
Skidiebstahl und Snowboardbruch
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Ski oder des Snowboards?In der Schweiz werden jedes Jahr zwischen 2 000 und 3 000 Paar Ski und Snowboards gestohlen. Erfahren Sie, wie Sie im Falle eines Diebstahls vorgehen sollten und welche Versicherung für den finanziellen Schaden aufkommt.
Lesezeit: 8 Minuten Letztes Update: Januar 2026 1 Neuer Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben, sind Ski und Snowboards bei Diebstahl durch die Hausratversicherung zum Neuwert versichert. Das gilt auch für ausgeliehene oder gemietete Ski.
- Der Ski- und Snowboardbruch ist nur gedeckt, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kaskoversicherung» abgeschlossen haben.
- Bei Beschädigung oder Verlust von ausgeliehenen oder gemieteten Schneesportgeräten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel den Zeitwert der Ausrüstung. Die Hausrat-Kaskoversicherung kommt hingegen nicht für Schäden bei Dritten auf.
Welche Versicherung zahlt bei Ski- oder Snowboarddiebstahl?
Ski- und Snowboarddiebstahl ist in der Regel durch die Hausratversicherung gedeckt, sofern Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben. Wenn sich der Diebstahl bei Ihnen zuhause ereignet, sind Ihre Ski oder Ihr Snowboard auch ohne diesen Zusatz versichert.
Die Deckungssumme bei einfachem Diebstahl auswärts beträgt meistens 2 000 oder 5 000 Franken bei einem Selbstbehalt von 200 bis 500 Franken. Beachten Sie Ihre individuellen Beträge in Ihrer Police. Im Rahmen der Deckungssumme erstattet die Hausratversicherung der Mobiliar den Neuwert der gestohlenen Gegenstände. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Was tun bei Snowboard- oder Skidiebstahl?
Sind Ihre Ski oder Ihr Snowboard verschwunden? Die folgenden Schritte unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung.
Unmittelbar nach dem Diebstahl oder Verlust
Suchen Sie die Umgebung ab. Informieren Sie das Personal der Berghütte, des Hotels oder der Bergbahn. Melden Sie den Verlust beim nächstgelegenen Fundbüro oder online unter easyfind.ch.
Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
Damit die Versicherung zahlt, ist in der Regel eine Anzeigebestätigung erforderlich. Bringen Sie den Diebstahl deshalb am einfachsten online zur Anzeige. Dazu benötigen Sie folgende Angaben zum Ski oder Snowboard (sofern bekannt):
- Marke und Modell
- Farbe und besondere Merkmale, wie Aufkleber oder Kratzer
- Länge der Ski
- Seriennummer
- Typ der Bindung
- Eingestellter Z-Wert
Bei gemieteten Ski oder Snowboards
Melden Sie den Diebstahl dem Sportgeschäft. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob Sie eine Diebstahlversicherung abgeschlossen haben. Wenn ja, wie hoch ist Ihr Selbstbehalt? Senden Sie dem Sportgeschäft eine Kopie der Anzeigebestätigung.
Schaden der Versicherung melden
Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah Ihrer Hausratversicherung zusammen mit der Anzeigebestätigung, der Kaufquittung sowie Fotos der Ski (falls vorhanden).
Welche Versicherung zahlt bei einem Ski- oder Snowboardbruch?
Die versehentliche Beschädigung Ihrer eigenen Ski oder Ihres eigenen Snowboards ist in der Regel nur durch die Hausratversicherung der Mobiliar gedeckt, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko» abgeschlossen haben (siehe Versicherungspolice).
Falls dies auf Sie zutrifft, erstattet Ihnen Ihre Hausratversicherung den Neuwert der beschädigten Schneesportausrüstung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt zwischen 2 000 und 30 000 Franken. Der Selbstbehalt liegt meistens bei 200 bis 500 Franken (siehe Versicherungspolice).



