Ein Mann und eine Frau stehen in einer Wohnung und führen ein intensives Gespräch, bei dem der Mann gestikuliert und die Frau mit verschränkten Armen zuhört. Ein Symbolbild für das Thema Scheidung und Trennung.

Was gilt in der Schweiz bezüglich Scheidung und Trennung?

Unterschiede und Vorgehen der Scheidung und Trennung in der Schweiz

Wenn eine Ehe zu Ende geht, gibt es zwei Möglichkeiten in der Schweiz: die Scheidung oder die Trennung. Zwischen den beiden Begriffen gibt es jedoch wesentliche Unterschiede. Eine Übersicht der Möglichkeiten und relevanten Unterschiede.

  • Lesezeit: 9 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2025

Scheidung und Trennung in der Schweiz: Was ist der Unterschied?

Eine Trennung beschreibt das emotionale (und oft auch räumliche) Auseinanderleben eines Ehepaares, während die Ehe rechtlich fortbesteht. Trotz der Trennung bleiben die Ehegatt:innen verheiratet und sind weiterhin füreinander verantwortlich, insbesondere in finanziellen Angelegenheiten. So bleibt zum Beispiel das Erbrecht bestehen: Stirbt ein:e Ehegatt:in während der Trennung, bleibt die andere Ehepartei erbberechtigt. Aufgrund der fortbestehenden Ehe sind die Unterhaltsansprüche in der Regel höher als nach einer Scheidung in der Schweiz, denn die gegenseitige Beistandspflicht dient der Sicherung des bisherigen Lebensstandards. In der Praxis ist die Trennung häufig eine Vorstufe der Scheidung.

Die Scheidung ist das rechtliche Ende einer Ehe und bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Mit dem Ende der ehelichen Bindung verlieren die Ex-Ehepartner:innen ihr Erbrecht. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Familienzulagen werden geteilt, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Die Unterhaltspflicht entfällt grundsätzlich, es sei denn, ein:e Ex-Ehegatt:in ist finanziell nicht in der Lage, den eigenen Lebensstandard zu sichern. In diesem Fall ist der Unterhalt in der Regel zeitlich begrenzt und degressiv. Die rechtliche Regelung der Besitzverhältnisse wird aufgelöst und das gemeinsame Vermögen in der Regel aufgeteilt, wobei gemeinsame Vermögenswerte wie Immobilien einvernehmlich behalten werden können. Unabhängig vom Güterstand findet ein Ausgleich der beruflichen Vorsorge (BVG) statt. Zudem können geschiedene Personen erneut heiraten.

Scheidungsrecht in der Schweiz

Das Scheidungsrecht in der Schweiz, das seit dem 1. Januar 2000 in Kraft ist, sieht klare Regeln für die Beendigung einer Ehe vor. Es legt fest, dass die Scheidungsgründe und die Scheidungsfolgen unabhängig davon sind, wer die Schuld am Scheitern der Ehe trägt. Das bedeutet, dass Paare sich auch einvernehmlich scheiden lassen können. Ausserdem kann jede Ehepartei nach einer gewissen Trennungszeit die Scheidung allein beim Gericht einreichen. In Härtefällen, in denen die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr zumutbar ist, ist eine sofortige Auflösung der Ehe durch Klage möglich.

Das Scheidungsrecht regelt auch den nachehelichen Unterhalt. Dieser richtet sich nach objektiven Kriterien wie der Rollenverteilung während der Ehe, der Ehedauer, dem Alter und dem Gesundheitszustand der Ehegatt:innen sowie deren Einkommen und Vermögen.

Zudem sind die Bestimmungen über die berufliche Vorsorge, also die Altersvorsorge, eindeutig: Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden unabhängig vom Scheidungsgrund zu gleichen Teilen zwischen den Partner:innen aufgeteilt.

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Die einvernehmliche Scheidung in der Schweiz – wenn sich beide scheiden lassen möchten

Eine einvernehmliche Scheidung bietet den Vorteil, dass die Ehepartner:innen ein langwieriges und belastendes Gerichtsverfahren vermeiden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass diese Form der Scheidung zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden kann, ohne dass eine bestimmte Trennungszeit abgewartet werden muss. In der Schweiz werden zwei Arten der einvernehmlichen Scheidung unterschieden: die Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung odermit teilweiser Einigung.

Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger Einigung

Sind sich die Eheleute über alle Aspekte der Scheidung einig, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Diese Einigung bezieht sich nicht nur auf die Beendigung der Ehe selbst, sondern auch auf alle so genannten Nebenfolgen. Zu den Nebenfolgen gehören wichtige Regelungen wie (nicht abschliessend):

  • Unterhalt: Wer zahlt wie viel Unterhalt und wie lange?
     
  • Aufteilung des Vermögens: Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Was geschieht mit gemeinsamem Eigentum?
     
  • Sorgerecht für Kinder: Wer erhält das Sorgerecht und wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt?
     
  • Altersvorsorge: Wie werden die während der Ehe angesparten Rentenansprüche aufgeteilt?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit vollständiger Einigung prüft das Gericht lediglich, ob die Vereinbarungen gerecht sind und dem Wohl der Kinder entsprechen. Hat das Gericht keine Einwände, wird die Vereinbarung in einem Urteil bestätigt und die Scheidung rechtskräftig.

Ehescheidung auf gemeinsames Begehren mit teilweiser Einigung

Sind sich die Ehegatt:innen über die Scheidung an sich einig, können sich aber nicht über einzelne Punkte der Scheidungsfolgen einigen, so handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung mit teilweiser Einigung. In diesem Fall beantragen die Eheleute, dass das Gericht über die strittigen Punkte entscheidet. Das Gericht hat dann die Aufgabe, eine objektive und faire Lösung zu finden und die entsprechenden Regelungen in seinem Urteil festzulegen.

Streitige Scheidung: Wenn nur eine Ehepartei die Scheidung will

Sind sich die Verheirateten über die Scheidung nicht einig, spricht man von einer streitigen Scheidung. In diesem Fall kann die Partei, die die Scheidung wünscht, einen einseitigen Scheidungsantrag stellen, auch wenn der andere Ehegatte bzw. die andere Ehegattin dagegen ist. Ein solcher Antrag ist in zwei Fällen möglich:

1. Trennung von mehr als zwei Jahren (Art. 114 ZGB)

Ist das Ehepaar seit mehr als zwei Jahren getrennt, kann ein:e Ehegatt:in die Scheidung auch ohne Zustimmung der anderen Partei verlangen. Es ist nicht erforderlich, dass die Eheleute in verschiedenen Haushalten leben. Es genügt, wenn ihr Alltag deutlich von dem abweicht, was sie sich unter einer ehelichen Lebensgemeinschaft vorgestellt haben. Die Ehepartei, die die Scheidung beantragt, muss jedoch den Zeitpunkt der Trennung eindeutig nachweisen können.

2. Schwerwiegende Gründe bzw. Härtefallscheidung (Art. 115 ZGB)

Liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen, kann die Scheidung sofort und ohne die zweijährige Trennungsfrist ausgesprochen werden. Als schwerwiegende Gründe gelten beispielsweise schwere körperliche oder seelische Gewalt, fortgesetzte Belästigung oder schwere Straftaten gegen den Ehegatten / die Ehegattin oder dessen / deren Angehörige.

Scheidung in der Schweiz: Wie vorgehen?

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin einen Scheidungsantrag einreichen (einvernehmliche Scheidung) oder allein eine Scheidungsklage einreichen (streitige Scheidung).

Einvernehmliche Scheidung: Ablauf und notwendige Scheidungspapiere für die Schweiz

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten und sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, können Sie gemeinsam ein Scheidungsbegehren einreichen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen bzw. Scheidungspapiere:

  • Eine Scheidungsvereinbarung, die alle wichtigen Punkte wie Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen und die Aufteilung der Pensionsguthaben regelt. Falls nicht alle Fragen geklärt sind, können Sie das Gericht bitten, die offenen Punkte zu entscheiden.
     
  • Familienschein: Für Schweizer:innen ein Auszug aus dem Zivilstandsregister, für Ausländer:innen die Heiratsurkunde oder einen Familienausweis, sofern nach dem 31.12.2005 ein Zivilstandsereignis in der Schweiz stattgefunden hat (z.B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes)
     
  • Berufliche Vorsorge: Angaben zur Pensionskasse oder einem Freizügigkeitskonto.
     
  • Einkommen: Lohnabrechnungen oder bei Selbstständigen die letzten Jahresabschlüsse.
     
  • Unterhaltsberechnung: Mietvertrag oder Grundbuchauszug, Angaben zu Versicherungen und Berufsauslagen.
     
  • Vermögen: Kontoauszüge und Schuldenübersicht.
     
  • Steuern: Letzte Steuererklärung und Steuerrechnung.

Das Gericht prüft die Vereinbarung und Scheidungspapiere. Wenn die Vereinbarung fair und im Interesse aller, insbesondere der Kinder, ist, wird sie genehmigt. Ist sie unausgewogen, kann das Gericht Änderungen vornehmen, um eine gerechte Lösung zu erreichen.

Vorgehen bei einer streitigen Scheidung

Wenn sich die Ehepartner:innen nicht über die Scheidung und deren Folgen einigen können, muss das Gericht entscheiden. In diesem Fall reicht die scheidungswillige Person beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage ein und es beginnt ein Zivilprozess.

Die andere Partei muss auf die Klage antworten. Das Gericht lädt beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung vor, in der versucht wird, eine Einigung zu erzielen. Kommt es zu einer Einigung, gilt ab diesem Zeitpunkt der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung (Einreichung des gemeinsamen Scheidungsantrags etc.). Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren fortgesetzt. Während des Verfahrens legen beide Parteien Beweise für ihre Ansprüche vor, z. B. Finanzdokumente oder Zeugenaussagen. Das Gericht kann auch zusätzliche Beweise oder Gutachten einholen.

In der Hauptverhandlung werden die strittigen Punkte ausführlich erörtert. Beide Ehepartner:innen, in der Regel vertreten durch ihre Anwält:innen, präsentieren ihre Positionen. Das Gericht prüft alle vorgebrachten Beweise und Argumente und fällt schliesslich ein Urteil. Dieses regelt die Scheidung und ihre Folgen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, wenn eine der Parteien mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate oder Jahre dauern.

Die informelle und gerichtliche Trennung (Eheschutzverfahren) in der Schweiz

In der Schweiz haben Ehepaare die Möglichkeit, sich entweder informell oder durch ein gerichtliches Verfahren zu trennen. Die informelle Trennung ist eine unbürokratische Lösung, bei der die Ehepartner:innen einvernehmlich auseinandergehen, ohne dass das Gericht eingeschaltet wird. Es ist dennoch ratsam, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um in Zukunft Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist ausserdem, dass bei einer informellen Trennung eine Meldung an die Steuerbehörden erfolgt, wenn eine getrennte Besteuerung der Parteien gewünscht wird.

Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann oder rechtliche Klarheit benötigt wird, kann das Eheschutzverfahren – die gerichtliche Trennung – notwendig werden.  In diesem Verfahren trifft das Gericht Entscheidungen über wichtige Aspekte wie Unterhaltszahlungen, die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung sowie das Sorgerecht und die Obhutsregelung für Kinder. Während die gemeinsame elterliche Sorge in der Regel bestehen bleibt, muss die Obhut, also bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt, separat geregelt werden. Die Ehe bleibt auch in diesem Fall weiterhin bestehen.

Wozu dient eine Trennungsvereinbarung?

Eine Trennungsvereinbarung ist wichtig, wenn Sie und Ihr:e Ehepartner:in getrennte Wege gehen und den gemeinsamen Haushalt auflösen wollen. Sie schafft klare Verhältnisse für die Trennungszeit und hilft, Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. Wichtige Punkte, die in der Vereinbarung geregelt werden sollten, sind:

  • Beginn der Trennung
  • Wohnsituation
  • Hausratsaufteilung
  • Sorgerecht und Betreuung der Kinder
  • Unterhaltszahlungen

Diese Punkte sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Vereinbarung sollte zudem von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden. Sollte es nach der Trennung zu einer Scheidung kommen, dient dieses Dokument auch als Beweis für den genauen Zeitpunkt der Trennung.

Trennung mit Kindern in der Schweiz - Wissenswertes

Bei einer Trennung mit Kindern in der Schweiz ist zu beachten, dass Vereinbarungen über die Betreuung und den Unterhalt der Kinder ohne gerichtliche Bestätigung nicht rechtsverbindlich sind. So sind beispielsweise Vereinbarungen darüber, bei welchem Elternteil die Kinder an welchen Tagen leben sollen oder Alimente, ohne gerichtliche Genehmigung, nicht rechtskräftig. Es ist daher ratsam, alle relevanten Vereinbarungen, die minderjährige Kinder betreffen, gerichtlich bestätigen zu lassen (Eheschutzverfahren), um deren Rechtskraft zu sichern.

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Gemeinsame Wohnung: Was passiert bei einer Trennung?

Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Wohnung geschehen soll. Je nach den Umständen und den Wünschen der Beteiligten gibt es verschiedene Lösungen:

  • Einvernehmliche Lösung: Am besten ist es, wenn sich beide Partner:innen einigen können, wer in der Wohnung bleibt und wer auszieht. Bei einer Mietwohnung geht der Mietvertrag entsprechend auf die Person über, die in der Wohnung bleibt - vorausgesetzt, die Vermieterschaft stimmt zu. Alternativ können beide gemeinsam kündigen, wenn keiner die Wohnung behalten möchte. Ist die Wohnung oder das Haus Eigentum, kann eine Partei die andere auszahlen und das Eigentum übernehmen oder die Immobilie wird gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt.
     
  • Gerichtliche Entscheidung: Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Gericht, wer in der Wohnung bleiben darf. Dabei werden oft das Wohl der Kinder und die finanzielle Situation der Partner berücksichtigt.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Scheidung und Trennung in der Schweiz.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.