Skiversicherung Schweiz

Skiversicherung für Ski- und Snowboard-Fahrer:innen

Wie Sie Diebstahl, Schäden, Unfälle, den Skipass und gebuchte Skiferien versichern können

Lassen Sie sich den Skitag nicht von einem Zwischenfall verderben. Mit der passenden Skiversicherung können Sie sich gegen finanzielle Schäden absichern. Hier erfahren Sie alles, was Skifah­rer:innen und Snow­boar­­der:innen zum Thema Versicherung wissen sollten.

  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Letztes Update: September 2026
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Wie kann ich Ski und Snowboards in der Hausratversicherung versichern?

Mit dem Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts in der Hausratversicherung der Mobiliar sind Ski und Snowboards im Rahmen der Versicherungssumme weltweit gegen Diebstahl versichert. Das gilt zum Beispiel selbst dann, wenn Ihre ungesicherten Ski beim Après-Ski vor der Hütte gestohlen werden. Der Selbstbehalt beträgt oft 200 Franken (siehe Versicherungspolice).

Wenn Sie auch selbst verursachte Schäden versichern möchten, wie zum Beispiel einen Skibruch, benötigen Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko». Dieser deckt in der Regel alle Sportgeräte in Ihrem Hausrat, wenn Sie diese versehentlich beschädigen. Falls Sie Ihre Ski oder Ihr Snowboard verlieren, ist der Schaden hingegen nicht versichert.

In den meisten Fällen ist eine separate Versicherung für Ihre Schneesportgeräte teurer als eine Hausratversicherung, die in der Regel alle Sportgeräte in Ihrem Haushalt abdeckt. Neben den Sportgeräten sind im Zusatz «Hausrat-Kasko» ausserdem auch alle Elektrogeräte versichert (Bsp: Displaybruch). Bei gemieteten Ski und Snowboards kann sich hingegen eine separate Versicherung der Skivermietung ohne Selbstbehalt lohnen (siehe auch zweites Ausklapp-Element).

Was kostet eine Skiversicherung?

Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Prämie für die Hausratversicherung inklusive der beiden freiwilligen Zusatzdeckungen für Ihre Ski und Snowboards (Einfacher Diebstahl auswärts und Hausrat-Kasko). Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.

Wie kann ich mich gegen Skiunfälle versichern?

Falls Sie einer anderen Person auf der Skipiste aus Versehen einen Schaden zufügen, kommt die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten auf. Da besonders Personenschäden in der Schweiz schnell mehrere tausend Franken kosten können, ist eine Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren besonders wichtig. Stellen Sie sicher, dass in Ihrer Police auch grobfahrlässig verursachte Schäden gedeckt sind.

Wenn Sie sich bei einem Unfall auf der Skipiste verletzen, kommt in der Regel die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) Ihrer Arbeitgeberin in der Schweiz für die Kosten auf. Damit sind Sie in der Regel gut abgesichert. Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeitstätig sind, ist hingegen die Unfalldeckung Ihrer Krankenkasse zuständig.

Diese übernimmt in der Grunddeckung bei Unfall nur 50 Prozent der Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 5 000 Franken pro Jahr. Darüber hinaus besteht ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Da ein Einsatz eines Rega-Helikopters im Schnitt etwa 4 500 Franken kostet, können Sie bei einem Skiunfall auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Für Kinder, Nichterwerbstätige, Studierende, Rentner:innen oder Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, kann sich deshalb eine Zusatzversicherung für Bergungs- und Rettungskosten lohnen. Einen solchen Schutz bietet zum Beispiel die REGA-Gönnerschaft, die Private Unfallversicherung der Mobiliar sowie die Reiseversicherung der Mobiliar. Lassen Sie sich am besten unverbindlich beraten, um Mehrfachversicherungen zu vermeiden.

Wie kann ich den Skipass und gebuchte Skiferien versichern?

Mit der Reiseversicherung der Mobiliar können Sie Ihre Ausgaben für Skiabos, Skipässe sowie für gebuchte Skiferien absichern. Wenn Sie die Skiferien aus einem versicherten Grund wie Krankheit oder Unfall nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Falls Sie Ihre Ferien zum Beispiel wegen eines Unfalls abbrechen müssen, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Bereits bezahlte Skipässe und Skiabonnemente werden im Rahmen des Freizeitschutzes mit bis zu 1 000 Franken pro versicherte Person und Ereignis entschädigt.

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