
Schneeräumung in der Schweiz
Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten beim SchneeräumenSchnee hat zwar etwas Idyllisches an sich, doch sobald er Gehwege, Strassen oder Hauseingänge blockiert, wird er schnell zur Gefahr. In der Schweiz ist klar geregelt, wer Schnee räumen muss, ab wann geräumt werden soll und wer im Schadensfall haftet. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten sowie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, um sich abzusichern.
Lesezeit: 7 Minuten Letztes Update: Januar 2026 Neuer Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- In den meisten Gemeinden müssen Wege und Zugänge von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends gefahrlos nutzbar sein.
- Hauseigentümer:innen sind in der Regel selbst für die Schneeräumung verantwortlich; bei Mieter:innen kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
- Kommt es wegen unterlassener Schneeräumung zu einem Unfall oder Schaden, haften die verantwortlichen Eigentümer:innen bzw. Mieter:innen.
Wer ist für die Schneeräumung zuständig?
Nicht jeder ist dazu verpflichtet, Schnee zu räumen. Wer zuständig ist, richtet sich danach, ob es sich um öffentliches oder privates Gelände handelt oder ob spezielle rechtliche Konstrukte, wie beispielsweise Stockwerkeigentum, bestehen.
Schneeräumung im Mietvertrag und durch Mieter:innen – was gilt?
Im Mietrecht kommt es oft zu Unstimmigkeiten: Muss die Mieterschaft oder die Vermieterschaft den Schnee räumen? Die Antwort hängt vom jeweiligen Mietvertrag und den darin getroffenen Vereinbarungen ab.
Ab wann muss Schnee geräumt werden?
Die Schneeräumungspflicht beginnt nicht erst nach tagelangem Schneefall. Entscheidend sind Zeitpunkt, Intensität und die ortsüblichen bzw. kommunalen Vorgaben.
Schneeräumen: Gibt es festgelegte Uhrzeiten?
Es gibt keine schweizweit einheitliche gesetzliche Regelung, aber in der Praxis – und teils in kommunalen Vorschriften – haben sich folgende Zeiten eingebürgert: Wege und Eingänge sollen von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends gefahrlos nutzbar sein.
Wichtig: Gemeinden können eigene Zeiten festlegen, bis zu deren Ablauf die Schneeräumung spätestens erfolgt sein muss.
Schnee räumen bei Schneefall – gibt es eine laufende Räumungspflicht?
Bei starkem Schneefall ist es nicht notwendig, ununterbrochen zu schaufeln. Sobald der Schneefall nachlässt, muss jedoch zeitnah Schnee geräumt werden, damit die Wege wieder sicher begehbar sind. Bei längerem Schneefall kann es sinnvoll sein, mehrmals pro Tag zu räumen, um grössere Schneemengen zu vermeiden.
Schnee räumen am Sonntag und am Wochenende
Auch an Wochenenden und Feiertagen besteht die Räumungspflicht. Viele Gemeinden erlauben allerdings, später zu beginnen, beispielsweise erst um 9 Uhr. Massgeblich sind also auch hier die örtlichen Vorschriften. Wichtig ist aber: Die Wege müssen auch an Ruhetagen so geräumt sein, dass Dritte nicht gefährdet werden.
Wo muss Schnee geräumt werden?
Die Schneeräumungspflicht beschränkt sich nicht nur auf den Gehweg vor dem eigenen Haus. Grundsätzlich müssen alle Flächen geräumt und – falls nötig – gestreut werden, die von Dritten benutzt werden oder bei denen eine Gefahr besteht. Dazu zählen in erster Linie öffentliche Gehwege und Trottoirs.
Auch auf privaten Flächen wie Garagenzufahrten, Hauseingängen und Parkplätzen besteht eine Schneeräumungspflicht, sofern diese von Bewohner:innen, Besucher:innen oder Dienstleister:innen genutzt werden.
Nicht zu unterschätzen sind auch Gefahren, die von oben drohen: Bilden sich grosse Schneemassen auf Dächern oder gefährliche Eiszapfen an Dachrinnen, müssen Eigentümer:innen Massnahmen ergreifen. Dazu gehört entweder das Entfernen der Schneemassen oder das Absperren der gefährdeten Bereiche. Gleiches gilt für Balkone und Dachterrassen, sofern die Schneelast eine Gefahr darstellt.
Haftung der Eigentümerschaft nach OR 58
Gemäss Art. 58 OR haftet der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Werkes, wenn dieses sich nicht in einem sicheren Zustand befindet. Ein nicht geräumter Gehweg oder eine vereiste Treppe gelten rechtlich als «mangelhaft». Kommt es dort zu einem Unfall, kann die geschädigte Person Schadenersatz und ggf. Genugtuung fordern.
Fragen & Antworten
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