Was zahlt die Versicherung bei Skidiebstahl und Skibruch?

Skidiebstahl und Snowboardbruch

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Ski oder des Snowboards?

In der Schweiz werden jedes Jahr zwischen 2 000 und 3 000 Paar Ski und Snowboards gestohlen. Erfahren Sie, wie Sie im Falle eines Diebstahls vorgehen sollten und welche Versicherung für den finanziellen Schaden aufkommt.

  • Lesezeit: 8 Minuten
  • Letztes Update: Januar 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben, sind Ski und Snowboards bei Diebstahl durch die Hausratversicherung zum Neuwert versichert. Das gilt auch für ausgeliehene oder gemietete Ski.
  • Der Ski- und Snowboardbruch ist nur gedeckt, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kaskoversicherung» abgeschlossen haben.
  • Bei Beschädigung oder Verlust von ausgeliehenen oder gemieteten Schneesportgeräten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel den Zeitwert der Ausrüstung. Die Hausrat-Kaskoversicherung kommt hingegen nicht für Schäden bei Dritten auf.
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Welche Versicherung zahlt bei Ski- oder Snowboarddiebstahl?

Ski- und Snowboarddiebstahl ist in der Regel durch die Hausratversicherung gedeckt, sofern Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben. Wenn sich der Diebstahl bei Ihnen zuhause ereignet, sind Ihre Ski oder Ihr Snowboard auch ohne diesen Zusatz versichert.

Die Deckungssumme bei einfachem Diebstahl auswärts beträgt meistens 2 000 oder 5 000 Franken bei einem Selbstbehalt von 200 bis 500 Franken. Beachten Sie Ihre individuellen Beträge in Ihrer Police. Im Rahmen der Deckungssumme erstattet die Hausratversicherung der Mobiliar den Neuwert der gestohlenen Gegenstände. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Wenn Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» versichert haben, ist der Ski- und Snowboarddiebstahl in der Regel auch im Hotel, in der Ferienwohnung, am Bahnhof oder beim Après-Ski vor der Hütte versichert. Im Gegensatz zum Velo müssen Ski vor einer Hütte nicht mit einem Schloss gesichert sein, damit die Versicherung zahlt. Dennoch mindert ein kompaktes Drahtseil-Schloss das Risiko von Gelegenheitsdiebstählen.

Diebstahl aus dem Auto: Mit dem Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» kommt die Hausratversicherung auch für Diebstähle aus dem Auto oder aus der Skibox auf – unabhängig davon, ob das Fahrzeug oder die Skibox zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen waren. Einbruchschäden am Fahrzeug oder an der Skibox sind jedoch von der Hausratversicherung ausgeschlossen.

Falls das Auto oder die Skibox aufgebrochen wird, kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung für den Schaden am Fahrzeug auf (inklusive Schaden an der Skibox). In diesem Fall ist neben dem Selbstbehalt der Hausratversicherung für den Diebstahl der Schneesportgeräte zusätzlich der Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung für den Schaden am Fahrzeug zu bezahlen (siehe Versicherungspolice).

Der Diebstahl von mitgeführten Sachen ist in der Fahrzeugversicherung der Mobiliar nur gedeckt, wenn Sie den Zusatz für mitgeführte Sachen abgeschlossen haben. Falls dies in Ihrem Fall zutrifft, übernimmt die Fahrzeugversicherung der Mobiliar sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch den Diebstahl der Ski- oder Snowboardausrüstung. Sie müssen in diesem Fall lediglich den Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung bezahlen.

Wichtig: Im Gegensatz zur Hausratversicherung (mit dem Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts») kommt die Fahrzeugversicherung der Mobiliar nur für den Diebstahl von mitgeführten Sachen auf, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen war und Sie den Zusatz für mitgeführte Sachen versichert haben (siehe Versicherungspolice).

Skiboxen und Skiträger müssen für den Verkehr zugelassen, abgeschlossen und diebstahlsicher mit dem Fahrzeug verbunden sein, damit die Fahrzeugversicherung der Mobiliar im Falle eines Diebstahls bezahlt. Bei Skiträgern und Skiboxen, die nur mit Spanngurten oder handelsüblichen Schrauben am Fahrzeug befestigt sind, ist der Diebstahl nicht gedeckt. 

Wenn Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben, übernimmt die Hausratversicherung der Mobiliar grundsätzlich auch Diebstähle von ausgeliehenen oder gemieteten Ski und Snowboards, wenn sie sich unterwegs ereignen. Ohne diesen Zusatz sind ausgeliehene oder gemietete Ski und Snowboards in der Regel nur an der in der Police angegebenen Adresse versichert.

Prüfen Sie im Falle von gemieteten Ski oder Snowboards, ob Sie im Mietvertrag einen Diebstahlschutz abgeschlossen haben. Oft ist der Selbstbehalt von sogenannten «Shop-Versicherungen» tiefer als bei der Hausratversicherung.

Spezialfall WG: In Wohngemeinschaften haben die einzelnen Bewohner:innen häufig eine eigene Hausratversicherung. Wickeln Sie in diesem Fall einen Ski- oder Snowboarddiebstahl über die Versicherung der Person ab, bei der ein Diebstahl passiert ist. Der Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts deckt sowohl Ihre eigenen als auch ausgeliehene oder gemietete Ski und Snowboards.

Nein, wenn Sie Ihre Ski oder Ihr Snowboard verlieren, kommt weder die Hausrat- noch die Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar für den Schaden auf. Das gilt auch dann, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kaskoversicherung» abgeschlossen haben, da Ski und Snowboards nicht gegen Verlust versichert werden können.

Wenn Sie ausgeliehene oder gemietete Ski oder Snowboards verlieren, ist der Schaden in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar gedeckt. Im Gegensatz zur Hausratversicherung bezahlt die Privathaftpflichtversicherung jedoch nur den Zeitwert der Gegenstände.

Es gilt in der Regel ein Selbstbehalt von 200 bis 500 Franken (siehe Versicherungspolice). Mit anderen Worten lohnt sich die Meldung eines Verlusts von ausgeliehenen oder gemieteten Ski oder Snowboards in der Regel nur bei teuren Ski und Snowboards, die nicht älter sind als ein Jahr.

Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden an ausgeliehen Ski oder Snowboards auf, wenn diese einer Person gehören, die mit Ihnen im selben Haushalt lebt.

Was tun bei Snowboard- oder Skidiebstahl?

Sind Ihre Ski oder Ihr Snowboard verschwunden? Die folgenden Schritte unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung.

Unmittelbar nach dem Diebstahl oder Verlust

Suchen Sie die Umgebung ab. Informieren Sie das Personal der Berghütte, des Hotels oder der Bergbahn. Melden Sie den Verlust beim nächstgelegenen Fundbüro oder online unter easyfind.ch.

Anzeige des Diebstahls bei der Polizei

Damit die Versicherung zahlt, ist in der Regel eine Anzeigebestätigung erforderlich. Bringen Sie den Diebstahl deshalb am einfachsten online zur Anzeige. Dazu benötigen Sie folgende Angaben zum Ski oder Snowboard (sofern bekannt):

  • Marke und Modell
  • Farbe und besondere Merkmale, wie Aufkleber oder Kratzer
  • Länge der Ski
  • Seriennummer
  • Typ der Bindung
  • Eingestellter Z-Wert

Bei gemieteten Ski oder Snowboards

Melden Sie den Diebstahl dem Sportgeschäft. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob Sie eine Diebstahlversicherung abgeschlossen haben. Wenn ja, wie hoch ist Ihr Selbstbehalt? Senden Sie dem Sportgeschäft eine Kopie der Anzeigebestätigung.

Schaden der Versicherung melden

Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah Ihrer Hausratversicherung zusammen mit der Anzeigebestätigung, der Kaufquittung sowie Fotos der Ski (falls vorhanden).

Mit der Haushaltsversicherung der Mobiliar sind Sie auf der sicheren Seite

Sie sind nicht bei der Mobiliar versichert? Erfahren Sie mehr über die Haushaltsversicherung der Mobiliar oder berechnen Sie direkt und unverbindlich Ihre Versicherungsprämie. Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.

Welche Versicherung zahlt bei einem Ski- oder Snowboardbruch?

Die versehentliche Beschädigung Ihrer eigenen Ski oder Ihres eigenen Snowboards ist in der Regel nur durch die Hausratversicherung der Mobiliar gedeckt, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kasko» abgeschlossen haben (siehe Versicherungspolice).

Falls dies auf Sie zutrifft, erstattet Ihnen Ihre Hausratversicherung den Neuwert der beschädigten Schneesportausrüstung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese beträgt zwischen 2 000 und 30 000 Franken. Der Selbstbehalt liegt meistens bei 200 bis 500 Franken (siehe Versicherungspolice).

Wie beim Verlust von ausgeliehenen oder gemieteten Ski und Snowboards, ist auch eine versehentliche Beschädigung grundsätzlich durch die Privathaftpflichtversicherung (PH) gedeckt.

Trotzdem lohnt sich die Meldung eines solchen Schadens in der Regel nur bei teuren Ski oder Snowboards, die weniger als ein Jahr alt sind. Denn die Privathaftpflichtversicherung (PH) ersetzt nur den Zeitwert der beschädigten Schneesportausrüstung, wobei meistens ein Selbstbehalt von mehreren hundert Franken abgezogen wird.

Kostenbeispiel zum Skibruch bei ausgeliehenen Ski

  • Neuwert der Ski: 600 CHF
  • Zeitwert der Ski nach 2 Jahren: 150 CHF
  • Selbstbehalt der PH: 200 CHF
  • Auszahlung der PH: 0 CHF
    (Zeitwert - Selbstbehalt)

Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung kommt generell nicht für Schäden auf, die Sie bei Personen verursachen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.

Die Hausrat-Kaskoversicherung deckt nur Schäden an Ihren eigenen Ski oder Snowboards; Schäden am Eigentum von Dritten sind nicht gedeckt.

Es lohnt sich bei Mietski und Mietsnowboards im Rahmen des Mietvertrags eine zusätzliche Diebstahl- und Bruchversicherung abzuschliessen. Die Selbstbehalte sind in der Regel deutlich niedriger als bei der Hausrat- oder der Privathaftpflichtversicherung. Ausserdem kommen im Falle von Beschädigung oder Verlust ohne Mietskiversicherung meistens weitere Kosten auf Sie zu.

So zahlt die Privathaftpflichtversicherung (PH) bei Beschädigung oder Verlust von Mietski oder Mietsnowboards nur den Zeitwert. Die Skivermietungen vereinbaren in ihren Verträgen jedoch meistens den Ersatz des Neuwerts der Schneesportgeräte, falls diese beschädigt werden oder verloren gehen.

Mit anderen Worten müssen Sie bei Beschädigung oder Verlust neben dem Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung (PH) zusätzlich der Skivermietung die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert der Schneesportgeräte bezahlen.

Kostenbeispiel zum Skibruch bei Mietski

  • Neuwert der Ski: 1 200 CHF
  • Zeitwert der Ski nach 1 Jahr: 600 CHF
  • Selbstbehalt der PH: 200 CHF
  • Auszahlung der PH: 400 CHF
    (Zeitwert - Selbstbehalt)
  • Sie bezahlen: 800 CHF
    (Neuwert - Zeitwert + Selbstbehalt)

Fragen & Antworten

Ja, die Hausratversicherung zahlt grundsätzlich auch dann, wenn die Kaufquittung fehlt. Mit den folgenden Beweismitteln können Sie auch ohne Quittung nachweisen, dass Sie im Besitz der gestohlenen Ski waren:

  • Fotos, Videos und Aussagen von Zeug:innen
  • Bank und Kreditkartenauszüge
  • Bestätigung des Sportgeschäfts (Verkäufer:in)
  • Angabe der Seriennummer

Wenn Sie die Hausratversicherung der Mobiliar mit dem Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben, ist der Skidiebstahl in der Regel zum Neuwert versichert. Der Verlust der eigenen Ski ist im Gegensatz dazu nicht gedeckt. Das gilt auch dann, wenn Sie den Zusatz «Hausrat-Kaskoversicherung» abgeschlossen haben.

Bei ausgeliehenen oder gemieteten Ski ist Diebstahl ebenfalls über den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung zum Neuwert versichert. Für den Verlust von ausgeliehenen oder gemieteten Ski kommt die Privathaftpflichtversicherung auf, die jedoch nur den Zeitwert der Schneesportgeräte ersetzt. Eine Meldung an die Versicherung lohnt sich nach Abzug des Selbstbehalts in der Regel nur bei teuren Ski, die weniger als ein Jahr alt sind.

Ja, der Schutz der Hausratversicherung der Mobiliar mit dem Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» gilt weltweit – zum Beispiel unterwegs am Bahnhof, im Auto, auf der Piste, beim Après-Ski sowie in Hotels oder Ferienwohnungen.

Nutzen Sie nach Möglichkeit bewachte Skidepots oder abschliessbare Skikeller in Hotels, statt die Ausrüstung über Nacht im Freien oder im Auto zu lassen. Stellen Sie die einzelnen Ski in unbewachten Skidepots getrennt voneinander ab.

Mit einem kompakten Ski- oder Snowboardschloss aus dünnem Drahtseil können Sie Gelegenheitsdiebstähle beim Après-Ski verhindern. Ski-Tracker helfen Ihnen bei der Ortung von verlorenen oder gestohlenen Ski und Snowboards.

Fotografieren Sie die Seriennummer Ihrer Schneesportgeräte und bewahren Sie die Kaufquittungen der gesamten Schneesportausrüstung an einem sicheren Ort auf. So sind Sie im Falle eines Diebstahls abgesichert.

In WGs haben die einzelnen Bewohner:innen oft eigene Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen. Wickeln Sie den Diebstahl von Ski oder Snowboards über die Hausratversicherung der Person ab, bei der der Diebstahl passiert ist. Mit dem Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts sind sowohl die eigenen als auch die ausgeliehene Schneesportgeräte von Mitbewohner:innen versichert.

Schäden, die Sie an Ski oder Snowboards Ihrer Mitbewohner:innen verursachen, sind in der Regel nicht versichert. Die Privathaftpflichtversicherung kommt generell nicht für Schäden bei Personen auf, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Hausrat-Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Diese kommt nur für die versehentliche Beschädigung Ihrer eigenen Gegenstände auf.

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