
Reisevollmacht für Kinder und Minderjährige
Ratgeber mit Vorlagen für Eltern in der SchweizReisen Ihre Kinder nur mit einem Elternteil, mit einer Begleitperson oder allein ins Ausland? Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Reisevollmacht achten müssen, damit die Reise nicht unverhofft an der Grenze endet.
Lesezeit: 7 Minuten Letztes Update: Juni 2026 2 Neuer Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Damit ein Kind ins Ausland reisen darf, ist in jedem Fall die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
- Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil ins Ausland reist, braucht es zwingend eine schriftliche Reisevollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Ohne diese Zustimmung können die Reisenden an der Grenze aufgehalten werden.
- Wenn Minderjährige allein oder mit einer Begleitperson ins Ausland reisen, ist ebenfalls eine Reisevollmacht aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ermächtigen Sie die Begleitperson in der Reisevollmacht, im Notfall medizinische Entscheidungen für die minderjährige Person zu treffen.
- Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen benötigen beim gemeinsamen Grenzübertritt mit dem Kind zwar keine schriftliche Reisevollmacht. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass sie beide sorgeberechtigt sind. Dazu benötigen sie entweder den Familienausweis (früher «Familienbüchlein») oder die internationale Geburtsurkunde des Kindes.
Wann benötige ich eine Reisevollmacht für Kinder?
Wenn ein Kind mit nur einem oder ohne sorgeberechtigten Elternteil ins Ausland reist, ist eine schriftliche Reisevollmacht der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Person(en) erforderlich. Ohne eine gültige Reisevollmacht können Sie an der Grenze aufgehalten werden.
Mit der schriftlichen Reisevollmacht der Sorgeberechtigten können Sie einfach beweisen, dass keine Kindesentführung vorliegt. Eine Reisevollmacht ist ausserdem bei medizinischen Notfällen im Ausland erforderlich, damit die Begleitperson eine Behandlung autorisieren kann.
Weiter ist eine Reisevollmacht besonders ratsam, wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als die Begleitperson sowie bei Reisen in Länder ausserhalb des Schengen-Raums, wie etwa Grossbritannien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Südafrika, die USA, Kanada, Brasilien und Mexiko.
Wichtig für Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen: Wenn Sie mit der ganzen Familie ins Ausland reisen, benötigen Sie zwar keine Reisevollmacht. Sie müssen jedoch bei jedem Grenzübertritt nachweisen können, dass beide Elternteile sorgeberechtigt sind. Dafür benötigen Sie entweder den Familienausweis (früher «Familienbüchlein») oder die internationale Geburtsurkunde für jedes Kind.
Was muss in der Reisevollmacht stehen?
Die Reisevollmacht sollte folgende Punkte enthalten:
- Personalien des Kindes und aller Sorgeberechtigten, die nicht mitreisen, mit Passnummern, Kontaktadressen und Telefonnummern
- Reiseziel und Zeitraum
- Bei Begleitperson ohne Sorgerecht: Personalien und Passnummer der Begleitperson
- Bei Begleitperson ohne Sorgerecht: Ermächtigung der Begleitperson, im Notfall medizinische Entscheidungen in Bezug auf das Kind zu treffen
- Zustimmung aller nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit Unterschrift
Begleitdokumente:
- Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein»)
oder internationale Geburtsurkunde des Kindes - Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen
- Bei alleinigem Sorgerecht: Amtliches Dokument zum alleinigen Sorgerecht
Wenn Sie mit Kindern in ein Land ausserhalb des Schengen-Raums reisen, sollten Sie die Reisevollmacht und das amtliche Dokument zum alleinigen Sorgerecht auf Englisch oder in die Sprache des Ziellandes übersetzen und zusammen mit den Kopien der Reisepässe und der Kopie der internationalen Geburtsurkunde notariell beglaubigen lassen.
Beachten Sie dabei die Vorschriften des Ziellandes zur Reisevollmacht für Kinder sowie zur Übersetzung und Beglaubigung amtlicher Dokumente.
Download-Vorlage: Reisevollmacht für Kinder und Minderjährige
Nutzen Sie diese kostenlosen Vorlagen, um die Reisevollmacht zu erstellen, und beachten Sie die Vorschriften des Ziellandes.
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