Ein Skifahrer auf der Piste

Unfall auf der Skipiste - wer bezahlt?

Zu Pulverschnee und frischer Bergluft gehören leider auch Unfälle auf der Piste. Welche Versicherung im Falle eines Skiunfalls zum Zug kommt lesen Sie hier.

  • Lesezeit: 2 Minuten
  • Letztes Update: Juni 2024

Wer auf der Piste eine Bodenwelle über­sieht, stürzt und sich das Bein bricht, ist über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Und wer im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist darüber weltweit auch gegen Nicht­berufsunfälle versichert. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt Auslagen wie Heilungskosten oder den Erwerbsaus­fall. Selbständig erwerbende und nicht berufstätige Personen können sich bei einem Privatversicherer oder bei der Kran­kenkasse gegen Unfall versichern.

Korrektes Verhalten bei einem Unfall

Bei einem Unfall mit mehreren involvierten Personen sind Sie gut beraten, wenn Sie folgende Tipps beachten:

  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.
  • Nehmen Sie die Adresse von Be­teiligten und Zeugen auf – auch, wenn im Moment keine Verletzung sichtbar ist oder diese harmlos erscheint.
  • Bewahren Sie Quittungen von Kosten auf, die wegen des Unfalls zusätzlich angefallen sind.

Skiunfall mit Drittpersonen

Sobald mehrere Personen in einen Unfall verwickelt sind, bezahlt die Unfallversiche­rung des Opfers zwar als erste Instanz, holt sich die Auslagen aber vom Unfallver­ursacher zurück. Ist das Opfer auf medizi­nische Betreuung angewiesen oder ist es nach dem Unfall sogar invalid, können diese Forderungen schnell existenzbedro­hende Ausmasse annehmen. Die Privat­haftpflichtversicherung des Unfallverursa­chers springt hier ein.

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