Mitgeführte Sachen

Mitgeführte Sachen als Zusatz in der Autoversicherung

Was deckt der Zusatz und wann ist er sinnvoll?

Obwohl die Teilkasko für eingeschlagene Autofenster und aufgebrochene Autotüren aufkommt, sind mitgeführte Sachen, wie Laptops und Gepäckstücke, in der Regel nicht gedeckt. Versichern Sie Ihre persönlichen Gegenstände mit dem Zusatz für mitgeführte Sachen in der Autoversicherung.

  • Lesezeit: 5 Minuten
  • Letztes Update: November 2025

Was deckt die Zusatzversicherung für mitgeführte Sachen im Auto?

Mit dem Zusatz für mitgeführte Sachen in der Fahrzeugversicherung der Mobiliar sind unter anderem die folgenden Gegenstände bis zur vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert versichert, wenn sie bei einem versicherten Ereignis gestohlen, beschädigt oder zerstört werden. Die Aufzählung enthält nur die wichtigsten Beispiele und ist nicht abschliessend:

  • Gepäckstücke: Koffer, Taschen und deren Inhalt
  • Kleidung: Jacken, Mäntel und andere Kleidungsstücke ohne Motorradbekleidung und Helm
  • Elektronische Geräte: Laptops, Tablets, Kameras und Mobiltelefone
  • Sportausrüstung: Ski, Snowboards oder Golfausrüstung
  • Berufsausrüstung: Werkzeuge oder andere für die Arbeit benötigte Gegenstände

Im Schadensfall erhalten Sie von der Mobiliar den Neuwert der betroffenen Gegenstände ohne Selbstbehalt bis zur vereinbarten Versicherungssumme (siehe Versicherungspolice im Kundenportal). Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 2 000, 5 000 oder 10 000 Franken pro Schadensfall.

Folgende Gegenstände sind bei der Mobiliar im Zusatz für mitgeführte Sachen nicht versichert:

  • Motorradbekleidung und –helm, die die versicherte Person zum Zeitpunkt des Schadeneintritts trägt
  • Bargeld, Sparhefte, Wertpapiere (einschliesslich Reisechecks, Fahrkarten und Abonnemente)
  • Schmuck
  • Handelswaren
  • Ideelle Werte: persönlich empfundene Wertvorstellung, die zum Beispiel auf emotionaler Bindung, Erinnerung oder persönlicher Überzeugung basiert  
  • Motorfahrzeuge.

Welche Ereignisse gedeckt sind, hängt davon ab, ob Sie eine Vollkaskoversicherung oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben:

  • Die Teilkasko deckt Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden, Feuer und Glasbruch am eigenen Fahrzeug sowie Wildunfälle und Schäden durch Nagetiere.

    Diebstahl durch Car-Hacking: Im Falle von Car-Hacking sind zusätzlich bis zu 2 000 Franken für die Beweiserbringung gedeckt, ob das Fahrzeug gehackt wurde. Wenn sich bei der forensischen Prüfung der Verdacht auf Car-Hacking erhärtet, ist der Schaden gedeckt.

  • Die Vollkasko deckt alle Schäden der Teilkasko sowie Schäden durch selbst verursachte Unfälle (Kollisionsschäden). 

    Mit anderen Worten, falls mitgeführten Gegenstände bei einem selbst verursachten Unfall beschädigt werden, ist der Schaden nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkasko abgeschlossen haben.

Mehr zu den versicherten Ereignissen der Teilkasko und der Vollkasko

Mitgeführte Sachen im Auto sind in der Regel nur durch die Hausratversicherung gedeckt, wenn Sie den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben oder wenn sich der Diebstahl aus dem Fahrzeug an der in der Police angegebenen Adresse ereignet.

Wenn der Diebstahl an der in der Police angegebenen Adresse passiert, sind Gegenstände bis zur Höhe Ihrer Hausrat-Versicherungssumme gedeckt (siehe Versicherungspolice). Passiert der Diebstahl an einem anderen Ort, sind meistens 2 000 Franken oder 5 000 Franken gedeckt, sofern der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen wurde. Der Selbstbehalt beträgt in beiden Fällen in der Regel 200 bis 500 Franken. Es gelten die Beträge, die in der Police angegeben sind.

Die Hausratversicherung der Mobiliar kommt übrigens auch für Sachen auf, die Ihnen von Dritten anvertraut und bei einem Diebstahl aus Ihrem Fahrzeug gestohlen werden. Passiert der Diebstahl zuhause, sind für das Eigentum von Dritten maximal 20 000 Franken gedeckt. Auswärts sind es meistens 2 000 oder 5 000 Franken (siehe Versicherungspolice unter einfachem Diebstahl auswärts).

Wichtig: Die Hausratversicherung kommt generell nicht für Schäden am Fahrzeug auf.

Mit dem Zusatz für mitgeführte Sachen in der Autoversicherung müssen Sie nur einen Selbstbehalt zahlen, wenn Ihr Auto aufgebrochen und ausgeräumt wird. 

Wenn die Hausratversicherung für die mitgeführten Sachen aufkommt, müssen Sie neben dem Selbstbehalt der Teilkasko für das Aufbrechen des Fahrzeugs zusätzlich den Selbstbehalt der Hausratversicherung bezahlen.

Was kostet der Zusatz für mitgeführte Sachen?

Berechnen Sie jetzt unverbindlich die Kosten für die Fahrzeugversicherung der Mobiliar inklusive mitgeführter Sachen. Entscheiden Sie danach in aller Ruhe.

Fragen & Antworten

Der Zusatz für mitgeführte Sachen ist sinnvoll, wenn Sie regelmässig wertvolle Gegenstände wie Arbeitsgeräte, Sportausrüstung oder Gepäck im Auto transportieren. Er ist besonders dann wichtig, wenn Ihre Hausratversicherung im Rahmen des einfachen Diebstahls auswärts nicht oder nur bis zu einer geringen Summe für mitgeführte Gegenstände im Auto aufkommt.

Das statistische Risiko für einen Einbruchdiebstahl am Auto ist besonders hoch, wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmässig über Nacht auf der Strasse, in öffentlichen Parkhäusern oder an Bahnhöfen parkieren.

Prüfen Sie zuerst die Police Ihrer Hausratversicherung, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Bei der Mobiliar sind mitgeführte Sachen in Fahrzeugen durch die Hausratversicherung gedeckt, wenn Sie zuhause aus dem Auto gestohlen werden. Die Adresse muss in der Police angegeben sein.

Geschieht der Einbruchdiebstahl bei ihrem Fahrzeug an einem anderen Ort als zuhause, ist er nur gedeckt, wenn Sie den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen haben. Zuhause sind Gegenstände bis zur Höhe der Hausrat-Versicherungssumme gedeckt.

Auswärts sind es in der Regel 2 000 oder 5 000 Franken (siehe Versicherungspolice). Der Selbstbehalt beträgt in beiden Fällen in der Regel 200 bis 500 Franken. Es gelten die Beträge, die in der Versicherungspolice stehen.

Die Zusatzversicherung für mitgeführte Sachen im Auto kommt für die Kosten auf, wenn mitgeführte Gegenstände bei einem versicherten Schadensereignis gestohlen, beschädigt oder zerstört werden.

Bei der Teilkaskoversicherung sind insbesondere Einbruchdiebstähle oder Schäden durch Elementarereignisse gedeckt. Schäden an mitgeführten Gegenständen infolge von selbst verursachten Unfällen sind nur gedeckt, wenn Sie zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung, welche Schadensereignisse durch die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung gedeckt sind.

Bei Diebstahl durch Car-Hacking übernimmt die Fahrzeugversicherung bis zu 2 000 Franken für die Beweiserbringung. Wenn sich der Verdacht auf Car-Hacking bestätigt, ist der Schaden gedeckt.

Die Deckungssumme für mitgeführte Sachen im Auto beträgt in der Regel 2 000, 5 000 oder 10 000 Franken. Es gilt der Betrag, der in der Police angegeben ist.

Nein, mitgeführte Sachen im Auto sind standardmässig weder durch die Teilkasko- noch durch die Vollkaskoversicherung gedeckt.

Ohne den Zusatz für mitgeführte Sachen sind grundsätzlich nur Schäden am Auto selbst gedeckt, wie zum Beispiel eingeschlagene Scheiben, aufgebrochene Türen oder der Diebstahl des eingebauten Autoradios aus einem verschlossenen Fahrzeug.

Nein, die Privathaftpflichtversicherung der Mobiliar kommt nicht für den Schaden auf, wenn Ihnen ein anvertrauter Gegenstand aus dem Auto gestohlen wird. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt generell nur Schäden bei Dritten, wenn Sie eine Schuld am Schaden trifft. Dies ist bei einem Einbruchdiebstahl nicht der Fall.

Die Hausratversicherung der Mobiliar kommt hingegen grundsätzlich für anvertraute bewegliche Sachen auf, wenn diese zuhause aus dem Fahrzeug gestohlen werden. Auswärts sind anvertraute Gegenstände nur versichert, wenn Sie den Zusatz «einfachen Diebstahl auswärts» versichert haben.

Zuhause gilt für anvertraute Gegenstände eine Deckungssumme von maximal 20 000 Franken, was anvertraute Gegenstände betrifft. In der Versicherungssumme des einfachen Diebstahls auswärts ist auch Dritteigentum eingeschlossen.

Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 2 000 oder 5 000 Franken. Der Selbstbehalt beträgt meistens 200 bis 500 Franken pro Schadenfall. Es gelten die in der Versicherungspolice angegebenen Beträge.

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