Eine Person mit Dossier und Kugelschreiber in den Händen

Mietvertrag: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Worauf Sie bei Ihrem Mietvertrag achten sollten.

Was müssen Sie vor der Unterzeichnung Ihres Mietvertrags prüfen? Kann der Mietvertrag geändert werden? Wie sieht die Lage aus, wenn Sie nicht allein einziehen?

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: Dezember 2024

Sie haben die Zusage für die neue Wohnung gekriegt? Gratulation! Dann steht jetzt die Unterzeichnung des Mietvertrags an. Dabei bedürfen ein paar Punkte einer gründlichen Prüfung.

basic_checklist

Inspektion

So banal es klingt, so einfach geht es in der Freude über die neue Wohnung vergessen: Lesen Sie den Mietvertrag von A bis Z durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Gibt es Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind? Besprechen Sie diese mit dem Vermieter. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, gilt er grundsätzlich. Geben Sie den Vertrag einer Zweitperson zur Durchsicht. Sie entdeckt eventuell noch zusätzliche Schwachstellen.

Überprüfen Sie die Richtigkeit folgender Angaben:

Mietzins

Steht hier der vereinbarte Betrag?

Vertragsdauer

Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?

Kündigungsfristen/-termine

Gibt es eine Mindestlaufzeit? Auf wann können Sie kündigen?

Mietfläche

Sind Estrich und/oder Keller erwähnt?

Mietzinsvorbehalt

Steht etwas darüber? Damit kann Ihre Vermieterschaft zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen. Sie können dies aber anfechten.

Ist der Referenzzinssatz aktuell?

Steht im Vertrag kein Referenzzinssatz oder Landesindex, gilt der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuelle Wert.

Ist der Landesindex der Konsumentenpreise aktuell?

Steht im Vertrag kein Landesindex, gilt der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuelle Wert . 

Mietzins

Erkundigen Sie sich, wenn möglich bei der vorherigen Mieterschaft, wie viel Miete sie bezahlt hat. In gewissen Kantonen besteht die Pflicht für die Vermieterschaft, den Anfangsmietzins per amtlichen Formular anzuzeigen. Darauf ist der vorherige Mietzins ersichtlich. Ansonsten fragen Sie die Vermieterschaft - sie ist zur Auskunft verpflichtet. Ist der Mietzins bei Ihnen massiv höher, fragen Sie nach dem Grund. Der Vermieter darf die Miete nicht einfach nach Gutdünken festlegen. Gut zu wissen: Den Anfangsmietzins können Sie bis 30 Tage nach Übernahme der Mietsache bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten – auch wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist. 

Nebenkosten

Was nicht im Vertrag aufgeführt ist, ist im Nettomietzins enthalten. Sprich, je länger die Liste der zusätzlichen Nebenkosten, die im Vertrag aufgeführt sind, umso mehr zusätzliche Kosten kommen auf Sie zu, vorausgesetzt, Sie leisten auf Basis von Akontobeiträgen. Sind Leistungen erwähnt, die Ihrer Meinung nach nicht nötig sind, fragen Sie Ihren Vermieter. 

Nebenkostenpositionen, welche im Mietvertrag nicht besonders vereinbart sind, dürfen Ihnen nicht verrechnet werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auch hier: 

Mehr zu den Nebenkosten

Mietkaution

Je nach vertraglicher Regelung müssen Sie bis zu drei Monatsmieten als Kaution hinterlegen. Dafür muss von der Vermieterschaft ein Konto eingerichtet werden, das auf Ihren Namen läuft. Alternativ können Sie eine Mietkautionsversicherung abschliessen, damit Sie während der Mietdauer über das Geld der Kaution frei verfügen können. 

Mehr zur Mietkaution

Untervermieten

Grundsätzlich darf Ihnen Ihre Vermieterschaft nicht grundlos verbieten, jemanden zur Untermiete bei Ihnen aufzunehmen. Sie darf aber verlangen, darüber informiert zu werden, wer bei Ihnen zu welchem Preis wohnt. Falls Sie bereits beim Einzug wissen, dass Sie als Hauptmieter Untermieter haben möchten, können Sie mit einer entsprechenden Vertragsklausel das schriftliche OK der Vermieterschafat einholen. Achtung: Falls Sie ein Airbnb betreiben möchten, gelten zusätzliche Regeln. Informieren Sie sich, bevor Sie Gäste aufnehmen. 

Schriftstück

Ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Um Sie im Streitfall zu schützen, sollten Sie aber auf eine schriftliche Version bestehen. Wenn Sie weitere Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen, die im Vertrag nicht enthalten sind, halten Sie diese auf einem zusätzlichen Dokument fest. Dieses versehen Sie mit Datum und Ihrer Unterschrift, und lassen es ebenfalls vom Vermieter unterschreiben.

Zusammenziehen

Wenn Sie mit jemandem zusammen eine Wohnung beziehen, kann es von Vorteil sein, sich vertraglich für einen separaten Auszug abzusichern. Mit einer Teilkündigungsklausel stellen Sie sicher, dass Sie trotz Solidarmiete – wenn mehrere Mieterschaften den Vertrag unterschreiben – einzeln kündigen und ausziehen können. 

Mehr zur Solidarmiete

Digitaler Rechtsratgeber

Auf dem digitalen Rechtsratgeber der Mobiliar haben Sie als Kundin oder Kunde rund um die Uhr exklusiv Zugriff auf über 4000 Grundlagenartikel, Merkblätter, Vertragsvorlagen, Musterbriefe und Checklisten zu verschiedensten Rechtsfragen. 

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.