Selbstbehalt Autoversicherung Vollkasko oder Teilkasko bei eingeschlagener Scheibe

Selbstbehalt der Autoversicherung

Die Selbstbeteiligung bei Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko in der Schweiz

Der Selbstbehalt der Autoversicherung liegt in der Regel zwischen 0 und 2 000 Franken pro Schadenfall. Sie können ihn bei Vertragsabschluss individuell festlegen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Prämie. Hier erfahren Sie, was Sie sonst noch beachten sollten.

  • Lesezeit: 3 Minuten
  • Letztes Update: März 2026
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Wie hoch ist mein Selbstbehalt?

Sie finden den Selbstbehalt Ihrer Autoversicherung in der Versicherungspolice im Kundenportal oder in der «Meine Mobiliar» App, falls Sie bei der Mobiliar versichert sind. Zuerst müssen Sie jedoch herausfinden, welche Versicherung für den Schaden aufkommt, denn je nach Versicherung gilt ein anderer Selbstbehalt. Das sind die Möglichkeiten:

Schäden an Dritten sind durch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt, die in der Schweiz obligatorisch ist. Der Selbstbehalt beträgt meistens Null ausser bei Neu- und Junglenker:innen sowie bei besonders günstigen Angeboten. Diese sehen in der Regel einen Selbstbehalt von 1 000 bis 2 000 Franken pro Schadenfall vor (siehe Versicherungspolice im Kundenportal). Junglenker:innen unter 25 Jahren haben bei der Mobiliar einen zusätzlichen Selbstbehalt von 1 000 Franken.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Feuer und Elementarereignisse sowie Glasbruch und Diebstahl. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel zwischen 0 und 2 000 Franken (siehe Versicherungspolice im Kundenportal). Bei der Mobiliar kann pro Schadenereignis (Diebstahl, Glasbruch und übrige Schäden) ein unterschiedlicher Selbstbehalt gewählt werden.

Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Ihr Selbstbehalt beträgt zwischen 1 000 und 10 000 Franken (siehe Versicherungspolice im Kundenportal).

Parkschäden können als optionale Zusatzdeckung in die Vollkaskoversicherung der Mobiliar eingeschlossen werden. Auch hier gilt der individuell festgelegte Selbstbehalt (siehe Versicherungspolice im Kundenportal).

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Fragen & Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Selbstbehalt der Autoversicherung

Dies ist abhängig von den betroffenen Versicherungs-Deckungen:

  • Haftpflicht und Vollkasko: Wenn Sie zum Beispiel einen Auffahrunfall verursachen, müssen Sie sowohl den Selbstbehalt der Haftpflicht- als auch den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung bezahlen.
  • Teilkasko: Sind mehrere Deckungen innerhalb der Teilkasko betroffen, müssen Sie nur den Selbstbehalt des auslösenden Schadens bezahlen.* Wird zum Beispiel die Scheibe Ihres Autos eingeschlagen (Deckung: Glasbruch) und Ihre Sporttasche daraus gestohlen (Deckung: Diebstahl), müssen Sie nur den Selbstbehalt für den Diebstahl bezahlen.

*Bei der Teilkasko der Mobiliar können Sie den Selbstbehalt für Diebstahl, Glasbruch und übrige Schäden individuell festlegen.

Der Selbstbehalt kann bei Abschluss der Autoversicherung individuell festgelegt werden: Bei der Haftpflichtversicherung haben Sie meistens keinen Selbstbehalt mit Ausnahme von Neu- und Junglenker:innen (zusätzlicher Selbstbehalt von 1 000 Franken) sowie besonders günstigen Angeboten. 

Bei der Teilkaskoversicherung liegt er in der Regel zwischen 0 und 2 000 Franken; bei der Vollkasko zwischen 1 000 und 10 000 Franken. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Versicherung.

Neu- oder Junglenker:innen sollten, sofern möglich, einen niedrigen Selbstbehalt wählen, da die statistische Wahrscheinlichkeit eines Schadens hoch ist. Die Kosten eines hohen Selbstbehalts fallen bei jungen Lenker:innen in der Regel stärker ins Gewicht. Generell gilt: Wenn Sie es sich leisten können, wählen Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz im Verhältnis zum Wert Ihres Fahrzeugs.

Nach einem Schaden erhöht sich Ihre Versicherungsprämie, da Sie in eine höhere Prämienstufe eingestuft werden. Bei Schäden, die nur geringfügig über der Selbstbeteiligung liegen, kann es deshalb sinnvoll sein, den Schaden trotzdem vollständig selbst zu bezahlen, um eine Erhöhung der Versicherungsprämie zu vermeiden. Ihre Versicherungsberaterin bzw. Ihr Versicherungsberater weist Sie im Schadenfall darauf hin. Mehr zum Bonusschutz in der Autoversicherung

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