Ein Mann steht im Eingangsbereich einer Wohnung und spielt Gitarre, eine Frau läuft mit einer Pflanze ins Bild. Symbolbild für Zusammenleben bzw. Ehe und Konkubinat.

Konkubinat oder Heirat? Eine Übersicht

Konkubinat und Ehe: Unterschiede, Vor- und Nachteile

 «Love is love» – oder doch nicht? Das Schweizer Gesetz unterscheidet klar zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Erfahren Sie hier die wichtigsten Unterschiede, Vorteile und Nachteile zwischen Konkubinat, Heirat und eingetragener Partnerschaft.

  • Lesezeit: 11 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2025

Der Unterschied zwischen Konkubinat und Ehe

Das Konkubinat ist das Zusammenleben zweier Personen in einer eheähnlichen Beziehung ohne Trauschein. Diese Form des Zusammenlebens ist weitgehend unreguliert, was bedeutet, dass die Partner:innen ihre Angelegenheiten selbst regeln müssen. Im Konkubinat gelten nicht automatisch die gleichen Rechte und Pflichten, wie  im Eherecht . Das heisst aber nicht, dass das Gesetz das Konkubinat gar nicht regelt. Für manche Fragen, die sich im Konkubinat stellen, bspw. für dessen Auflösung , kann man das Recht der einfachen Gesellschaft heranziehen.

Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Erbrecht, Sozialversicherung und Steuerrecht. Stirbt ein:e Partner:in hat die andere Partei in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in einem Testament festgelegt. Auch im Falle einer Trennung bestehen keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt an den ehemaligen Konkubinatspartner, sofern diese nicht vertraglich vereinbart wurden.

Demgegenüber ist die Ehe in der Schweiz eine rechtlich geregelte Lebensform. Ehepartner:innen profitieren von einer Vielzahl gesetzlicher Rechte und Pflichten. Dazu gehören gegenseitige Unterhaltsansprüche, das Erbrecht und eine umfassende soziale Absicherung. Im Falle einer Scheidung regelt das Gesetz detailliert die Aufteilung von Vermögen und Schulden sowie mögliche Unterhaltszahlungen. Zudem haben Ehegatten im Todesfall gesetzlich festgelegte Erbansprüche. (Art. 120 ZGB e contrario; bei Tod eines Ehegatten im Scheidungsverfahren folgt Verlust des Pflichtteilsanspruchs.)

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Konkubinat: Die Vorteile gegenüber einer Ehe

Einer der grössten Vorteile des Konkubinats ist die Unabhängigkeit. Da das Konkubinat keine formal geregelte Lebensgemeinschaft ist, sind die Partner:innen nicht an die gesetzlichen Vorschriften gebunden, die bei einer Ehe gelten. Sie können ihre Beziehung nach eigenen Vorstellungen gestalten; ohne Verpflichtungen wie gegenseitige Unterhaltsansprüche oder eine gemeinsame Steuerveranlagung eingehen zu müssen.

Ein weiterer Vorteil ist die einfache Trennung. Im Gegensatz zu einer Scheidung, die je nach Fall langwierig und kostspielig sein kann, kann ein Konkubinat ohne formelles Verfahren beendet werden. Dies macht die Trennung unkomplizierter und emotional weniger belastend.

Auch in finanzieller Hinsicht hat das Konkubinat erhebliche Vorteile, vor allem in steuerlicher Hinsicht. Da Konkubinatspaare steuerlich wie zwei Einzelpersonen behandelt werden, profitieren sie oft von einer tieferen Steuerbelastung, denn beide Einkommen und Vermögen werden unabhängig voneinander besteuert. Verheiratete Paare werden hingegen gemeinsam besteuert, was in gewissen Fällen zu einer höheren Steuerbelastung führen kann - umgangssprachlich bekannt als «Heiratsstrafe».

Ein weiterer finanzieller Vorteil des Konkubinats zeigt sich bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Während Ehepaare eine plafonierte maximale Rente von 150 Prozent der Maximalrente erhalten, profitieren Konkubinatspaare von zwei individuellen AHV-Renten, sofern beide Partner erwerbstätig gewesen sind – also bis zu 200 Prozent der Maximalrente.

Was sind die Nachteile des Konkubinats?

Während das Konkubinat in der Schweiz eine Reihe von Vorteilen bietet, weist es im Vergleich zur Ehe auch eine Reihe von Nachteilen auf. Ein wesentlicher Nachteil des Konkubinats ist das fehlende soziale und rechtliche Sicherheitsnetz. Das schweizerische Recht betrachtet die Konkubinatspartner als rechtlich unabhängige Personen. Das bedeutet, dass sie keinen gemeinsamen rechtlichen Schutz geniessen, wie dies bei verheirateten Paaren der Fall ist.

Dies macht sich vor allem beim Tod eines Partners bemerkbar. Der überlebende Partner hat keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe oder einen Anteil am Vermögen des verstorbenen Partners. Auch die Witwer- oder Witwenrente, die Ehegatten aus der ersten Säule (AHV/IV) erhalten, steht Konkubinatspartnern nicht zu.

Ähnlich ungünstig ist die Situation im Falle einer Trennung. Im Konkubinat gibt es keine gesetzliche Gütergemeinschaft, was bedeutet, dass jede:r Partner:in grundsätzlich nur Anspruch auf sein eigenes Vermögen hat. Besonders schwierig wird es, wenn eine Partei während der Beziehung zugunsten der Haushaltsführung auf eine berufliche Karriere verzichtet hat. Anders als in der Ehe gibt es im Konkubinat keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung, was die Altersvorsorge desjenigen Konkubinatspartners, welcher die Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie reduziert oder eingestellt hat, beeinträchtigen kann.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die elterliche Sorge. Wenn ein Konkubinatspaar gemeinsame Kinder hat, ist der biologische Vater nicht automatisch gleichberechtigt mit der Mutter. Das neue Recht erklärt die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Es bedarf nebst der Anerkennung des Kindes durch den Vater einer gemeinsamen Erklärung der Eltern beim Zivilstandsamt oder eines behördlichen oder gerichtlichen Entscheids.

Was ist ein Konkubinatsvertrag und warum lohnt er sich?

Ein Konkubinatsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, die in einem Konkubinat, also unverheiratet, aber eheähnlich zusammenleben. Er regelt wichtige Aspekte des Zusammenlebens wie finanzielle Angelegenheiten, Eigentumsverhältnisse und gegenseitige Rechte und Pflichten.

Ein Konkubinatsvertrag ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Erstens schafft er Klarheit und beugt Streitigkeiten vor, indem er festlegt, wie die finanziellen Beiträge und die Haushaltskosten zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Dadurch können Missverständnisse und Konflikte, gerade im Falle einer Trennung, vermieden werden. Ohne einen solchen Vertrag haben Konkubinatspartner im Trennungsfall keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung. In einem Konkubinatsvertrag kann jedoch geregelt werden, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird und, ob eine Partei Unterhalt erhält. Drittens bietet der Vertrag Schutz im Todesfall. Ohne einen solchen Vertrag gibt es kein automatisches Erbrecht für den überlebenden Partner. Ein Konkubinatsvertrag kann die Aufteilung des Vermögens regeln und durch ein Testament ergänzt werden, um den Partner finanziell abzusichern. Darüber hinaus ermöglicht der Vertrag eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Vor allem bei gemeinsamen Anschaffungen wie Immobilien oder Fahrzeugen kann festgelegt werden, wem welche Gegenstände oder Vermögenswerte gehören. Schliesslich kann ein Konkubinatsvertrag bei Paaren mit gemeinsamen Kindern das Sorgerecht, das Besuchsrecht und den Kindesunterhalt regeln. Dadurch werden beide Partner geschützt und die Interessen der Kinder gewahrt.

Es ist jedoch zu beachten, dass Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht – insbesondere Verfügungen von Todes wegen – besondere Formvorschriften erfordern. Sollte eine solche Verfügung im Konkubinatsvertrag getroffen werden, kann dies eine notarielle Beurkundung notwendig machen. Andernfalls besteht das Risiko, dass entsprechende Regelungen anfechtbar oder gar nichtig sind.

Wichtig: Der Konkubinatsvertrag wird rechtswirksam, sobald beide Partner ihn unterzeichnet haben.

Was gehört in einen Konkubinatsvertrag?

Ein Konkubinatsvertrag sollte alle relevanten Aspekte des Zusammenlebens umfassend regeln, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in den Vertrag aufgenommen werden sollten (nicht abschliessend):

  • Finanzielle Beiträge, Arbeits- und Vermögensaufteilung: Es sollte festgelegt werden, wer welche Aufgaben im Haushalt übernimmt und wie sich die Partner bei der Kinderbetreuung unterstützen. Besonders wichtig ist auch die Frage, wie der Partner entschädigt wird, wenn er seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgibt, um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern.
     
  • Gemeinsame Kinder: Dazu gehören die Festlegung des gemeinsamen Sorgerechts, Vereinbarungen über den Kindesunterhalt und die Entscheidung, welchen Nachnamen die Kinder tragen sollen.
     
  • Wohnsituation: Wer unterschreibt den Mietvertrag? Auch sollte geklärt werden, wer im Falle einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf.
     
  • Versicherung und Altersvorsorge: Hierzu zählen Vereinbarungen zur Absicherung der Altersvorsorge, beispielsweise durch private Renten- oder Lebensversicherungen. Auch der Abschluss von Lebensversicherungen zugunsten des Partners kann in den Vertrag aufgenommen werden.
     
  • Vertretungsbefugnis und Vollmachten: Es sollte im Konkubinatsvertrag geregelt werden, wer im Notfall für den anderen entscheiden darf, zum Beispiel in medizinischen Fragen (Stichworte Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag). Auch Vollmachten für bestimmte Rechtsgeschäfte können geregelt werden.
     
  • Trennung: Das Konkubinat sollte festlegen, wie eine Trennung abläuft, welche Fristen gelten (z.B. für den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung) und, ob und in welcher Höhe ein wirtschaftlich abhängiger Partner Unterhaltszahlungen erhält.
     
  • Erb- und Nachlassregelungen: Um solche Regelungen zu treffen, muss der Konkubinatsvertrag notariell beurkundet werden. Zusätzlich kann der Vertrag durch ein Testament ergänzt werden, um den Partner im Todesfall abzusichern. In einem Testament legt eine Person allein fest, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll und kann diese Entscheidung jederzeit ändern. Ein Erbvertrag hingegen ist eine gemeinsame Vereinbarung, in der beide Partner (oder mehrere Personen) festlegen, wer was erben soll. Dieser Vertrag kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden.

Unsere Vorlage für den Konkubinatsvertrag

Hier finden Sie unsere Vorlage für den Konkubinatsvertrag zum Herunterladen.

Trennung im Konkubinat: Was gilt?

Bei einer Trennung im Konkubinat gelten keine gesetzlichen Regelungen wie bei einer Scheidung. Das bedeutet, dass es keine Vorschriften über die Aufteilung des Vermögens, den Unterhalt der Partner oder die Wohnsituation gibt. Grundsätzlich behält jeder Partner, was ihm gehört und es gibt keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch zwischen den Partnern.

Dies kann insbesondere dann schwierig werden, wenn einer der Partner während der Beziehung finanziell abhängig war, zum Beispiel weil er oder sie den Haushalt geführt hat. Auch Pensionskassenleistungen werden nicht automatisch aufgeteilt, wie dies bei einer Scheidung der Fall wäre. Zudem hat der überlebende Partner im Todesfall keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe des anderen.

Anders verhält es sich bei gemeinsamen Kindern: Hier bleibt die Unterhaltspflicht unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern bestehen. In der Regel bedeutet dies, dass der unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung im Konkubinat die finanzielle Verantwortung für die Kinder trägt.

Es ist deshalb besonders wichtig, diese Themen im Konkubinatsvertrag im Voraus zu regeln, um Unsicherheiten und mögliche Konflikte im Falle einer Trennung zu vermeiden.

Klassische Modellfahrzeuge aufgereiht auf einem Sideboard aus Holz als Symbolbild für die Gütertrennung.

Heirat: Was sind die Vorteile in der Schweiz?

Die Heirat bietet in der Schweiz einige Vorteile gegenüber dem Konkubinat. Rechtlich gesehen haben verheiratete Paare automatisch umfassende Rechte und Pflichten, darunter Erbrechte, Unterhaltsansprüche und ein klar geregeltes Güterrecht, das im Falle einer Scheidung für eine gerechte Aufteilung des Vermögens sorgt. Im Todesfall ist der überlebende Ehegatte gesetzlich als Erbe geschützt und hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, was Konkubinatspaaren ohne besondere Vereinbarung verwehrt bleibt.

Bei der Altersvorsorge erhalten Ehepaare eine gemeinsame Rente und im Scheidungsfall werden die Pensionskassenansprüche der Ehepartner geteilt, was für den wirtschaftlich schwächeren Partner eine wichtige Absicherung darstellt.

Auch für Familien hat die Ehe Vorteile: Verheiratete Paare haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder und im Falle einer Scheidung sind die Unterhaltsansprüche für den bzw. die Ex-Partner:in und die Kinder klar geregelt.

Die Nachteile einer Ehe gegenüber einem Konkubinat

Die Heirat hat in der Schweiz viele Vorteile, aber auch einige Nachteile gegenüber dem Konkubinat. Ein wesentlicher Nachteil der Ehe ist die Steuerbelastung: Verheiratete Paare werden gemeinsam veranlagt und können vor allem bei höheren Einkommen eine höhere Steuerlast tragen.

Auch eine Trennung oder Scheidung ist bei verheirateten Paaren komplizierter und aufwändiger. Eine Scheidung kann langwierig und kostspielig sein, da sie nicht immer einvernehmlich erfolgt und Vermögen aufgeteilt, Unterhaltsansprüche geklärt sowie Kinderbelange eindeutig geregelt werden müssen, bevor die Scheidung rechtskräftig wird.

In der Ehe tragen die Partner zudem eine gemeinsame finanzielle Verantwortung, das heisst, sie haften unter Umständen für die Schulden des anderen, insbesondere, wenn diese im gemeinsamen Interesse entstanden sind. Im Konkubinat bleibt die finanzielle Verantwortung strikt getrennt.

Schliesslich schränkt die Ehe womöglich die persönliche Freiheit ein, da sie gewisse Verpflichtungen mit sich bringt. Entscheidungen über finanzielle Angelegenheiten, Wohnortwechsel und andere Lebensbereiche müssen gemeinsam getroffen werden, während im Konkubinat jede Partei unabhängiger handeln kann.

Der Ehevertrag in der Schweiz

Ein Ehevertrag ist in der Schweiz eine rechtliche Vereinbarung, die es Ehepartnern ermöglicht, ihre finanziellen Angelegenheiten und Vermögensverhältnisse nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln. Standardmässig gilt in der Schweiz der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung geteilt wird. Durch einen Ehevertrag kann dieser Standard abgeändert und stattdessen die Gütertrennung (jeder verwaltet sein eigenes Vermögen) oder die Gütergemeinschaft (gemeinsame Verwaltung des Vermögens) gewählt werden.

Ein Ehevertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn Vermögenswerte wie Unternehmen, Ersparnisse oder Immobilien vor einer Scheidung geschützt werden sollen. Auch Unterhaltsregelungen nach einer eventuellen Scheidung können darin festgelegt werden, um für beide Partner finanzielle Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Zudem kann ein Ehevertrag erbrechtliche Regelungen ergänzen, um den überlebenden Partner im Todesfall abzusichern und besondere Wünsche, wie die Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen, zu berücksichtigen.

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Eheschliessung abgeschlossen werden. Damit ein Ehevertrag in der Schweiz rechtsgültig ist, muss er notariell beurkundet werden.

Und was ist mit der eingetragenen Partnerschaft?

Die eingetragene Partnerschaft war in der Schweiz bis zum 1. Juli 2022 eine rechtliche Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Beziehung offiziell anzuerkennen. Seit diesem Datum steht die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und es können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch unverändert weitergeführt werden. Auf Wunsch können die Partner ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Unterschiede zur Ehe

In einer eingetragenen Partnerschaft haben die Partner:innen kein automatisches Recht auf eine gemeinsame Namensführung, es sei denn, sie entscheiden sich ausdrücklich dafür. Auch eine erleichterte Einbürgerung, wie sie Ehepaaren zusteht, ist in einer eingetragenen Partnerschaft nicht möglich. Während Ehepaare die Möglichkeit haben, gemeinsam Kinder zu adoptieren oder medizinisch unterstützte Fortpflanzung in Anspruch zu nehmen, ist dies in einer eingetragenen Partnerschaft nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Stiefkindadoption, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

In der eingetragenen Partnerschaft gilt grundsätzlich Gütertrennung, wodurch Vermögen und Schulden der Partner getrennt bleiben. Die Partner können jedoch einen Vermögensvertrag abschliessen, um ihre Vermögensverhältnisse anders zu regeln. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die Partner einer eingetragenen Partnerschaft geben eine gemeinsame Steuererklärung ab und tragen die Steuerlast wie Ehepaare gemeinsam. Im Todesfall hat der überlebende Partner gleiche Rechte wie ein verwitweter Ehegatte: Dazu gehören Ansprüche auf eine Witwen- oder Witwerrente der AHV sowie auf Leistungen der Pensionskasse. Zudem ist der überlebende Partner gesetzlich erbberechtigt.

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Konkubinat und Ehe.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.