Zwei junge Frauen sitzen entspannt vor einem liegengebliebenen Oldtimer mit offener Motorhaube am Waldrand – eine Panne auf der Landstrasse.

Was gilt bei Grobfahrlässigkeit für die Autoversicherung?

Versicherungsregress und Grobfahrlässigkeitsschutz

Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung einen Teil des entstandenen Schadens bei der versicherten Person zurückfordern (Regress). Erfahren Sie hier, warum der Grobfahrlässigkeitsschutz in der Autoversicherung für alle sinnvoll ist.

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: November 2025
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Was ist Grobfahrlässigkeit?

Grobfahrlässigkeit ist die Gefährdung von Mitmenschen und sich selbst durch die Vernachlässigung elementarer Sorgfaltspflichten. Die Autoversicherung prüft im Schadenfall, ob der Schaden auch bei einem vernünftig handelnden Menschen in der gleichen Situation eingetreten wäre.

Hat eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung zum Schaden geführt, kann die Versicherung von ihrem Rückgriffsrecht Gebrauch machen und einen Teil des Schadens von der versicherten Person zurückfordern (sogenannter Regress). Der Regress-Anteil an der Schadenssumme richtet sich nach dem Grad des Verschuldens der versicherten Person.

Während der Fahrt

  • Auf das Handy schauen, Navi bedienen
  • Rotlicht überfahren
  • Rechtsvortritt oder Stoppschild missachten (Rollstopp)
  • Velofahrer:in beim Abbiegen übersehen
  • Zu wenig Abstand halten
  • An unübersichtlicher Stelle überholen
  • Falsch überholen, durchgezogene Linie überfahren
  • An unübersichtlichen Stellen Breite der rechten Spur nicht einhalten
  • Zu schnell fahren bei unübersichtlichen Stellen wie Kurven, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen
  • Auf der Autobahn oder Autostrasse wenden, rückwärtsfahren, oder in die Gegenrichtung fahren

Fahrzeug nicht ausreichend sichern

  • Handbremse vergessen anzuziehen
  • Stehendes Fahrzeug nicht ausreichend signalisieren (Warnblinker, Pannendreieck)
  • Mit Sommerpneus im Winter fahren

Bei einem Rechtsvortritt kollidieren Sie mit einem Auto, das Vortritt gehabt hätte. Die Lenkerin des Fahrzeugs ist daraufhin ein halbes Jahr arbeitsunfähig. In der Folge entstehen bei der Lenkerin des fremden Autos die folgenden Kosten.

  • Sachschaden am Fahrzeug: 7 000 CHF
  • Spital- und Genesungskosten: 25 000 CHF
  • Lohnausfall: 48 000 CHF
  • Gesamtkosten: 80 000 CHF
  • Regress 20%: 16 000 CHF

Wegen Grobfahrlässigkeit fordert die Versicherung 16'000 Franken des Schadens von Ihnen zurück.

Die Mobiliar distanziert sich von grobfahrlässigem Verhalten und ist sich gleichzeitig bewusst, dass bereits eine kleine Unachtsamkeit im falschen Moment als grobfahrlässig eingestuft werden kann. Deshalb können Sie sich mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz als freiwillige Zusatzdeckung vor Regressansprüchen im Schadenfall schützen.

Folgende Ausnahmen sind von Gesetzes wegen vom Grobfahrlässigkeitsschutz ausgeschlossen: Fahren ohne gültigen Führerausweis, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Raserdelikte, wiederholtes grobfahrlässiges Verhalten, grobfahrlässig herbeigeführte Diebstahlschäden oder vorsätzlich verursachte Schäden (siehe detaillierte Auflistung in der Antwort zu Frage 2 unter Fragen & Antworten).

Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist bei der Fahrzeugversicherung der Mobiliar in der Zusatzdeckung «Bonusschutz» integriert und kann nicht separat abgeschlossen werden. Der «Bonus- und Grobfahrlässigkeitsschutz» kann für die Haftpflicht- und für die Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. 

Wer eine Vollkaskoversicherung mit Bonusschutz abschliesst, hat den Bonus- und Grobfahrlässigkeitsschutz automatisch auch für die Auto-Haftpflichtversicherung. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Unterschiede zwischen Vollkasko-, Teilkasko- und Haftpflichtversicherung.

Ist der Grobfahrlässigkeitsschutz sinnvoll?

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Ein Grobfahrlässigkeitsschutz ist für alle Autofahrenden empfehlenswert. Gerade Unfälle mit Personenschäden können die Verursacherin oder den Verursacher teuer zu stehen kommen. Im Vergleich dazu ist der Aufpreis für die Zusatzdeckung gering.
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Comparis zum Grobfahrlässigkeitsschutz bei der Autoversicherung

Was kostet die Autoversicherung mit Grobfahrlässigkeitsschutz?

Der Grobfahrlässigkeits­schutz ist bei der Fahrzeugversicherung der Mobiliar im Bonusschutz integriert. Berechnen Sie jetzt unver­bind­lich die Kosten für die Auto­versicherung mit Grobfahr­lässig­keits­schutz bei der Mobiliar. Entscheiden Sie anschlies­send in aller Ruhe, ob Sie die Versiche­rung abschliessen wollen.

Fragen & Antworten

Die Autoversicherung prüft im Schadenfall, ob der Schaden auch bei einem vernünftig handelnden Menschen in der gleichen Situation eingetreten wäre. Hat eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung (Grobfahrlässigkeit) zum Schaden geführt, kann die Autoversicherung einen Teil der Kosten von der versicher­ten Person zurück­fordern (sogenannter Regress). Mit dem freiwilligen Zusatz «Grobfahrlässigkeitsschutz» verzichtet die Fahrzeugversicherung bei grob­fahrlässig verursachten Schäden auf ihr Regressrecht.

Vom Grobfahrlässigkeitsschutz ausgenommen sind zum Beispiel Fahren ohne gültigen Führerausweis, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Raserdelikte, wiederholtes grobfahrlässiges Verhalten, grobfahrlässige Diebstahlschäden oder vorsätzlich verursachte Schäden (siehe Antwort zur nächsten Frage).

Folgende Ereignisse sind von Gesetzes wegen nicht durch den Grob­fahrlässig­keits­schutz der Autoversicherung gedeckt (die Aufzählung ist nicht abschliessend):

  • Schadenereignisse, die in fahrunfähigem Zustand verursacht werden, wie z.B. unter starkem Alkoholeinfluss (über dem gesetzlich zulässigen Blutalkoholgehalt), unter Drogeneinfluss, durch Medikamentenmissbrauch, bei Übermüdung (Sekundenschlaf) oder ohne gültigen Führerausweis.
     
  • Schäden infolge von erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (über 70 km/h in der 30er-Zone; über 100 km/h in der 50er-Zone; über 140 km/h in der 80er-Zone oder über 180 km/h in allen Zonen, in denen mehr als 80 km/h erlaubt sind).
     
  • wenn ein bestimmtes grob­fahrlässiges Verhalten der versicherten Person innerhalb von fünf Jahren wiederholt zu einem Schaden führt.
     
  • Diebstahl, der durch grob­fahrlässiges Verhalten der versicherten Person ermöglicht wurde.
     
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Der Grobfahrlässigkeitsschutz in der Fahrzeugversicherung der Mobiliar gilt für das versicherte Fahrzeug. Er gilt grundsätzlich unabhängig davon, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls gelenkt hat, sofern diese Person im Besitz eines gültigen Führerausweises ist und keiner der gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegt (siehe vorherige Frage).

Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist bei der Autoversicherung der Mobiliar in der freiwilligen Zusatzdeckung «Bonusschutz» integriert und kann nicht separat abgeschlossen werden.

Der Zusatz Bonus- und Grobfahrlässigkeitsschutz kann in der Autoversicherung sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Wer eine Vollkaskoversicherung abschliesst und zusätzlich den Bonus- und Grobfahrlässigkeitsschutz wählt, bekommt den Bonus- und Grobfahrlässigkeitsschutz automatisch auch für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.

Neben der Autoversicherung kann der Grobfahrlässigkeitsschutz auch für die Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Ohne Bonusschutz erhöht sich die Versicherungsprämie der Autoversicherung nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden (Kollisionsschaden) um mehrere hundert Franken. Mit Bonusschutz wirkt sich der erste Schaden pro Beobachtungsperiode nicht auf die Versicherungsprämie aus. Weitere Infos zum Bonusschutz

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