
Autoleasing in der Schweiz: Vor- und Nachteile im Überblick
Leasing für Firmen, Privatpersonen und KostenfragenDer Kauf eines neuen Autos ist oft mit hohen Kosten verbunden. Leasing bietet eine Alternative zum Kauf. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile von Leasing für Privatpersonen und Unternehmen und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
- Lesezeit: 9 Minuten
- Letztes Update: Juli 2025
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Was ist Leasing?
Leasing ist ein Finanzierungsmodell, das grundsätzlich eine Mischung zwischen einem Kauf- und einem Mietvertrag ist: Der Leasingnehmer hat während und auch nach Ende der Vertragslaufzeit ausschliesslich ein Nutzungsrecht, während das Eigentum stets bei der Leasinggeberin verbleibt. Am Ende der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer das Fahrzeug in der Regel zurückgeben.
Autoleasing: Vor- und Nachteile in der Schweiz
Leasing bietet eine Möglichkeit, ein Auto zu nutzen, ohne es direkt zu kaufen. Es gibt dabei verschiedene Vorteile und Nachteile, wie nachfolgend beschrieben.
Vorteile des Autoleasings
- Niedrigere Anschaffungskosten: Beim Leasing muss keine hohe Anzahlung für den Fahrzeugkauf geleistet werden. Damit kann man ein Fahrzeug fahren, das man sich sonst vielleicht nicht leisten könnte.
- Planbarkeit der Kosten: Die monatlichen Raten sind in der Regel für die gesamte Vertragslaufzeit fix, sodass die Ausgaben gut planbar sind.
- Da Leasingverträge in der Regel eine Laufzeit von 2 bis 4 Jahren haben, kann ein:e Leasingnehmer:in am Ende der Vertragslaufzeit jeweils auf ein anderes Modell umsteigen.
- Geringeres Restwertrisiko: Leasingnehmende tragen grundsätzlich ein kleineres Risiko für den Wertverlust des Fahrzeugs.
Nachteile des Autoleasings
- Kein Eigentum: Beim Leasing wird man nicht Eigentümer:in des Fahrzeugs, sondern ist lediglich Nutzer:in. Selbst wenn ein Kauf nach Vertragsende möglich ist, wird dieser häufig zu den aktuellen Marktkonditionen und nicht zum ursprünglich kalkulierten Restwert angeboten.
- Vertragsbindung: Leasingnehmende sind an die Vertragslaufzeit gebunden. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist meist nur gegen hohe Kosten möglich.
- Kilometerbegrenzung: Leasingverträge enthalten oft eine maximale Kilometerlaufleistung pro Jahr. Werden diese Kilometer überschritten, entstehen zum Teil hohe Mehrkosten.
- Eingeschränkte Individualisierung: Leasingnehmer:innen können das Fahrzeug oft nur eingeschränkt individualisieren, was die Flexibilität im Umgang mit dem Fahrzeug beeinträchtigen kann.
- Die Leasingraten sind vom Leasingnehmer bzw. von der Leasingnehmerin auch dann geschuldet, wenn er bzw. sie das Fahrzeug nicht nutzen kann, z.B. wenn das Fahrzeug längere Zeit in der Garage steht.
- Sämtliche Schäden am Fahrzeug, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, müssen am Ende der Leasingdauer vom Leasingnehmer, von der Leasingnehmerin behoben werden. Dabei fallen oft hohe Reparaturkosten an.
- Versicherung: Beim Leasing eines Neuwagens ist in der Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich.
- In den allgemeinen Vertragsbedingungen werden viele Risiken und Kosten auf den / die Leasingnehmer:in überwälzt.
Leasing für Privatpersonen: Vor- und Nachteile
Leasing ist für Privatpersonen besonders interessant, wenn sie die hohen Anschaffungskosten eines Neuwagens vermeiden wollen. Spannend ist dies für Personen, die regelmässig ein neues oder modernes Fahrzeug fahren möchten, ohne die vollen Kosten eines Kaufs tragen zu müssen.
Allerdings ist die Flexibilität beim Leasing eingeschränkt. Die Nutzung des Fahrzeugs ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel eine Kilometerbegrenzung oder die Rückgabepflicht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich am Ende der Leasingdauer nicht um den Verkauf des Fahrzeugs kümmern muss.
Leasing für Unternehmen: Vor- und Nachteile
Ein wesentlicher (finanzieller) Vorteil für Unternehmen besteht darin, dass die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Dies führt zu Steuervorteilen, da die Kosten die Steuerlast mindern. Darüber hinaus ermöglicht Leasing den Unternehmen, ihre Flotte auf dem neuesten Stand zu halten.
Leasing hat für Unternehmen aber auch Nachteile. Der fehlende Eigentumserwerb bedeutet, dass das Unternehmen am Ende der Leasingdauer keinen Vermögenswert besitzt, der weiter genutzt oder verkauft werden kann. Dies kann für Unternehmen, die langfristig Vermögenswerte aufbauen wollen, strategisch nachteilig sein. Wie bei Privatpersonen werden die Nutzung des Fahrzeugs und die Kilometerleistung vertraglich geregelt, was bei intensiver Nutzung zu Mehrkosten führen kann.
Gewerbliche Leasingverträge fallen zudem nicht in den Schutzbereich des Konsumkreditgesetzes, weshalb solche Leasingverträge risikoreicher sind als private Leasingverträge.
Auto kaufen oder leasen?
Die Entscheidung, ein Auto zu kaufen oder zu leasen, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation ab. Der Kauf eines Autos lohnt sich, wenn langfristige Nutzung, Eigentumserwerb und Unabhängigkeit im Vordergrund stehen. Leasing ist die bessere Wahl, wenn tiefe Anschaffungskosten und regelmässige Autowechsel bevorzugt werden. Insgesamt ist der Kauf die günstigere Variante.
Kredit oder Leasing - Was ist besser?
Die Wahl zwischen einem Kredit für einen Neuwagenkauf und einem Leasingvertrag hängt von den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Beide Finanzierungsformen haben ihre Vor- und Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt.
Unterschiede zwischen Kredit und Leasing
Der Hauptunterschied zwischen Kredit und Leasing liegt im Eigentumserwerb. Bei einem Kredit finanziert man den Kauf des Fahrzeugs, wobei man abhängig von der Art des Kreditvertrags entweder sofort oder nach vollständiger Rückzahlung des Kredits Eigentümer:in wird. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Beim Leasing hingegen bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebenden – es sei denn, man erwirbt es zu einem vertraglich festgelegten Restwert, sofern ein solcher vereinbart wurde.
Leasing-Voraussetzungen in der Schweiz
Für den Abschluss eines Leasingvertrags in der Schweiz müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Bonitätsprüfung durch den / die Leasinggeber:in. Diese soll sicherstellen, dass die Leasingnehmenden finanziell in der Lage ist, die Leasingraten während der gesamten Vertragsdauer zu bezahlen, ohne sich dabei zu verschulden. Zudem müssen Leasingnehmende in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein, wobei viele Leasinggeber:innen zur Risikominimierung ein höheres Mindestalter verlangen. Ein fester Wohnsitz in der Schweiz ist ebenfalls erforderlich.
Leasingvertrag in der Schweiz
Ein Leasingvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einer Leasinggeberin bzw. einem Leasinggeber (z. B. einer Bank oder einer Leasinggesellschaft) und einem Leasingnehmer oder einer Leasingnehmerin (also einer Person oder einem Unternehmen, welche:s das Fahrzeug nutzt). Der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin erhält durch diesen Vertrag das Recht, das Fahrzeug für eine festgelegte Dauer zu nutzen, ohne es zu kaufen. Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Fahrzeug in der Regel an die Leasinggesellschaft zurückgegeben, es sei denn, es wurde eine gesonderte Kaufoption vereinbart.
Wichtige Bestandteile des Leasingvertrags
Der Leasingvertrag legt die Rechte und Pflichten der drei Parteien (Leasinggeber:in, Lieferant:in und Leasingnehmer:in) fest. Ein wichtiger Bestandteil ist die sogenannte Restwerttabelle, die den Restwert des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit prognostiziert. Der Restwert beeinflusst die Höhe der monatlichen Leasingraten: Je höher der kalkulierte Restwert des Fahrzeugs, desto niedriger sind die monatlichen Zahlungen. Auch bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeuges wird die Restwerttabelle zur Berechnung der Kündigungskosten herangezogen.
Darüber hinaus enthält der Vertrag in der Regel eine Kilometerbegrenzung. Der Leasingnehmer bzw. die Leasingnehmerin verpflichtet sich, das Fahrzeug nur bis zu einer vereinbarten Kilometerzahl zu nutzen. Überschreitet man diese Grenze, fallen für die Mehrkilometer zusätzliche Kosten an, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden.
Fahrzeugübernahmeprotokoll
Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird ein Fahrzeugübernahmeprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe detailliert dokumentiert wird. Das Protokoll dient als Referenz, um am Ende der Laufzeit den Zustand des Fahrzeugs zu bewerten und festzustellen, ob übermässige Abnutzung oder Schäden aufgetreten sind. Für solche Schäden kann der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin haftbar gemacht werden, wenn sie nicht unter die normalen Gebrauchsspuren fallen. Es ist daher wichtig, den Zustand des Fahrzeugs bei der Übernahme genau zu prüfen und festgestellte Mängel im Protokoll zu vermerken.
Anwendbarkeit des Konsumkreditgesetzes (KKG)
Leasingverträge mit einem Barkaufpreis von weniger als CHF 80'000 unterliegen in der Schweiz für Privatpersonen grundsätzlich dem Konsumkreditgesetz (KKG). Das KKG gewährt den privaten Leasingnehmer:innen das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Leasingvertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich und innerhalb dieser Frist beim Leasinggeber respektive der Leasinggeberin eingehen. Ausserdem stellt das KKG gewisse Voraussetzungen auf, die ein Leasingvertrag erfüllen muss, damit dieser gültig zustande kommt. Dies beinhaltet z.B. eine sorgfältige Bonitätsprüfung oder eine korrekte Restwerttabelle.
Leasing vorzeitig beenden in der Schweiz: Ist das möglich?
Eine vorzeitige Auflösung des Leasingvertrags ist in der Schweiz grundsätzlich möglich, aber oft mit hohen Kosten verbunden. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung passt die Leasinggesellschaft die Kosten an, sodass die Leasingraten im Nachhinein teurer werden können, was oft zu hohen Nachzahlungen führt.
Der Grund ist einfach: Ein Auto verliert in den ersten Jahren besonders viel an Wert. Beendet man den Leasingvertrag früher, muss man diesen Wertverlust trotzdem ausgleichen, nur eben über einen kürzeren Zeitraum. Hinzu kommen eventuell zusätzliche Verwaltungsgebühren und eine Kündigungsfrist, die man einhalten muss.
Eine Alternative zur vorzeitigen Vertragsauflösung ist die Übertragung des Leasingvertrags auf eine andere Person, die sogenannte Leasingübernahme (siehe nächster Abschnitt).
Leasingübernahme
Die Leasingübernahme ist eine Möglichkeit, einen bestehenden Leasingvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer auf eine andere Person zu übertragen. Die Leasingübernahme ist oft nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt, kann aber in Anlehnung an die Bestimmungen von Art. 264 OR über die vorzeitige Rückgabe von Mietsachen erfolgen. Die Übernahme bedarf der Zustimmung des Leasinggebers resp. der Leasinggeberin. Diese:r muss informiert werden und prüft, ob der oder die potenzielle Leasingübernehmer:in die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Leasingauto zurückgeben: Darauf müssen Sie achten
Bei der Rückgabe eines Leasingautos können unvorhergesehene Kosten entstehen, wenn man nicht genau weiss, worauf zu achten ist. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich jedoch unnötige Ausgaben vermeiden. Die wichtigsten Punkte für eine reibungslose Fahrzeugrückgabe im Überblick:
1. Normale Gebrauchsspuren oder übermässige Abnutzung?
Es ist völlig normal, dass ein Fahrzeug zum Ende der Leasingdauer gewisse Gebrauchsspuren aufweist. Solche Abnutzungen, wie einzelne leichte Kratzer oder genutzte Reifen (es gibt oft eine Mindestprofiltiefe), gehören zum normalen Gebrauch und dürfen bei der Rückgabe nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Übermässige Abnutzungen hingegen, zum Beispiel grössere Lackschäden, Dellen, beschädigte Teile oder fällige Services, gehen über das normale Mass hinaus und können gemäss den Vertragsbedingungen in Rechnung gestellt werden. Bei den meisten Leasingeber:innen ist dies vertraglich geregelt und kann entsprechend in den allgemeinen Vertragsbedingungen nachgeschaut werden.
2. Rückgabeprotokoll
Das Rückgabeprotokoll dient der Dokumentation des Zustands des Leasingautos bei der Rückgabe. Wichtig ist, dass nur tatsächlich vorhandene und eindeutig dokumentierbare Mängel in das Protokoll aufgenommen werden. Es empfiehlt sich daher, die Inspektion bei guten Lichtverhältnissen und möglichst trockenem Wetter durchzuführen. Ein vollständiges und korrektes Rückgabeprotokoll schützt Sie vor späteren, möglicherweise unberechtigten Ansprüchen.
3. Mängelrüge
Stellt die Leasinggesellschaft beziehungsweise die der / die Lieferant:in Mängel fest, die sie nicht für gerechtfertigt halten, müssen sie diese umgehend schriftlich anzeigen (Mängelrüge). Wenn Sie die Mängel bestreiten, muss der bzw. die Leasinggeber:in nachweisen, dass die gerügten Schäden tatsächlich bestehen und über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
Vorzeitiger Rückkauf eines Leasingautos – ist das möglich?
Grundsätzlich besteht bei Leasingverträgen kein vertraglicher Anspruch auf den Kauf des Fahrzeugs – weder am Ende der Leasingdauer noch während der Vertragslaufzeit. Wenn der Leasinggeber oder die Leasinggeberin jedoch einem Kauf zustimmt, kann dies im Rahmen einer individuellen Vereinbarung erfolgen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Kaufpreis des Fahrzeugs nicht unbedingt dem aktuellen Buchwert des Fahrzeugs (bei Kauf des Fahrzeugs während der Leasingdauer) oder dem Restwert (bei Kauf nach Ablauf des Leasingvertrags) entspricht. Der tatsächliche Kaufpreis richtet sich nach der aktuellen Marktlage für das Fahrzeug und kann vom Leasinggeber bzw. der Leasinggeberin frei festgelegt werden. Dementsprechend kann das Kaufangebot zum Teil erheblich vom aktuellen Buchwert bzw. kalkulierten Restwert abweichen.
Fragen & Antworten
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