
Haftung reduzieren und Privatvermögen absichern
Ein Wechsel der Geschäftsform verschafft Ihnen und Ihren Mitarbeitenden Sicherheit: Durch eine Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG reduzieren Sie Ihre Haftung und sichern Ihr Privatvermögen ab.
- Lesezeit: 4 Minuten
- Letztes Update: Juli 2025
Sie spielen mit dem Gedanken einer Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG? Dafür gibt es viele gute Gründe. Einer davon ist die Sicherheit: Als GmbH oder AG ist Ihre Firma eine juristische Person, und Sie haften deshalb nicht mehr mit dem Privatvermögen. Zudem gelten Sie bei einer GmbH oder einer AG juristisch als Angestellte:r. Mit einer Umwandlung reduzieren Sie also die persönliche Haftung und können auch steuerliche Optimierungen ins Auge fassen. Dieser Schritt verbessert zudem die Situation Ihrer Mitarbeitenden.
Haftung, Absicherung und Unternehmensstrukturen im Fokus
Unsere Tipps zeigen Ihnen, wie Sie durch die Umwandlung in eine GmbH oder AG Ihr Risiko minimieren, Arbeitslosengeld sichern und Ihr Unternehmen professionell aufstellen können.
Persönliche Haftung
Als Inhaber:in einer Einzelfirma haften Sie mit dem Firmen- und dem Privatvermögen. Bei einer GmbH oder einer AG haften Sie als Gesellschafter:in nur mit Ihrem Anteil am Vermögen der Firma. Sie reduzieren mit einer Umwandlung also die Haftung und sichern Ihr Privatvermögen ab.
Arbeitslosengeld
Bei einer GmbH oder einer AG gelten Sie als Angestellte:r. Somit sind Sie auch verpflichtet, Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) einzuzahlen. Bei einer Einzelfirma haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – bei einer GmbH oder AG ist der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen davon abhängig, ob Sie sich in einer arbeitgeberähnlichen Position befinden. In diesem Fall haben Sie auch als Inhaber:in einer GmbH oder AG keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, obwohl Sie Beiträge bezahlen müssen.
Krankheit und Unfall von Mitarbeitenden
Ihre Mitarbeitenden haben im Krankheitsfall oder bei Unfällen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Eine Unfallversicherung (UVG) ist obligatorisch, eine Kollektiv-Krankenversicherung wird empfohlen, um das Risiko der Lohnfortzahlungspflicht zu reduzieren. Bei Einzelfirmen sind diese Versicherungen für die Inhaber:innen freiwillig.
Sicherung des Unternehmens
Eine Umwandlung in eine AG oder eine GmbH professionalisiert Ihre Unternehmensstrukturen und verleiht Ihnen eine grosse unternehmerische Flexibilität – zum Beispiel für Beteiligungen, Nachfolgeregelungen, Investitionen oder einen Verkauf der Firma.
Rechtliche Strukturen
Eine GmbH oder eine AG gilt als «Kapitalgesellschaft». Demgegenüber sind Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften sogenannte «Personengesellschaften». Für diese gelten andere gesetzliche Vorschriften.
Branchenstimmen
Welche Erfahrungen haben Unternehmerinnen und Unternehmer rund um den Wechsel der Geschäftsform ihrer Firma gemacht – und wie wichtig war für sie der Aspekt der Sicherheit?
Fragen und Antworten
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine AG oder GmbH.
Weitere Fragen?
Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.