Frau am Fenster mit Kaffeetasse

Mobbing am Arbeitsplatz: Das können Sie tun

Ihre Rechte und juristische Handlungstipps bei Mobbing am Arbeitsplatz

Konflikte im Job können schnell zum täglichen Spiessrutenlauf eskalieren. Erfahren Sie, wie Sie Mobbing am Arbeitsplatz erkennen, welche Rechte Sie haben – und was Sie tun können.  

  • Lesezeit: 5 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2025

Mobbing am Arbeitsplatz betrifft viele Arbeitnehmende

Von scheinbar harmlosen Sticheleien bis hin zu Gewalt: Mobbing am Arbeitsplatz kann jede und jeden treffen. In der Schweiz sind gemäss Studien bis zu rund 8 Prozent der Erwerbstätigen im Laufe ihres Lebens davon betroffen. Tendenz steigend.  

Mobbing beeinträchtigt nicht nur das persönliche Wohlbefinden, sondern auch die Arbeitsatmosphäre und die eigene Arbeitsleistung. Mobbingopfer leiden oft unter physischen und psychischen Belastungen – mit langfristigen Folgen.  

Unser Überblick zeigt Ihnen auf, wie Sie Mobbing am Arbeitsplatz erkennen, welche Rechte Sie haben und was Sie dagegen tun können – inklusive juristischer Infos und Handlungstipps.

Was ist Mobbing – und was nicht?

Wichtig ist es dabei, zwischen Mobbing und gelegentlichen Konflikten zu unterscheiden: Mobbing ist ein anhaltender, gezielter Prozess mit Demütigung oder Ausgrenzung einer Person. Ein einmaliger Streit oder eine Meinungsverschiedenheit zählen nicht als Mobbing.  

Privat-Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten im Job, Stress mit der Nachbarin oder ein anderes Rechtsthema – die Privat-Rechtsschutzversicherung der Protekta verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und unterstützt Sie tatkräftig auf dem Weg dort hin.

Wie erkennen Sie Mobbing am Arbeitsplatz?

Eine einheitliche Definition von Mobbing existiert nicht. Mobbing am Arbeitsplatz kann viele Formen annehmen. Fachpersonen machen Mobbing darum an verschiedenen Merkmalen fest. Hier sind die gängigsten Mobbing-Hinweise: 

  • Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung.
     
  • Rufschädigung: Verbreitung von Gerüchten und falschen Informationen.
     
  • Verbale Belästigung: Abfällige Bemerkungen, Beleidigungen, herabwürdigende Witze und Spitznamen.
     
  • Soziale Isolation: Bewusstes Ausgrenzen und Ignorieren beruflich und sozial, schikanöse Handlungen, Funkstille oder konfliktbelastete Kommunikation.
     
  • Sabotage: Behindern der Arbeit.
     
  • Bossing/Mikromanagement: Übermässige Kontrolle und unfaire Kritik seitens Vorgesetzter. Vorgesetzte missbrauchen ihre Autorität, um Mitarbeiter systematisch zu schikanieren oder zu belästigen.
     
  • Überlastung: Übermässige Arbeitslasten und unrealistische Fristen.
     
  • Sexuelle Belästigung: Unerwünschte Kommentare, Berührungen und Cybermobbing.
     
  • Drohungen: Einschüchterung durch mündliche oder schriftliche Bedrohungen.
     
  • Körperliche Angriffe: physische Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen.
     
  • Cybermobbing: Verbreiten von beleidigenden, bedrohlichen oder belästigenden Inhalten im Internet, auf Social Media, in Messaging-Diensten und E-Mails.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar in der Schweiz?

Ja. In der Schweiz können gewisse Mobbinghandlungen bestraft werden, wobei diese für eine strafrechtliche Verfolgung bewiesen werden müssen. Dazu gehören unter anderem Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung und Körperverletzung. Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz können Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Bevor Sie dies tun, ist es empfehlenswert, sich von einer spezialisierten Fachstelle beraten zu lassen.

Sie haben auch zivilrechtliche Ansprüche

Betroffene können je nach Dauer und Schwere der Mobbinghandlungen zivilrechtlich klagen und Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Ein ärztliches Attest, das die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dokumentiert, ist dabei sehr hilfreich. 

Arbeitsrechtliche Schritte bei Mobbing am Arbeitsplatz

Im Arbeitsrecht können Sie auf die Einhaltung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehen. Ist Mobbing der Grund für eine Kündigung, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage wegen Missbräuchlichkeit beim Gericht zu erheben. 

Mann sitzt in einem roten Sessel und benutzt ein Smartphone

Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Wenn Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sind, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Rechte zu schützen und die Situation zu verbessern. Im Folgenden finden Sie einige nützliche Tipps, die Ihnen helfen können. 

1. Mobbing-Tagebuch führen

Dokumentieren Sie detailliert alle Mobbingvorfälle. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und genaue Beschreibungen der Ereignisse. Diese Aufzeichnungen können später als Beweismittel dienen. 

2. Vorgesetzten schriftlich informieren und um Unterstützung bitten

Teilen Sie Ihrem Vorgesetzten schriftlich die Mobbingvorfälle mit und fordern Sie Unterstützung an. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiter:innen (siehe Punkt 3). Beschreiben Sie, welche Massnahmen Sie erwarten, um die Situation zu verbessern. Wichtig: Verfassen Sie das Schreiben sachlich, schildern Sie die Mobbingvorfälle detailliert und weisen Sie im Brief auf Ihre gesetzlich verankerten Rechte hin (siehe Punkt 3). 

Mobbing am Arbeitsplatz melden: Musterbrief herunterladen

Hier finden Sie eine Briefvorlage, um Mobbingvorfälle schriftlich dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu melden. 

3. Auf Fürsorgepflicht hinweisen und Massnahmen verlangen

Arbeitgeber:innen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden. Artikel 328 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) verpflichtet Arbeitgeber:innen, die Persönlichkeit der Arbeitnehmer:innen zu respektieren und zu schützen sowie für die Wahrung der Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitgeber:innen müssen darum schon von Gesetzes wegen Massnahmen ergreifen, um Mobbing zu verhindern und spätestens dann eingreifen, wenn sie von Mobbingvorfällen in Kenntnis gesetzt werden.

4. Personalabteilung und Arbeitsinspektorat einbeziehen

Wenden Sie sich an die Personalabteilung, wenn sich die Situation nicht verbessert. In schwerwiegenden Fällen können Sie auch das Arbeitsinspektorat einschalten, das die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen überwacht. 

Es hilft alles nichts: Kündigung wegen Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbingopfer sind teilweise nicht mehr in der Lage, die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber:in wegen dieses Leistungsabfalls, liegt eine missbräuchliche Kündigung gemäss Art. 336 OR vor, sofern die Firma vom Mobbing am Arbeitsplatz wusste und keine Massnahmen dagegen ergriffen hat. Eine Privatrechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu wahren. Liegt tatsächlich eine missbräuchliche Kündigung vor, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. 

Ein:e gemobbte:r Arbeitnehmer:in hat zudem das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Mobbings nicht mehr zumutbar ist.

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. 

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

 

Gefunden, wonach Sie suchten?