Unterschied Vollkasko vs. Teilkasko

Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

Die Bestandteile der Autoversicherung im Überblick

Wie unterscheiden sich Vollkasko-, Teilkasko- und Haftpflichtversicherung in der Schweiz? Welche Versicherung ist wann sinnvoll?

  • Lesezeit: 6 Minuten
  • Letztes Update: Juni 2026
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Welche Versicherung deckt was?

Haftpflicht-Deckung

Schäden an Dritten, also zum Beispiel an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen, die die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker selbst verursacht hat. Die Haftpflicht ist obligatorisch in der Schweiz.

Teilkasko-Deckung

Schäden am eigenen Fahrzeug durch Elementarereignisse und äussere Einflüsse: Zu den Elementarereignissen gehören zum Beispiel Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche und Feuer. Weitere versicherte Gefahren sind Glasbruch, Diebstahl, Marderbisse und Wildunfälle. Die versicherte Person trägt keine Schuld am Schaden.

Vollkasko-Deckung

Die Vollkasko deckt alle Leistungen der Teilkasko plus Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug – unabhängig davon, wer schuld ist.

Unterschied Vollkasko vs. Teilkasko

Der Unterschied zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung besteht darin, dass die Vollkasko auch selbstverschuldete Kollisionsschäden übernimmt, während die Teilkasko nur Schäden am eigenen Fahrzeug deckt, die ohne Verschulden der versicherten Person entstanden sind.

Im Detail:
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Feuer, Elementarereignisse (Hagel, Sturm, Überschwemmung etc.), Schneerutsch, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren sowie durch Marder und andere Nagetiere verursachte Schäden. Selbstverschuldete Schäden, Parkschäden sowie Beulen und Kratzer infolge von Vandalismus sind jedoch nicht versichert (keine abschliessende Aufzählung).

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und übernimmt zusätzlich Kollisionsschäden, unabhängig davon, wer schuld ist. Beulen und Kratzer durch Vandalismus sind in der Vollkasko gedeckt. Parkschäden sind in der Vollkasko standardmässig nicht gedeckt (keine abschliessende Aufzählung), können aber mit einer optionalen Zusatzdeckung versichert werden.

Eine Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeuge mit hohem Wert und einem erhöhten Risiko für Kollisionsschäden sinnvoll. Das gilt besonders für

  • Neuwagen vom 1. bis mindestens zum 5. Betriebsjahr.
  • Occasionen oder Old- und Youngtimer mit hohem Wert.
  • wertvolle Fahrzeuge, die oft im Stadtverkehr unterwegs sind.
  • wertvolle Fahrzeuge, die von Neulenker:innen gefahren werden.

Eine Vollkaskoversicherung kann ausserdem sinnvoll sein, wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind und einen Totalschaden finanziell nicht verkraften könnten. Erfahren Sie weiter unten unter Fragen & Antworten, wie viel Sie bei einem Totalschaden Ihres Fahrzeugs infolge eines versicherten Ereignisses von der Mobiliar erhalten würden.

Der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung besteht darin, dass die obligatorische Haftpflicht nur Schäden bei Dritten übernimmt, an denen der Lenker des versicherten Fahrzeugs schuld ist.

Die freiwillige Teilkasko kommt hingegen nur für Schäden am versicherten Fahrzeug auf, die durch Feuer, Elementarereignisse, Diebstahl, und weitere Ursachen verursacht wurden, für die der Fahrzeuglenker oder die Fahrzeuglenkerin keine Schuld trägt.

Im Detail:
Die Auto-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch in der Schweiz und deckt nur Schäden an Dritten (Fahrzeuge, Personen, Gegenstände), die durch ein Verschulden des Fahrzeuglenkers bzw. der Fahrzeuglenkerin entstanden sind. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht gedeckt. Nach einem Haftpflichtschaden steigt die Versicherungsprämie, wenn kein Bonusschutz besteht.

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand, Hagel, Sturm und weitere Elementarereignisse sowie Glasbruch, Diebstahl, Marderbisse oder Wildunfälle. Nicht gedeckt sind selbstverschuldete Schäden, Parkschäden sowie Beulen und Kratzer durch Vandalismus (keine abschliessende Aufzählung).

Eine Teilkaskoversicherung ist meist ab dem 6. Betriebsjahr sinnvoll. Das gilt besonders für Fahrzeuge,

  • mit einem Zeitwert von über 10 000 Franken (Faustregel).
  • die überwiegend auf nicht überdachten Parkplätzen stehen (Elementarereignisse, Marderschäden).
  • die überwiegend in der Stadt parkiert sind (Einbruchdiebstahl, Vandalismus).

Bei der Haftpflichtversicherung sowie bei der Vollkaskoversicherung (Kollisionsschäden) kommt es nach dem Schaden in der Regel zu einem Prämienanstieg. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker keine Schuld am Schaden trägt oder für das versicherte Fahrzeug der Bonusschutz abgeschlossen wurde und es sich um den ersten Schaden der Beobachtungsperiode handelt. Da die Teilkasko nur Schäden ohne Verschulden übernimmt, haben Teilkaskoschäden keine Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsprämie.

Was kosten Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko bei der Mobiliar?

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Fragen & Antworten

Der Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko ist grundsätzlich jederzeit möglich und erfolgt in der Regel ab dem sechsten Betriebsjahr. Wechseln Sie erst nach dem Winter, da die Kollisionsgefahr im Winter erhöht ist. Bei hochpreisigen Fahrzeugen (über 60 000 Franken) erfolgt der Wechsel auf Teilkasko meist später als bei günstigeren Modellen.  

Setzen Sie die Versicherungsprämie ins Verhältnis zur Summe, die Sie im Falle eines Totalschadens von der Versicherung erhalten würden (siehe Antwort auf die nächste Frage).

Sie können bei Vertragsabschluss zwischen der Zeitwert- und der Skalenentschädigung wählen (siehe Versicherungspolice). Bei der Zeitwertentschädigung bezahlt die Mobiliar im Falle eines versicherten Totalschadens den Wert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens.

Bei der Skalenentschädigung (Skala 1) erhalten Sie eine Pauschalentschädigung gemäss folgender Tabelle: Sie erhalten in der Regel mindestens den Zeitwert plus 20 Prozent, höchstens jedoch den bezahlten Kaufpreis. Ab dem 8. Betriebsjahr umfasst die Pauschalentschädigung den Zeitwert zuzüglich 20% davon. 

Betriebsjahr% des Neuwertes
1100%
2100%
380%–90%
470%–80%
560%–70%
650%–60%
740%–50%

Falls der Zeitwert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Totalschadens höher ist als der Kaufpreis, den Sie bezahlt haben, erhalten Sie maximal den versicherten Neuwert Ihres Fahrzeugs zurückerstattet. Sie finden den versicherten Neuwert in Ihrer Versicherungspolice.

Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich grundsätzlich immer, denn neben Verkehrsunfällen sind Feuer und Naturereignisse, wie Hagel, Stürme und Überschwemmungen, die häufigsten Ursachen für einen Totalschaden am Auto.

Ohne Teilkaskoversicherung verlieren Sie bei einem Totalschaden Ihr Fahrzeug. Mit Teilkasko erhalten Sie im Falle eines versicherten Totalschadens von der Mobiliar mindestens den Zeitwert des Fahrzeugs unmittelbar vor Schadenseintritt zurückerstattet (siehe auch vorherige Antwort).

Der Selbstbehalt der Autoversicherung ist abhängig vom jeweiligen Schadensereignis und bewegt sich in der Regel zwischen 0 und 2 000 Franken. Bei Versicherungsabschluss können Sie den Selbstbehalt pro versichertem Schadensereignis individuell festlegen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer ist die Prämie. Mehr zum Selbstbehalt bei der Autoversicherung

Die folgenden Leistungen können zusätzlich versichert werden. Die Mobiliar empfiehlt den Zusatz Bonusschutz bei jeder Grunddeckung. Die Mehrkosten für den Zusatz sind im Vergleich zum Prämienanstieg infolge eines selbstverschuldeten Haftpflicht- oder Kollisionsschadens sehr gering.

  • Bonusschutz: Verhindert, dass die Versicherungsprämie nach einem selbst verschuldeten Haftpflicht- oder Kollisionsschaden ansteigt
  • Grobfahrlässigkeit: Mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz, der bei der Mobiliar im Bonusschutz integriert ist, verzichtet die Versicherung bei grobfahrlässig verursachten Schäden auf ihr Regressrecht.
  • Parkschäden: Parkschäden sind in der Gruddeckung weder durch die Vollkasko noch durch die Teilkasko gedeckt.
  • Kaufpreisschutz: Mit dem Kaufpreisschutz erhalten Sie im Falle eines Totalschadens bis zum 5. Betriebsjahr den vollen Kaufpreis zurückerstattet.
  • Mitgeführte Sachen, wie Laptops, Smartphones oder Taschen können ohne Selbstbehalt versichert werden.
  • Mit der Zusatzdeckung im Bereich der Pannenhilfe 24h CarAssistance Top sind Forderungen aus der Nutzung von Miet- und Sharingfahrzeugen (bis 5 000 Franken) sowie verlorene Autoschlüssel (bis 2 000 Franken) versichert. Die Zusatzdeckung enthält ausserdem einen Verkehrsrechtsschutz.
  • Eine Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen ist besonders empfehlenswert, wenn häufig Personen aus dem Ausland mitfahren. Bei Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft sind die Folgekosten eines Unfalls in der Regel bereits über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers oder die Unfalldeckung der Krankenkasse versichert.
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