Eine Frau steht an einem Schalter und streckt die Hand aus, um einen Autoschlüssel entgegenzunehmen. Symbolbild für Automiete.

Auto mieten

Das sollten Sie beachten

Planen Sie ein Auto zu mieten? Hier sind unsere Tipps für eine reibungslose Buchung, einfache Abholung und stressfreie Rückgabe Ihres Fahrzeugs.

  • Lesezeit: 9 Minuten
  • Letztes Update: Dezember 2024

Auto vor Ort oder im Internet buchen

Online lassen sich Preise, Leistungen und Konditionen besser vergleichen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ein Auto in Ihrem Wunsch-Tarif im Voraus zu buchen. Die Buchung und Bezahlung erfolgen schnell und einfach. Heisst: Sie sparen Zeit bei der Abholung des Mietwagens. Wichtig: Bei der Online-Buchung eines Mietwagens reservieren Sie das Fahrzeug, ohne sofort einen Mietvertrag abzuschliessen. Dieser wird erst vor Ort am Schalter der Autovermietung durch Ihre Unterschrift gültig.

Ein Auto vor Ort bietet Ihnen die Flexibilität, das Fahrzeug und den Anbieter direkt zu inspizieren und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Sie zahlen erst bei der Abholung, was Ihre Flexibilität erhöht, falls sich Ihre Pläne ändern.

Trotzdem bietet die Online-Buchung oft bessere Preise und eine einfachere Planung.

Mietwagen Checkliste beim Buchen zuhause

Mietpreise und Konditionen prüfen:

Vergleichen Sie Mietpreise online, da die Unterschiede erheblich sein können. Beachten Sie, dass die Kreditkarte des Hauptfahrers bzw. der Hauptfahrerin mit dem Namen auf dem Mietvertrag übereinstimmen muss.

Zusatzkosten beachten:

Für Extras wie Kindersitze, Navigationsgeräte oder Einwegmieten fallen oft zusätzliche Gebühren an. Auch jüngere Fahrer, Auslandsfahrten und Kilometerbegrenzungen können Mehrkosten verursachen.

Versicherungsschutz prüfen:

Stellen Sie sicher, dass eine ausreichende Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung besteht, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.

Verkehrs-Rechtsschutz

Ausweisentzug, Streit mit der Garagistin, Uneinigkeit bei der Schuldfrage nach einem Unfall: Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der Protekta ist an Ihrer Seite.

Versicherungsschutz bei einem Mietauto: Haftpflichtversicherung, Vollkasko und Selbstbehalt

Mieten Sie ein Auto, sollten Sie immer eine Versicherung abschliessen. Am besten direkt beim Vermieterunternehmen. Denn in der Regel decken Ihre eigenen Versicherungen keine Schäden am Mietwagen.

Man unterscheidet zwischen Kaskoschäden, die durch Umwelteinflüsse (Hagel, Wildunfälle), Selbstverschulden (Kollisionen) oder Drittverschulden eines unbekannten Dritten verursacht werden und Haftpflichtschäden, die Sie Dritten zufügen, wie zum Beispiel beim Übersehen eines Motorradfahrers.

Die Haftpflichtversicherung ist im Normalfall im Mietpreis des Autos enthalten, während die Kaskoversicherung meist optional ist. Wenn Sie auf die Kaskoversicherung verzichten und einen Schaden am Mietwagen verursachen, müssen Sie die Kosten für die Reparatur selbst tragen.

Für die Automiete ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckung empfehlenswert. Ideal ist auch eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt; eine Zusatzversicherung kann den Selbstbehalt auf CHF 0 reduzieren.

Wichtig: Unterschreiben Sie im Ausland nur, wenn Sie alles verstehen. Bei Unsicherheiten ziehen Sie einen Übersetzer oder Anwalt hinzu.

Gut zu wissen: Der Selbstbehalt ist in der Mietfahrzeugversicherung der 24h Motorfahrzeug-Assistance enthalten. Diese kann als optionale Zusatzdeckung zur Reiseversicherung der Mobiliar abgeschlossen werden. Wichtig: Die 24h Motorfahrzeug-Assistance der Mobiliar übernimmt die Kosten für den Selbstbehalt nur dann, wenn ein Schaden am Mietauto durch eine Versicherung abgedeckt ist, die ebenfalls einen Selbstbehalt vorsieht. Das bedeutet, dass sie keine Kosten übernimmt, wenn der Schaden nicht durch eine solche Versicherung abgedeckt ist.

Es ist daher ratsam, den höchstmöglichen Selbstbehalt für die Kaskoversicherung zu wählen und zu prüfen, welche Schäden am Mietfahrzeug nicht versichert sind.

Mindestalter Fahrer oder Fahrerin

Das Mindestalter, um ein Auto mieten zu können, variiert je nach Anbieter, liegt aber zwischen 19 und 25 Jahren. Fahrer und Fahrerinnen in dieser Altersgruppe müssen oft mit einer Extra-Gebühr für Jungfahrer und Jungfahrerinnen rechnen.

Kaution

Autovermietungen verlangen in der Regel eine Kreditkarte als Sicherheit. In der Schweiz liegt die Kaution für Mietwagen meist zwischen 500 und 3000 Franken, abhängig vom Fahrzeug und Anbieter. Dies kann aber auch erheblich je nach Autovermietung variieren. Diese Summe wird auf der Kreditkarte des Hauptfahrers / der Hauptfahrerin blockiert.

  • Verhältnismässigkeit: Die Kaution muss zum Fahrzeugwert passen und darf nicht unverhältnismässig hoch sein.
     
  • Rückerstattung: Die Kaution sollte nach der Rückgabe des Fahrzeugs, abzüglich möglicher Schäden, innerhalb von 1 bis 2 Wochen zurückerstattet werden. Im Ausland kann es auch länger dauern.
     
  • Transparenz: Mietverträge müssen klare Informationen zur Kaution und deren Rückerstattung enthalten. Versteckte Gebühren sind nicht erlaubt.

Dokumentieren Sie den Fahrzeugzustand bei Übernahme und Rückgabe genau, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Kaution vollständig zurückzuerhalten. Mehr dazu unter «Checken Sie Ihr Auto, bevor Sie losfahren» und «Mietwagen: Übergabeprotokoll»

Auto mieten im Urlaub: Darauf müssen Sie achten

Die Tipps zur Vorgehensweise unter «Checken Sie Ihr Auto, bevor Sie losfahren» und «Mietwagen: Übergabeprotokoll» gelten auch, wenn Sie im Ausland in den Ferien ein Auto mieten. Klären Sie aber unbedingt, ob Grenzübertritte mit dem Mietwagen auch im Ferienland erlaubt sind und halten Sie dies vertraglich fest. Machen Sie sich zudem mit den lokalen Verkehrsregeln vertraut, um Bussgelder und Unfälle zu vermeiden.

Auto mieten ohne Kreditkarte möglich?

Ein Auto, ohne eine Kreditkarte zu mieten, ist oft schwierig. Auch die Kaution in bar zu hinterlegen, akzeptieren Unternehmen heutzutage normalerweise nicht.

Einige Mietwagen-Unternehmen akzeptieren Debitkarten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

Um ein Auto mit einer Debitkarte zu mieten, muss die Karte gültig und auf den Namen des Hauptfahrers bzw. der Hauptfahrerin ausgestellt sein. Oft ist dies nur möglich, wenn Sie die Option «Später bezahlen» wählen. Beachten Sie, dass Debitkarten für Premium- oder Luxusfahrzeuge sowie Sportwagen oft nicht akzeptiert werden.

Es ist ratsam, sich direkt bei den Anbietenden über die akzeptierten Zahlungsmethoden und spezifischen Anforderungen zu informieren, da diese variieren können.

Checkliste bei der Fahrzeugübernahme

Mietvertrag prüfen:

Wird das vertraglich vereinbarte Fahrzeug zur Verfügung gestellt? Upgrades können mit höheren Kosten verbunden sein.

Sind alle gewünschten Versicherungen dokumentiert?

Achten Sie darauf, dass Schäden an Unterboden, Reifen, Glas oder Dach oft nicht versichert sind und das Befahren unbefestigter Strassen verboten sein kann.

Kostenübersicht:

Stellen Sie sicher, dass alle Preise und Extrakosten, wie für Zusatzfahrer oder Kindersitze, klar aufgeschlüsselt sind. Mehrwertsteuer und Sondersteuern sollten im Preis enthalten sein und unübliche Bearbeitungsgebühren vermieden werden. Reinigungskosten können anfallen, sollten aber idealerweise inklusive sein.

Kaution:

Höhe vertraglich vereinbart und Beleg erhalten?

Notfallinfos:

Haben Sie alle notwendigen Informationen und Telefonnummern für den Not- oder Pannenfall?

Tankregelung:

Klären Sie die Tankregelung im Voraus. Wenn Rückgabe mit vollem Tank vereinbart ist, reklamieren Sie sofort bei Abweichungen. Bei Angeboten, das Auto durch den Vermieter auftanken zu lassen, können hohe Kosten entstehen. Tipp: Übernehmen und geben Sie das Fahrzeug lieber vollgetankt zurück. Diese Regelung vermeidet zusätzliche Gebühren und hohe Treibstoffpreise, die bei anderen Optionen anfallen können. Bewahren Sie die Tankquittung als Beweis auf.

Checken Sie Ihr Mietauto, bevor Sie losfahren

Bei der Fahrzeugmiete müssen Ihnen grundsätzlich allfällige Schäden nachgewiesen werden. Dies wird der Autovermietung jedoch leicht möglich sein, wenn Sie bei der Entgegennahme des Fahrzeuges nicht aufmerksam genug sind. Nicht selten akzeptieren Sie mit der Unterzeichnung des Mietvertrages Allgemeine Vertragsbedingungen, mit welchen Sie Ihre Pflicht zur Prüfung des Fahrzeuges bestätigen.

Geben Sie am Ende der Mietdauer also ein Fahrzeug zurück, welches Schäden aufweist, die nicht im Übernahmeprotokoll vermerkt worden sind, können Sie hierfür haftbar gemacht werden. Achten Sie bei der Fahrzeugübernahme deshalb insbesondere auf Folgendes:

  • Überprüfen Sie das Fahrzeug noch auf dem Vermietungsgelände und bevor Sie es bewegen auf Beulen, Kratzer und Glasschäden.
  • Kontrollieren Sie Reifen, Räder, Tankanzeige sowie Beleuchtung, Klimaanlage und Scheibenwischanlage.
  • Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Ausrüstungen (Reserverad, Verbandkasten, Pannendreieck, Warnweste) vorhanden und funktionsfähig sind.
  • Dokumentieren Sie alle bestehenden Schäden (sofern diese nicht bereits im erhaltenen Protokoll festgehalten sind) und Mängel. Vor allem neuentdeckte Schäden müssen protokolliert werden. Bestehen Sie noch vor Ort darauf, dass diese Schäden dem Protokoll beigefügt werden. Bestehen Sie ausserdem auf eine Kopie des Protokolls.
  • Fotografieren Sie das Fahrzeug und sämtliche erkennbaren Schäden zusätzlich, bevor Sie losfahren. Videoaufnahmen können auch hilfreich sein.

Mietwagen: Übergabeprotokoll

Bringen Sie den Mietwagen, wann immer möglich, während der Öffnungszeiten der Autovermietung zurück. Ein:e Mitarbeiter:in kann das Auto auf Schäden prüfen und ein Übergabeprotokoll ausstellen, das bei späteren Forderungen hilfreich ist. Bei Unstimmigkeiten über Schäden sollte der Sachverhalt im Protokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Auch hier empfiehlt es sich, Fotos zu machen und eine Kopie des Protokolls zu verlangen.

Geben Sie das Mietauto ausserhalb der Öffnungszeiten zurück, ist Vorsicht geboten. Sie geben in einem solchen Szenario nämlich die Kontrolle ab, was zwischen der Abgabe und dem Prüfungszeitpunkt durch die Autovermietung geschieht. Lässt es sich dennoch nicht vermeiden, so stellen Sie Nachfolgendes sicher:

  • Dokumentieren Sie den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe detailliert. Fotografieren Sie das Fahrzeug und halten Sie fest (z.B. mit Video) wann und wo Sie es abgestellt haben.
  • Vergessen Sie nicht, den Tankstand entsprechend bildlich festzuhalten.
  • Halten Sie bildlich fest, wie Sie den Autoschlüssel gemäss Instruktion der Autovermietung hinterlassen (z.B. Briefkasteneinwurf).

Sollten Sie nach der Rückgabe mit Forderungen konfrontiert werden, so prüfen Sie als erstes, ob die Mängelrüge der Autovermietung noch rechtzeitig erfolgte (konsultieren Sie hierzu in einem ersten Schritt den Mietvertrag und die dazugehörigen AGB). Halten diese Dokumente nichts zu einer allfälligen Mängelrügefrist fest, so müssen Ihnen allfällige Schäden innert weniger Tagen nach Fahrzeugrückgabe angezeigt werden.  

Ist die Rügefrist eingehalten, so prüfen Sie die Forderung inhaltlich. Betrifft es einen Schaden, welcher bereits auf dem Protokoll aufgeführt war? Wenn ja, können Sie der Autovermietung mitteilen, der Schaden habe bereits vorher bestanden.

Handelt es sich um einen neuen Schaden, so stellen Sie sicher, dass der Schaden auch an Ihrem Mietauto aufgenommen worden ist. Vergleichen Sie sodann den Schaden mit Ihren aufgenommen Fotos und Videos. Können Sie nachweisen, dass der Schaden im Rückgabezeitpunkt nicht bestanden hat, so teilen Sie dies der Autovermietung ebenfalls entsprechend mit.

Macht die Gegenseite einen Schaden geltend, der offenbar von Ihnen verursacht worden ist, so können Sie nur noch die Höhe der Forderung überprüfen und nötigenfalls reklamieren (z.B., wenn für eine einfache Reparatur unverhältnismässig hohe Kosten angefallen sind).

Was tun bei einem Unfall?

  • Sichern Sie die Unfallstelle und benachrichtigen Sie die Polizei.
  • Erstellen Sie ein Protokoll mit Fotos vom Unfallhergang, das von allen Beteiligten unterschrieben wird.
  • Notieren Sie auch die Adressen der in den Unfall involvierten Personen.
  • Informieren Sie den Autovermieter und überprüfen Sie, ob der Schaden von der Versicherung abgedeckt ist.
  • Halten Sie die Versicherungsnachweise bereit.
Ein Mann kniet neben einem Auto und fotografiert den Schaden nach einem Unfall. Eine weitere Person steht daneben.

Mit dem Mietwagen ins Ausland

Die meisten Autovermietungen bieten die Möglichkeit, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. In der Regel ist die Einreise in westeuropäische Länder problemlos möglich. Klären Sie aber im Vorfeld, ob ihr Autovermieter Auslandsfahrten erlaubt, zu welchen Konditionen und halten Sie diese vertraglich fest.

Oft wird eine Zusatzgebühr für die Nutzung des Mietwagens im Ausland erhoben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift verlieren Versicherungsschutz und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.

Auto-Abo vs. Auto-Langzeitmiete

Bei einer Langzeitmiete mieten Sie ein Auto für einen festgelegten Zeitraum, meist ab einem Monat, und sind an dieses Fahrzeug gebunden. Die Abrechnung erfolgt häufig pro Tag oder Monat.

Ein Auto-Abo hingegen bietet mehr Flexibilität, da Sie das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit wechseln können. Die Kosten sind in der Regel als monatliche Pauschale festgelegt und der Service ist oft umfassender.

In der Praxis bezeichnen sich jedoch viele Angebote in der Schweiz als «Auto-Abos», obwohl sie keinen Fahrzeugwechsel während der Vertragslaufzeit erlauben. In solchen Fällen sind diese «Auto-Abos» im Grunde nichts anderes als Langzeitmieten.

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten zum Thema Auto mieten

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.