Reisevollmacht für Kinder

Reisevollmacht für Kinder und Minderjährige

Ratgeber mit Vorlagen für Eltern in der Schweiz

Reisen Ihre Kinder nur mit einem Elternteil, mit einer Begleitperson oder allein ins Ausland? Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Reisevollmacht achten müssen, damit die Reise nicht unverhofft an der Grenze endet.

  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Letztes Update: September 2026
  • 72

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit ein Kind ins Ausland reisen darf, ist in jedem Fall die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil ins Ausland reist, braucht es zwingend eine schriftliche Reisevollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Ohne diese Zustimmung können die Reisenden an der Grenze aufgehalten werden.
  • Wenn Minderjährige allein oder mit einer Begleitperson ins Ausland reisen, ist ebenfalls eine Reisevollmacht aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ermächtigen Sie die Begleitperson in der Reisevollmacht, im Notfall medizinische Entscheidungen für die minderjährige Person zu treffen.
  • Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen benötigen beim gemeinsamen Grenzübertritt mit dem Kind zwar keine schriftliche Reisevollmacht. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass sie beide sorgeberechtigt sind. Dazu benötigen sie entweder den Familienausweis (früher «Familienbüchlein») oder die internationale Geburtsurkunde des Kindes.
Auf dieser Seite

Wann benötige ich eine Reisevollmacht für Kinder?

Wenn ein Kind mit nur einem oder ohne sorgeberechtigten Elternteil ins Ausland reist, ist eine schriftliche Reisevollmacht der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Person(en) erforderlich. Ohne eine gültige Reisevollmacht können Sie an der Grenze aufgehalten werden.

Mit der schriftlichen Reisevollmacht der Sorgeberechtigten können Sie einfach beweisen, dass keine Kindesentführung vorliegt. Eine Reisevollmacht ist ausserdem bei medizinischen Notfällen im Ausland erforderlich, damit die Begleitperson eine Behandlung autorisieren kann.

Weiter ist eine Reisevollmacht besonders ratsam, wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als die Begleitperson sowie bei Reisen in Länder ausserhalb des Schengen-Raums, wie etwa Grossbritannien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Südafrika, die USA, Kanada, Brasilien und Mexiko.

Wichtig für Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen: Wenn Sie mit der ganzen Familie ins Ausland reisen, benötigen Sie zwar keine Reisevollmacht. Sie müssen jedoch bei jedem Grenzübertritt nachweisen können, dass beide Elternteile sorgeberechtigt sind. Dafür benötigen Sie entweder den Familienausweis (früher «Familienbüchlein») oder die internationale Geburtsurkunde für jedes Kind.

Download Reisevollmacht für Kinder als Word-Vorlage
Download Reisevollmacht für alleinreisende Minderjährige als Word-Vorlage

Was muss in der Reisevollmacht stehen?

Die Reisevollmacht sollte folgende Punkte enthalten: 

  • Personalien des Kindes und aller Sorgeberechtigten, die nicht mitreisen, mit Passnummern, Kontaktadressen und Telefonnummern 
  • Reiseziel und Zeitraum 
  • Bei Begleitperson ohne Sorgerecht: Personalien und Passnummer der Begleitperson 
  • Bei Begleitperson ohne Sorgerecht: Ermächtigung der Begleitperson, im Notfall medizinische Entscheidungen in Bezug auf das Kind zu treffen 
  • Zustimmung aller nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit Unterschrift 

Begleitdokumente:

  • Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein»)
    oder internationale Geburtsurkunde des Kindes 
  • Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen 
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Amtliches Dokument zum alleinigen Sorgerecht 

Wenn Sie mit Kindern in ein Land ausserhalb des Schengen-Raums reisen, sollten Sie die Reisevollmacht und das amtliche Dokument zum alleinigen Sorgerecht auf Englisch oder in die Sprache des Ziellandes übersetzen und zusammen mit den Kopien der Reisepässe und der Kopie der internationalen Geburtsurkunde notariell beglaubigen lassen.

Beachten Sie dabei die Vorschriften des Ziellandes zur Reisevollmacht für Kinder sowie zur Übersetzung und Beglaubigung amtlicher Dokumente.

Bei geteiltem Sorgerecht:

  • Reisevollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Kopie des Reisepasses des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein»)
    oder internationale Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausserhalb des Schengenraumes: Reisevollmacht in der Sprache des Ziellandes verfassen und notariell beglaubigen lassen*

Bei alleinigem Sorgerecht:

  • Amtliches Dokument zum alleinigen Sorgerecht*
  • Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein») oder internationale Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausserhalb des Schengenraumes: Amtliches Dokument zum Sorgerecht auf Englisch übersetzen und notariell beglaubigen lassen*

Wenn Sie mit Ihrem Kind reisen und das alleinige Sorgerecht haben, sollten Sie nebst der Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein») oder der internationalen Geburtsurkunde den amtlichen Sorgerechtsentscheid mitnehmen. Falls Sie das alleinige Sorgerecht aber keinen amtlichen Sorgerechtsentscheid haben, lassen Sie sich das alleinige Sorgerecht von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestätigen.

*Bei Reisen in Länder ausserhalb des Schengen-Raums ist es ratsam, eine notariell beglaubigte englische Übersetzung dieser Dokumente mitzuführen. Beachten Sie ausserdem die Vorschriften des Ziellandes.

  • Reisevollmacht aller Sorgeberechtigten mit Personalien und Passnummer der Begleitperson
    und einer Ermächtigung der Begleitperson zur Autorisierung medizinischer Notfalleingriffe beim Kind
  • Kopien der Reisepässe aller Sorgeberechtigten
  • Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein»)
    oder internationale Geburtsurkunde des Kindes
  • Amtliches Dokument zum alleinigen Sorgerecht*
  • Ausserhalb des Schengenraumes: Reisevollmacht in der Sprache des Ziellandes verfassen und notariell beglaubigen lassen*

*Bei Reisen in Länder ausserhalb des Schengen-Raums ist es ratsam, eine notariell beglaubigte englische Übersetzung dieser Dokumente mitzuführen. Beachten Sie ausserdem die Vorschriften des Ziellandes.

  • Reisevollmacht aller Sorgeberechtigten*
    Ausdrücklicher Erlaubnis, dass das Kind alleine fliegen oder fahren darf
    Spezifikation des Transportmittels wie Zug- oder Flugnummer
    Befugnisse im Falle eines medizinischen Notfalls
    Personalien der Person, die das Kind am Zielort abholen darf, mit Passnummer und Kopie des Reisepasses
  • Kopien der Reisepässe aller Sorgeberechtigten
  • Kopie des Familienausweises (früher «Familienbüchlein») oder internationale Geburtsurkunde des Kindes

Beachten Sie die Regeln Ihrer Airline. Viele Airlines verlangen für alleinreisende Minderjährige ein eigenes Formular, das die private Vollmacht ergänzt.

*Bei Reisen in Länder ausserhalb des Schengen-Raums ist es ratsam, eine notariell beglaubigte englische Übersetzung dieser Dokumente mitzuführen. Beachten Sie ausserdem die Vorschriften des Ziellandes.

Privat-Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten im Job, Stress mit der Nachbarin oder ein anderes Rechtsthema – die Privat-Rechtsschutzversicherung der Protekta verhilft Ihnen zu Ihrem Recht und unterstützt Sie tatkräftig auf dem Weg dort hin.

Download-Vorlage: Reisevollmacht für Kinder und Minderjährige

Nutzen Sie diese kostenlosen Vorlagen, um die Reisevollmacht zu erstellen, und beachten Sie die Vorschriften des Ziellandes.

Fragen & Antworten

Nein, bei einer offiziellen Kontrolle verlangen Grenzbeamte und Behörden in der Regel das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Familienbüchleins bzw. der internationalen Geburtsurkunde. Beachten Sie die Vorschriften des Ziellandes Ihrer Reise.

Eine notarielle Beglaubigung der Reisevollmacht ist meistens nötig, wenn Sie mit einem Kind ausserhalb des Schengen-Raums reisen. Nebst der Reisevollmacht müssen auch die Kopien der Reisepässe, die Kopie der internationalen Geburtsurkunde und allfällige Kopien der amtlichen Dokumente zum alleinigen Sorgerecht notariell beglaubigt werden.

Klären Sie vorab mit der Behörde des Ziellandes, ob eine einfache notarielle Beglaubigung ausreicht oder ob zusätzlich eine sogenannte «Apostille» erforderlich ist. Die Apostille ist eine international anerkannte Überbeglaubigung für Dokumente, die bereits notariell beglaubigt wurden.

Sie wird von der Staatskanzlei Ihres Kantons ausgestellt und ist grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens gültig. Eine Apostille kann zum Beispiel für den Nachweis des alleinigen Sorgerechts oder bei einer Reisevollmacht für einen längeren Zeitraum sinnvoll sein, wie etwa bei einem Austauschjahr.

Wichtig: Einige Länder verlangen bei der Übersetzung eines amtlichen Dokuments, wie etwa dem Gerichtsentscheid zum alleinigen Sorgerecht, neben der Beglaubigung der Unterschrift auch eine Beglaubigung der Übersetzung. Ohne diese kann selbst ein apostilliertes Dokument abgelehnt werden. Beachten Sie deshalb die Vorschriften des Ziellandes bezüglich Beglaubigung und Übersetzung.

Eine notarielle Beglaubigung kostet pro Unterschrift etwa 20 bis 50 Franken. Die Beglaubigung einer Kopie eines Reisepasses oder eines anderen amtlichen Dokuments kostet etwa 10 bis 30 Franken. Bei mehrseitigen Dokumenten werden für alle weiteren Seiten tiefere Gebühren erhoben. Die Ausstellung einer Apostille kostet je nach Kanton zwischen 20 und 50 Franken pro Dokument.

Teurer wird es, wenn das Zielland eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Gerichtsentscheids zum alleinigen Sorgerecht verlangt. Da dieses Dokument in der Regel sehr lange ist, genügt in den meisten Fällen eine beglaubigte Teilübersetzung der relevanten Passagen zum Sorgerecht. Manchmal ist es einfacher und günstiger, wenn der andere, nicht sorgeberechtigte Elternteil die Reisevollmacht unterschreibt.

Es kommt auf das Zielland an: In vielen Ländern Südamerikas wie Argentinien, Chile oder Peru sowie in Zentralasien reicht eine englische Vollmacht nicht aus. Erstellen Sie die Reisevollmacht deshalb am besten in der Sprache des Ziellandes und beachten Sie die dortigen Vorschriften.

Wenn Sie Dokumente, wie der Gerichtsentscheid zum alleinigen Sorgerecht, übersetzen lassen, muss für diese Länder häufig sowohl die Richtigkeit der Übersetzung als auch die Unterschrift der Übersetzerin oder des Übersetzers notariell und per Apostille bestätigt werden. Informieren Sie sich deshalb über die jeweiligen Vorschriften.

Wenn Sie mit Ihrem Kind reisen und das alleinige Sorgerecht haben, benötigen Sie keine Reisevollmacht. Nehmen Sie jedoch das amtliche Dokument mit, das Ihr alleiniges Sorgerecht bestätigt. Falls Sie noch kein solches Dokument besitzen, können Sie sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Sorgerechtsbescheinigung ausstellen lassen.

Bei einem Grenzübertritt müssen die Behörden überprüfen, ob Sie allein sorgeberechtigt sind. Ohne diesen Nachweis werden Sie im Falle einer Kontrolle an der Grenze aufgehalten.

Wenn Ihr Kind mit einer Begleitperson ohne Sorgerecht reist, benötigt diese Person von Ihnen eine Reisevollmacht mit einer Kopie des Familienbüchleins oder der internationalen Geburtsurkunde, einer Kopie Ihres Reisepasses sowie einer Kopie des amtlichen Dokuments, das Ihr alleiniges Sorgerecht bestätigt.

Beachten Sie die Anforderungen des Ziellandes an die Übersetzung und Beglaubigung der Reisevollmacht sowie amtlicher Dokumente und Kopien amtlicher Dokumente (siehe auch weiter oben).

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

Hat Ihnen dieser Ratgeber geholfen?