Ein Mann und eine Frau stehen zwischen zwei Lastwagen und besprechen etwas.
Umwandlung von Einzelfirma in GmbH oder AG

Haftung reduzieren und Privatvermögen absichern

Ein Wechsel der Geschäftsform verschafft Ihnen und Ihren Mitarbeitenden Sicherheit: Durch eine Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG reduzieren Sie Ihre Haftung und sichern Ihr Privatvermögen ab.

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: November 2025
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Sie spielen mit dem Gedanken einer Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG? Dafür gibt es viele gute Gründe. Einer davon ist die Sicherheit: Als GmbH oder AG ist Ihre Firma eine juristische Person, und Sie haften deshalb nicht mehr mit dem Privatvermögen. Zudem gelten Sie bei einer GmbH oder einer AG juristisch als Angestellte:r. Mit einer Umwandlung reduzieren Sie also die persönliche Haftung und können auch steuerliche Optimierungen ins Auge fassen. Dieser Schritt verbessert zudem die Situation Ihrer Mitarbeitenden. 

Haftung, Absicherung und Unternehmensstrukturen im Fokus

Unsere Tipps zeigen Ihnen, wie Sie durch die Umwandlung in eine GmbH oder AG Ihr Risiko minimieren, Arbeitslosengeld sichern und Ihr Unternehmen professionell aufstellen können.

Persönliche Haftung

Als Inhaber:in einer Einzelfirma haften Sie mit dem Firmen- und dem Privatvermögen. Bei einer GmbH oder einer AG haften Sie als Gesellschafter:in nur mit Ihrem Anteil am Vermögen der Firma. Sie reduzieren mit einer Umwandlung also die Haftung und sichern Ihr Privatvermögen ab. 

Arbeitslosengeld

Bei einer GmbH oder einer AG gelten Sie als Angestellte:r. Somit sind Sie auch verpflichtet, Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) einzuzahlen. Bei einer Einzelfirma haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – bei einer GmbH oder AG ist der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen davon abhängig, ob Sie sich in einer arbeitgeberähnlichen Position befinden. In diesem Fall haben Sie auch als Inhaber:in einer GmbH oder AG keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, obwohl Sie Beiträge bezahlen müssen. 

Krankheit und Unfall von Mitarbeitenden

Ihre Mitarbeitenden haben im Krankheitsfall oder bei Unfällen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Eine Unfallversicherung (UVG) ist obligatorisch, eine Kollektiv-Krankenversicherung wird empfohlen, um das Risiko der Lohnfortzahlungspflicht zu reduzieren. Bei Einzelfirmen sind diese Versicherungen für die Inhaber:innen freiwillig. 

Sicherung des Unternehmens

Eine Umwandlung in eine AG oder eine GmbH professionalisiert Ihre Unternehmensstrukturen und verleiht Ihnen eine grosse unternehmerische Flexibilität – zum Beispiel für Beteiligungen, Nachfolgeregelungen, Investitionen oder einen Verkauf der Firma. 

Rechtliche Strukturen

Eine GmbH oder eine AG gilt als «Kapitalgesellschaft». Demgegenüber sind Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften sogenannte «Personengesellschaften». Für diese gelten andere gesetzliche Vorschriften.

Branchenstimmen

Welche Erfahrungen haben Unternehmerinnen und Unternehmer rund um den Wechsel der Geschäftsform ihrer Firma gemacht – und wie wichtig war für sie der Aspekt der Sicherheit?

  • Gastronomie

    «Nach der Erfahrung mit der Corona-Pandemie war für mich klar, dass ich mein Privatvermögen absichern muss.»

  • Detailhandel

    «Seit meine Boutique eine GmbH ist, kann ich endlich wieder ruhig schlafen.»

  • Gesundheitswesen

    «Ich wollte damit vor allem auch die Zukunft meiner Praxis sichern.»

Fragen und Antworten

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine AG oder GmbH.

Bei einer Einzelfirma haften mit Ihrem Privatvermögen. Als Inhaber:in einer GmbH oder AG haften Sie dagegen in der Regel nur gemäss Firmenanteilen oder maximal mit dem Kapital, das Sie bei der Gründung in die Firma eingebracht haben. Ihr finanzielles Risiko als Privatperson ist also deutlich kleiner. 

Für eine GmbH braucht man CHF 20’000.– und für eine AG CHF 100’000.–. Bei der AG gibt es die Möglichkeit einer Teilliberierung, bei der mindestens 20 Prozent des Kapitals bzw. CHF 50'000.– bei der Gründung hinterlegt werden müssen. Bei einer Umwandlung einer Einzelfirma kann man aber auch Werte übernehmen und an diese Summen anrechnen lassen (Sacheinlage). 

Für eine GmbH oder AG sind folgende Versicherungen obligatorisch: AHV/IV, Arbeitslosenversicherung (ALV), Familienzulagen, Erwerbsausfall (EO), gesetzliche Unfallversicherung (UVG), Berufliche Vorsorge (BVG) ab einem Jahreslohn von CHF 22’680.–. Für gewisse Branchen ist auch eine Berufshaftpflicht und aufgrund von Bestimmungen in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auch eine Kollektiv-Krankenversicherung obligatorisch. Je nach Branche, Grösse und Sicherheitsbedürfnis können auch weitere Versicherungen sinnvoll sein – zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Fahrhabe- oder eine technische Versicherung, eine Transport- oder eine Montage- oder eine Reiseversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz haben, beraten wir Sie gerne.

Für eine GmbH oder eine AG ist ein Antrag im Handelsregister immer obligatorisch, Einzelfirmen müssen erst ab einem Umsatz von CHF 100'000.– eingetragen werden. 

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

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