Sicht auf eine Baustelle mit Baggerarm und zwei Handwerkern als Symbolbild für Mietzinsreduktion bei Baulärm.

Mietzinsreduktion wegen Baulärm

Voraussetzungen und Musterbrief

Baustellen, und vor allem Baulärm, können für Mieter:innen eine grosse Belastung darstellen und die Lebensqualität beeinträchtigen. In einigen Fällen können Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion geltend machen, wenn die Belastung durch Bauarbeiten (Lärm, Staub, etc.) erheblich ist. Erfahren Sie, wie Sie eine Reduktion des Mietzinses beantragen können, was die Gerichtspraxis sagt, und laden Sie einen Musterbrief zur Mietzinsreduktion wegen Baulärm herunter.

  • Lesezeit: 6 Minuten
  • Letztes Update: Mai 2025

Mietzinsreduktion wegen Baulärm: Tabelle von in der Gerichtspraxis gewährten Mietzinsreduktionen und hilfreiche Informationen für Mieter:innen

Grundsätzlich kann die Vermieterschaft die Kosten einer Mietzinsreduktion wegen Baulärm von der Bauherrschaft zurückfordern. In der Praxis wird ein solches - meist langwieriges und komplexes - Verfahren oft erst dann in Gang gesetzt, wenn die Mieterschaft ein Schlichtungsverfahren einleitet.

Wichtig: Bei Mängeln, deren Behebung durch die Vermieterschaft unmöglich oder unzumutbar ist, ist eine Mietzinshinterlegung nach Art. 259g OR unzulässig. Dies ist insbesondere bei Bauarbeiten und damit verbundenen Lärmimmissionen der Fall. Dies deshalb, weil die Hinterlegung des Mietzinses mit dem Beseitigungsanspruch verknüpft ist. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist die Beseitigung unzumutbar, steht die Mietzinshinterlegung nicht zur Verfügung.

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Wie kann eine Mietzinsreduktion wegen Baulärm gewährt werden?

Wird der Mieter durch Bauarbeiten und den damit verbundenen Baulärm, Staub etc. in der Nutzung der Mietsache eingeschränkt, kann er von der Vermieterin eine Mietzinsreduktion verlangen.

Der Anspruch auf Mietzinsreduktion besteht ab dem Zeitpunkt der nachgewiesenen Mängelrüge der Mieter:innen und dauert bis zur Behebung des Mangels bzw. bis zum Abschluss der Bauarbeiten oder bis zum Auszug der Mieter:innen. Es ist deshalb wichtig, dass die Mieter:innen unverzüglich nach Feststellung von beeinträchtigenden Bauarbeiten eine Mängelrüge machen.

Die Höhe der Reduktion hängt unter anderem von der Dauer sowie Intensität der erlittenen Beeinträchtigungen ab. So gilt es beispielsweise zu berücksichtigen, dass Baulärm in einer ruhigen Wohngegend eher einen Mangel darstellt als in einer lärmigen Grossstadt.

Da die Mieterschaft für alle Anspruchsvoraussetzungen beweispflichtig ist, sind alle festgestellten Beeinträchtigungen fortlaufend zu dokumentieren. Dies kann z.B. in Form eines Lärmprotokolls, von Ton-, Video- und Bildaufnahmen erfolgen.

Wenn Sie glauben, dass Ihnen eine Mietzinsreduktion wegen Baulärms zusteht, sollten Sie folgende Schritte einleiten: 

  1. Schreiben Sie einen Brief an Ihre:n Vermieter:in, in dem Sie die Problematik der Bauarbeiten schildern und darauf hinweisen, dass Sie durch diese im Gebrauch des Mietobjekts erheblich beeinträchtigt sind. Fordern Sie in diesem Zusammenhang eine Mietzinsreduktion.

    Beachten Sie, dass sich die genaue Höhe der Mietzinsreduktion erst nach Abschluss der Bauarbeiten zuverlässig bestimmen lässt. Bitten Sie daher die Vermieterschaft, Ihnen nach Beendigung der Bauarbeiten einen Vorschlag für eine angemessene Mietzinsreduktion zu unterbreiten.

    Versenden Sie den Brief per Einschreiben und bewahren Sie sowohl eine Kopie des Schreibens als auch den Postsendungsbeleg für Ihre Unterlagen auf.

    Es ist wichtig, dass Sie den Brief umgehend nach Feststellung der Immissionen oder Belastungen, beziehungsweise so schnell wie möglich nach Beginn der Bauarbeiten, verschicken, da eine Reduktion des Mietzinses erst ab dem Zeitpunkt gewährt werden kann, ab dem die Vermieterschaft Kenntnis von dem Mangel hat.
     
  2. Führen Sie ein Lärmtagebuch und dokumentieren Sie die Beeinträchtigungen mit Fotos und Videos. Notieren Sie, zu welcher Zeit und wie laut der Lärm ist.
     
  3. Weigert sich die Vermieterschaft, Ihnen nach Abschluss der Bauarbeiten - oder nach Beendigung des Mietverhältnisses - eine Mietzinsreduktion zu gewähren, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Wir empfehlen Ihnen aber vorab, sich rechtlich beraten zu lassen, damit der Anspruch auf Mietzinsreduktion geprüft werden kann. Das gleiche Vorgehen empfehlen wir Ihnen, wenn Ihnen die Vermieterschaft eine Mietzinsreduktion gewährt hat und Sie deren Höhe überprüfen möchten.

Mietzinsreduktionen wegen Baulärm aus der Praxis

Die Lärmschutzverordnung schützt die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen durch Maschinenlärm. Ab wann eine solche Störung vorliegt, ist jedoch nicht immer einfach zu bestimmen, da Menschen unterschiedlich empfindlich auf Lärm reagieren. Da die Lärmschutzverordnung keine festen Belastungsgrenzwerte für Baulärm festlegt, ist es nicht sinnvoll, den Lärm mit einem Schallpegelmesser zu messen. Vielmehr kommt es auf die tatsächliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung an.

Beeinträchtigt Baulärm den vertragsgemässen Gebrauch Ihrer Mietwohnung, liegt ein Mangel vor. Mieter:innen haben in diesem Fall gemäss Art. 259d Obligationenrecht (OR) das Recht, eine Mietzinsreduktion zu verlangen - unabhängig davon, ob die Vermieterschaft für den Baulärm verantwortlich ist oder nicht. Die Höhe der Reduktion richtet sich nach der Störungsintensität.

Die folgenden Beispiele stammen aus der Gerichtspraxis. Bitte beachten Sie, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Sie sind nicht allgemeingültig, sondern dienen als Anhaltspunkte. Die Gerichtspraxis zeigt, dass Mietzinsreduktionen nur bei objektiv erheblichen und nachgewiesenen Einschränkungen erfolgen.

Art des Baulärms Mögliche Mietzinsreduktion
Neubau auf Nachbargrundstück, 2,2 m vor Fenster des Mieters10 %
Leichte Renovationsarbeiten am Nachbarhaus, wobei die Reinigung der Fassade für die Wohnungsmieter Staub und Lärm verursacht sowie die Benutzung der Terrasse im Sommer verunmöglicht10 %
Entzug Sonnenlicht durch Neubau 2,2 m vor Küchen- und Schlafzimmerfenster25 %
Erneuerung von Fassade, Dach und Treppenhaus bei Wohnungsmiete (teilweise verbunden mit Lärm von Pressluftbohrern, Entzug von Terrasse und Lift)15 %

 

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Musterbrief herunterladen: Mietzinsreduktion infolge Baulärms

Hier können Sie unseren Musterbrief herunterladen, mit dem Sie der Vermieterschaft den Mangel anzeigen und eine Mietzinsreduktion fordern können. Beginnen Sie mit der Beweissicherung, indem Sie im zur Verfügung gestellten Musterprotokoll die jeweiligen Beeinträchtigungen festhalten.

Mietminderung wegen Baulärm - auch rückwirkend möglich?

Grundsätzlich kann eine Mietzinsreduktion auch rückwirkend verlangt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den Mangel bei Baubeginn bzw. bei Feststellung der Beeinträchtigung der Vermieterschaft nachweislich angezeigt haben (Mängelrüge). Ausserdem müssen Sie im Streitfall die erlittenen Beeinträchtigungen beweisen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese während der Bauarbeiten laufend dokumentieren (Lärmprotokoll, Audio- / Videoaufzeichnungen, Fotoaufnahmen usw.).

Der Anspruch auf Mietzinsreduktion verjährt gemäss Bundesgericht nach fünf Jahren. Der Rückforderungsanspruch der Mieterschaft beginnt zu verjähren, sobald die Vermieterschaft vom Mangel Kenntnis erhält. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Mieterschaft die Herabsetzung zum ersten Mal hätte verlangen können.

Eine Frau liegt in einer Hängematte mit einem Buch in der Hand. Das Bild suggeriert, dass sie dabei durch Baulärm gestört wird.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Schritte beim Beantragen einer Mietzinsreduktion bei Baulärm

Wenn Sie eine Mietzinsreduktion wegen Baulärm beantragen wollen, hilft Ihnen diese Checkliste, die wichtigsten Schritte im Auge zu behalten.

Dokumentieren Sie die festgestellten Lärmimmissionen und sonstigen Beeinträchtigungen fortlaufend und genau (Lärmprotokoll, Audio-, Video- und Bildaufnahmen etc.).

Stellen Sie bei den Bild-, Video- und Audioaufnahmen sicher, dass Sie keine Personen ungefragt fotografieren respektive aufnehmen.

Informieren Sie die Vermieterschaft per Einschreiben über die Bauarbeiten und die damit verbundenen Lärmimmissionen. Verlangen Sie zugleich auch eine Mietzinsreduktion nach Abschluss der Bauarbeiten.

Bewahren Sie eine Kopie des Einschreibens sowie des Postsendungsbelegs für Ihre Unterlagen auf.

Fragen & Antworten

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Mietminderung bei Baulärm.

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.