Sie möchten vorsorgen und Ihre Unternehmensstrukturen an die Herausforderungen der Zukunft anpassen? Eine Umwandlung der Einzelfirma in eine GmbH oder eine AG kann dafür der entscheidende erste Schritt sein. Rechtlich gesehen gelten Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften als «Personengesellschaften». Demgegenüber ist eine GmbH oder eine AG eine «Kapitalgesellschaft». Für diese gelten andere gesetzliche Vorschriften. Von der Professionalisierung der Strukturen profitiert Ihre Firma. Mit der neuen Rechtsform können Sie zudem eine Beteiligung eines Partners oder einer Partnerin oder eine Nachfolgeregelung ins Auge fassen.
Vorsorge, Haftung und Unternehmensstrukturen im Blick
Erfahren Sie, wie die Umwandlung in eine GmbH oder AG nicht nur Ihre Unternehmensstrukturen professionalisiert, sondern auch die Vorsorge für Ihre Angestellten verbessert.
Pensionskasse (2. Säule)
Für Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen von mehr als CHF 22'680.– ist eine Pensionskassenlösung gesetzlich vorgeschrieben. Mit einer eigenen GmbH oder AG gelten Sie selbst auch als Angestellte:r.
Arbeitslosengeld
Bei einer GmbH oder einer AG gelten Sie als Angestellte:r. Deshalb sind Sie auch verpflichtet, Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) einzuzahlen. Bei einer Einzelfirma haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – bei einer GmbH oder AG ist der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen vom Einfluss auf den Geschäftsgang abhängig.
Krankheit und Unfall von Mitarbeitenden
Für Angestellte gilt im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls die Lohnfortzahlungspflicht. Eine Unfallversicherung (UVG) ist obligatorisch, eine Kollektiv-Krankenversicherung wird empfohlen. In einigen Tätigkeitsgebieten ist aufgrund von Bestimmungen in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auch eine Kollektiv-Krankenversicherung Pflicht. Bei Einzelfirmen sind die Versicherungen für die Inhaber:innen freiwillig.
Sicherung des Unternehmens
Eine Umwandlung in eine GmbH oder eine AG professionalisiert Ihre Unternehmensstrukturen und verleiht Ihnen eine grosse unternehmerische Flexibilität – zum Beispiel für Beteiligungen, Nachfolgeregelungen, Investitionen oder einen Verkauf der Firma.
Rechtliche Strukturen
Eine GmbH und eine AG gelten als «Kapitalgesellschaften». Demgegenüber sind Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften sogenannte «Personengesellschaften». Für diese gelten andere gesetzliche Vorschriften.
Branchenstimmen
Welche Erfahrungen haben Unternehmerinnen und Unternehmer rund um den Wechsel der Geschäftsform ihrer Firma gemacht – und wie wichtig war für Sie das Thema Vorsorge?
Bauwesen
«Der Blick in die Zukunft lohnt sich – auch wenn das Tagesgeschäft manchmal kaum Zeit dafür lässt.»
Gastronomie
«Es ging mir ganz einfach auch um meine eigenen Zukunftsaussichten.»
Gesundheitswesen
«Meine Praxismitarbeitenden sind mir wichtig. Ich wollte sie bestmöglich absichern. Die Umwandlung in eine AG war diesbezüglich ein wichtiger Schritt.»

Einzelfirma in GmbH oder AG umwandeln
Sie möchten Ihre Firma ebenfalls weiterentwickeln? Jurata begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Und so wandeln Sie schnell und einfach Ihre Einzelfirma in eine GmbH oder AG um.
Jurata ist Partnerin der Mobiliar für Firmengründungen und Umwandlungen.
Fragen und Antworten
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine AG oder GmbH.
Für Sie als Inhaber:in gilt die gleiche Pflicht wie für die anderen Angestellten Ihres Unternehmens: Sie müssen gegen Unfälle versichert sein. Je nach Branche und Unfallrisiko ist eine Versicherung bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) vorgeschrieben.
Auch die AHV/IV, Erwerbsausfall (EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Berufliche Vorsorge (2. Säule, Pensionskasse) sind obligatorisch. Für gewisse Branchen ist zudem eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Darüber hinaus können je nach Branche, Firmengrösse oder individuellem Sicherheitsbedürfnis noch weitere Versicherungen sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne.
Ja, für Mitarbeitende einer AG oder einer GmbH ist eine Pensionskassenlösung gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mehr als CHF 22’050.– pro Jahr verdienen. Sie sorgen also für später vor, was auch ein steuerlicher Vorteil sein kann.





