelten die Regeln der Gebäudeversicherung.

  • Bei einem Einbruchdiebstahl bezahlt die Hausratversicherung für Geldwerte bis zu 5 000 Franken zusätzlich zur Versicherungssumme der Hausrat-Grunddeckung.
  • Beim einfachen Diebstahl zuhause (ohne Einbruchspuren) sind Geldwerte nicht versichert. 

Zu den Geldwerten gehören Bargeld, Wertpapiere, Sparhefte, Reisechecks, Münzen und Medaillen, Edelmetalle, ungefasste Edelsteine und Perlen, Kredit- oder Kundenkarten, Prepaid-Karten für Mobiltelefone, Fahrkarten, Abonnemente des öffentlichen Verkehrs, Flugtickets und Vouchers.

Die Hausratversicherung übernimmt für Schmuck im Rahmen der Versicherungssumme der Hausrat-Grunddeckung maximal 30 000 Franken pro Ereignis. Dies gilt sowohl für den Einbruchdiebstahl als auch für den einfachen Diebstahl zuhause (ohne Einbruchspuren).

Die Begrenzung auf 30 000 Franken entfällt, wenn sich die Schmucksachen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses in einem abgeschlossenen Tresor mit Widerstandsgrad EN 1 nach EN 1143-1 befinden oder von der versicherten Person getragen oder beaufsichtigt werden.

Für gestohlene oder beschädigte Gegenstände, die sich in Ihrem Hausrat befinden, Ihnen aber nicht gehören, bezahlt die Hausratversicherung zusätzlich zur Versicherungssumme der Hausrat-Grunddeckung bis zu 20 000 Franken pro Ereignis. Dazu gehören zum Beispiel Gegenstände von Gästen, anvertraute bewegliche Sachen und anvertraute Haustiere.

Die Hausratversicherung übernimmt nach einem Einbruch folgende Kosten bis zu einer Höhe von mindestens 30 000 Franken und maximal 20% der Versicherungssumme der Hausrat-Grunddeckung (siehe Versicherungspolice). 

  • Zusätzliche Lebenshaltungskosten
  • Räumung und Entsorgung
  • Notverglasungen und Nottüren
  • Schlossänderung
  • Wiederbeschaffung von Dokumenten
  • Beschädigungen von Gebäude und Hausrat

In der Hausratversicherung sind Gebäudeschäden unter den Folgekosten gedeckt (siehe vorhergehender Abschnitt), wobei die Versicherung für alle Folgekosten zusammen mindestens 30 000 Franken und höchstens 20% der Versicherungssumme der Hausrat-Grunddeckung übernimmt.

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur von Schäden, die durch einen Einbruchdiebstahl oder einen Einbruchversuch entstanden sind, sofern diese nicht bereits durch eine andere Versicherung gedeckt sind.

  • Reparatur von Gebäudeschäden: Schäden an der Eingangs-, Terrassen-, Balkon- oder Kellertür; Schäden an Fenstern sowie anderen Gebäudeteilen
  • Nottüren und Notverglasungen: Massnahmen für Nottüren und Notverglasungen sowie Provisorien, die dem gleichen Zweck dienen
  • Schlossänderung: Kosten für das Ändern oder Ersetzen von Schlüsseln, Magnetkarten oder von Schlössern des versicherten Gebäudes

Die Hausratversicherung der Mobiliar hilft Ihnen im Falle eines Einbruchs

Wie gut eine Versicherung ist, zeigt sich erst im Schadenfall. Die Mobiliar ist bekannt für ihre schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Was tun bei Angst nach einem Einbruch?

Auch wenn der Einbruch vielleicht durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits oder einer anderen Person in Ihrem Haushalt vereinfacht wurde, helfen Vorwürfe nicht weiter. Machen Sie sich oder anderen deshalb keine Vorwürfe.

Lassen Sie sich weder stressen, noch verunsichern. Die Angst zu verarbeiten braucht Zeit. Sind Sie sich unsicher, auf welche Art und Weise Sie zurück in den Alltag finden sollen, hilft Ihnen der Ratgeber «Ist es noch mein Zuhause?». Dieser wurde von der Mobiliar gemeinsam mit der Universität Zürich erarbeitet. Durch einfache Übungen finden Sie heraus, wie Sie die psychologische Belastung bewältigen können.

Abstand hilft, zur Ruhe zu kommen. Ziehen Sie vorübergehend zu Freunden oder Familie. Lenken Sie sich mit guter Gesellschaft ab und lassen Sie sich auf dem Weg zurück in die Normalität helfen. Behalten Sie Ihre Gedanken nicht für sich. Verarbeiten Sie das Erlebte und Ihre Gefühle in Gesprächen. Bewusste Entschleunigung und Regeneration hilft. Machen Sie Atem- und Einschlafübungen. Sport hilft ebenfalls, den Kopf durchzulüften.

Fühlen Sie sich wieder wohl zuhause. Unabhängig davon, ob es verwüstet wurde oder nicht, helfen Veränderungen im Wohnraum. Stellen Sie um, kaufen Sie sich neue Möbel oder Vorhänge. Schaffen Sie wo nötig zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen rund um Ihr Heim. Lassen Sie sich dazu von der Polizei oder Fachpersonen beraten. Sollten Sie sich langfristig unwohl fühlen, kann auch ein Umzug helfen.

Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Halten Sie der Belastung ohne professionelle Unterstützung stand? Setzen Sie sich nicht unter Druck. Sollten Angstzustände oder psychosomatische Beschwerden wie Kopfschmerzen, Herz-Kreislauf- oder Magen-Darm-Probleme länger als ein paar Tage andauern, ist eine Therapie bei einer Fachperson sinnvoll.

Fragen & Antworten

  1. Einbruch unter 117 der Polizei melden; nichts anfassen, nichts verändern
  2. Karten, Konten, E-Banking und Handys im Zweifelsfall vorsorglich sperren
  3. Fotos machen und Einbruch der Versicherung melden; Notfallmassnahmen und Reparaturen mit der Versicherung koordinieren
  4. Als Mieter:in Verwaltung oder Vermieter:in informieren
  5. Liste der fehlenden / beschädigten Gegenstände erstellen und mit Belegen (Fotos, Quittungen, etc.) ergänzen; gestohlene Reisepässe und Identitätskarten der Polizei melden; neue Ausweise und Bankkarten anfertigen lassen

Ein versuchter Einbruch sollte sowohl der Polizei als auch der Versicherung gemeldet werden. Die Anzeige kann bei der Aufklärung von Einbruchserien helfen. Ausserdem zahlt die Versicherung ohne Anzeige bei der Polizei keine Schäden.

  1. Der Einbruchdiebstahl muss umgehend bei der Polizei angezeigt werden.
  2. Die Einbrecher:innen müssen gewaltsam durch Aufbrechen in ein Gebäude, einen Raum oder ein Behältnis in einem Gebäude eingedrungen sein.
  3. Der Einbruchdiebstahl muss durch Spuren, Zeug:innen oder aufgrund der Umstände nachgewiesen werden können. 

Wenn Gegenstände gestohlen wurden, aber keine Einbruchspuren vorhanden sind, kann der Versicherung ein «einfacher Diebstahl zuhause» gemeldet werden.

Beim Einbruchdiebstahl verschafft sich der oder die Täter:in gewaltsam Zutritt durch Aufbrechen, beim Einschleichdiebstahl nutzt er oder sie zum Beispiel eine offene Tür oder ein schräg gestelltes Fenster. Da beim «Einschleichen» keine Einbruchsspuren hinterlassen werden, gilt der Einschleichdiebstahl nicht als Einbruch und kann bei der Versicherung nur als einfacher Diebstahl gemeldet werden. Die Hausratversicherung zahlt bei einfachem Diebstahl zuhause keine Geldwerte*, wie Bargeld oder Edelmetalle. Beim Einbruchdiebstahl sind Geldwerte bis maximal 5 000 Franken pro Ereignis gedeckt. 

*Zu den Geldwerten gehören Bargeld, Wertpapiere, Sparhefte, Reisechecks, Münzen und Medaillen, Edelmetalle, ungefasste Edelsteine und Perlen, Kredit- oder Kundenkarten, Prepaid-Karten für Mobiltelefone, Fahrkarten, Abonnemente des öffentlichen Verkehrs, Flugtickets und Vouchers.

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