Umwandlung von Einzelfirma in GmbH oder AG

Neue Rechtsform: Verbessern Sie Ihre Marktchancen

Steuerliche Optimierung, neue Finanzierungsquellen, Beteiligung eines Partners: Ein Wechsel der Geschäftsform kann die Marktchancen Ihres Unternehmens verbessern und den Grundstein für eine Expansion legen.  

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: November 2025

Ihre Einzelfirma ist in den letzten Jahren gewachsen oder Sie möchten expandieren? Eine Umwandlung in eine GmbH oder eine AG kann dafür der richtige Schritt sein. Rechtlich gesehen gelten Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften als «Personengesellschaften». Demgegenüber sind eine GmbH und eine AG «Kapitalgesellschaften». Für diese gelten andere gesetzliche Vorschriften. 

Mit der Umwandlung professionalisieren Sie Ihre Unternehmensstrukturen, verbessern die Reputation Ihres Unternehmens und die Wettbewerbsfähigkeit. Das kann die Attraktivität für mögliche Investorinnen oder Partner steigern und den Zugang zu neuen Finanzierungsmöglichkeiten erschliessen.  

Haftung, Steuervorteile und unternehmerische Flexibilität im Fokus

Unsere Tipps zeigen Ihnen, wie Sie durch die Umwandlung in eine GmbH oder AG steuerlich profitieren und Ihre persönliche Haftung minimieren können.

Steuerlicher Spielraum

Eine GmbH oder eine AG bietet Ihnen mehr steuerlichen Spielraum: Im Gegensatz zu einer Einzelfirma bezahlt zuerst das Unternehmen Steuern. Danach entrichten Sie als Person Steuern auf Lohn- oder Gewinnbezüge. Die unterschiedlichen Steuersätze erlauben eine Optimierung. Sie können zum Beispiel entscheiden, wie der Gewinn verwendet wird und die Steuerbelastung so optimieren. Ihr Gehalt als Geschäftsführer:in gilt als betrieblicher Aufwand und verringert so die Steuerlast der Firma. Sie können auch Gewinne in der GmbH oder AG belassen, um eine Mehrfachbesteuerung zu vermeiden. 

Persönliche Haftung

Als Inhaber:in einer Einzelfirma haften Sie mit Firmen- und dem Privatvermögen. Bei einer GmbH oder eine AG haften Sie als Gesellschafter:in nur mit Ihrem Anteil am Vermögen der Firma. Sie reduzieren mit einer Umwandlung also die Haftung und sichern Ihr Privatvermögen ab. 

Unternehmerische Flexibilität

Eine Umwandlung in eine GmbH oder eine AG professionalisiert Ihre Unternehmensstrukturen und verleiht Ihnen eine grosse unternehmerische Flexibilität – zum Beispiel für Beteiligungen, Nachfolgeregelungen, Investitionen oder einen Verkauf der Firma.

Branchenstimmen

Wie haben Unternehmerinnen und Unternehmer den Wechsel der Geschäftsform ihrer Firma erlebt – insbesondere im Hinblick auf die Marktchancen?

  • Automobilbranche

    «Die Marktchancen haben sich dadurch verbessert – und wir haben auch unsere Effizienz gesteigert.»

  • Bauwesen

    «Als AG haben wir bei Ausschreibungen und grossen Projekten deutlich mehr Möglichkeiten.»

  • Gesundheitswesen

    «Als wir die Praxis umbauten und eine neue Physiotherapeutin anstellten, war die Zeit für eine Umfirmierung gekommen.»

Einzelfirma in GmbH oder AG umwandeln

Sie möchten Ihre Firma ebenfalls weiterentwickeln? Jurata begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Und so wandeln Sie schnell und einfach Ihre Einzelfirma in eine GmbH oder AG um.

Jurata ist Partnerin der Mobiliar für Firmengründungen und Umwandlungen.

Fragen und Antworten

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine AG oder GmbH im Zusammenhang mit Wachstum.

Sie haben einen grösseren steuerlichen Spielraum und können Privates und Geschäftliches sauber trennen. Bei einer Einzelfirma deklarieren Sie den Gewinn der Firma in Ihrer privaten Steuererklärung und versteuern ihn komplett als Einkommen. Eine GmbH oder eine AG gilt dagegen als eigenes Steuersubjekt. Der Gewinn wird separat betrachtet: Hier zahlen Sie sich selbst einen Lohn aus und können auch entscheiden, wie der Gewinn verwendet wird.  

Nein, bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG fallen keine zusätzlichen Steuern an. Es gibt aber Ausnahmen – zum Beispiel, wenn die Stammanteile oder Aktien an eine andere Person übertragen werden oder wenn der Firmensitz nicht in der Schweiz liegt.  

Die Rechtsform spielt für die Mehrwertsteuer keine Rolle. Ausschlaggebend ist einzig der Jahresumsatz: Ist dieser höher als CHF 100'000.–, ist Ihre Firma mehrwertsteuerpflichtig. Auch Unternehmen mit einem tieferen Jahresumsatz können sich freiwillig bei der Mehrwertsteuer anmelden. 

Bei einer Einzelfirma muss Ihr Familienname im Firmennamen enthalten sein. Bei einer GmbH oder einer AG sind Sie bei der Wahl des Firmennamens frei – Sie müssen einfach das Kürzel GmbH oder AG anhängen. 

Da gibt es zwischen einer GmbH und einer AG grosse Unterschiede. Bei der GmbH sind alle Gesellschafter:innen mit vollem Namen und ihren Anteilen im Handelsregister eingetragen. Dagegen sind die Aktionär:innen einer AG anonym. Im Handelsregister sind nur die Organe der AG eingetragen – zum Beispiel der Verwaltungsrat. Aktionär:innen, die an der AG beteiligt sind, müssen nicht bekannt gegeben werden.  

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