Eine Frau liegt in einer Hängematte im Freien und liest ein Buch. Symbolbild für einen Ratgeber zum Thema Lärmbelästigung.

Lärmbelästigung durch Nachbar:innen

Beispiele und Rechtsgrundlagen bei Lärmbelästigung

Ob laute Musik, anhaltendes Hundegebell oder lärmintensive Heimwerkerarbeiten - Lärmbelästigung kann das Zusammenleben erheblich beeinträchtigen und ist eine häufige Ursache für Konflikte zwischen Nachbar:innen. Erfahren Sie, welche Gesetze gelten, wie Sie am besten auf laute Nachbar:innen reagieren und welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter:in haben.

  • Lesezeit: 8 Minuten
  • Letztes Update: April 2025

Lärmbelästigung durch Nachbar:innen – Grundlagen

Lärmbelästigung wird in der Schweiz nicht durch einen festen Dezibelwert definiert, da das subjektive Lärmempfinden stark variieren kann. Das Mietrecht in der Schweiz fordert von den Mieter:innen jedoch gegenseitige Rücksichtnahme (Art. 257f Abs. 2 OR). Dies bedeutet, dass, wann immer möglich, störender Lärm grundsätzlich zu vermeiden ist, vor allem während der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ruhezeiten. Die Ruhezeiten liegen in der Regel zwischen 22 Uhr und 6 / 7 Uhr, je nach kantonaler oder kommunaler Regelung. Während dieser Zeiten sind alle vermeidbaren Lärmquellen auf ein Minimum zu reduzieren.

Lärmbelästigung durch Nachbarn tagsüber: Ihre Rechte als Mieter:in

Tagsüber ist ein gewisser Lärmpegel grundsätzlich erlaubt, da normale Haushaltstätigkeiten mit unvermeidbarem Lärm verbunden sind. Allerdings gilt auch tagsüber das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Art. 257f Abs. 2 OR. Dies bedeutet, dass auch tagsüber übermässiger und vermeidbarer Lärm, wie z.B. laute Musik oder extreme Heimwerkerarbeiten über mehrere Stunden, nicht hingenommen werden muss. In vielen Mietverträgen oder Hausordnungen sind Ruhezeiten für das Wohnhaus konkret festgelegt, beispielsweise zwischen 12 und 14 Uhr (Mittagsruhe) sowie nach 20 Uhr (Nachtruhe; kann regional variieren).

Übersteigt der Lärm tatsächlich das zu tolerierende Mass, so können Sie sich an Ihre Verwaltung wenden und einen Mangel am Mietobjekt geltend machen. Eine sogenannte Mängelrüge muss genügend detailliert sein. Sie können diese per E-Mail schicken, sollte jedoch keine Reaktion darauf erfolgen, wird ein Einschreiben unumgänglich sein.

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Beispiele für Lärmbelästigung durch Nachbar:innen

Lärmbelästigung durch Nachbar:innen kann den Alltag erheblich beeinträchtigen und zu Konflikten führen. Während manche Geräusche unvermeidbar sind, gibt es Situationen, in denen der Lärm das zumutbare Mass überschreitet und zur Belästigung wird. Die folgenden Beispiele sollen einordnen, welche Arten von Lärm wann toleriert werden müssen – und wann nicht.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine verallgemeinerte Einordnung handelt. In jedem Fall sind die Umstände des Einzelfalls relevant und müssten bei Bedarf geprüft werden. Sind vertragliche Regelungen vorhanden, gehen diese im Mietverhältnis vor. Zudem können die Ruhezeiten von Ort zu Ort variieren. Absolute Rechtssicherheit kann im Einzelfall nur ein gerichtliches Verfahren bieten.

Laute Nachbar:innen: Was kann man dagegen tun?

Wenn Sie unter lauten Nachbar:innen leiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Ziel sollte immer sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Der erste Schritt sollte immer ein höfliches, direktes Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin sein. Oft ist sich der bzw. die Verursacher:in gar nicht bewusst, wie störend das Verhalten ist.

Tritt keine Besserung ein, ist es hilfreich, eine genaue Dokumentation zu führen. Ein Lärmtagebuch, in dem Sie Datum, Uhrzeit und Art des Lärms notieren, ist ein wichtiges Beweismittel, wenn Sie die Vermieterschaft - oder in Ausnahmefällen die Behörden - einschalten wollen. Auch Audioaufnahmen vom Lärm (nicht hörbaren Gesprächen!) und etwaige Dezibelmessungen sind sehr hilfreich. Bei der Erstellung einer Audioaufnahme gilt es zu beachten, dass ein Gespräch nicht verständlich sein sollte. Andernfalls kann ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, wenn ein Gespräch ohne Wissen resp. ohne Erlaubnis der Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet wird (vgl. Art. 179bis StGB).

Der nächste Schritt ist die schriftliche Meldung an die Vermieterschaft (Musterbrief zum Download siehe unten). Diese ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mieter:innen das Mietobjekt störungsfrei nutzen können. Ein formeller Beschwerdebrief mit einer Beschreibung der Situation und einem Lärmtagebuch kann oft die gewünschte Wirkung erzielen.

Wenn auch die Vermieterschaft nichts unternimmt oder die Lärmbelästigung nicht nachlässt, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden.

Bei akuten und unzumutbaren Ruhestörungen, vor allem in der Nacht, kann auch die Polizei gerufen werden. Sie wird in der Regel eine Verwarnung aussprechen. Bei wiederholten Verstössen können Bussgelder verhängt werden. Wichtig: Die Polizei greift in der Regel nur ein, wenn es zu einem erheblichen und nachweisbaren Verstoss gegen die Ruhezeiten kommt.

Im Allgemeinen ist wichtig zu wissen:

  • Machen Sie Lärm als Mangel am Mietobjekt geltend, so müssen Sie diesen nachweisen können. Die Verwaltungen werden kaum Kündigungen aufgrund nicht belegter Anschuldigungen aussprechen, da sie sich mietrechtlichen Konsequenzen aussetzen würden.
     
  • Lärmverursachende Mieter:innen werden Sie über das Mietrecht nur indirekt, d.h. über die Massnahmen der Verwaltung, in die Pflicht nehmen können.
     
  • Alternativ stehen zwar grundsätzlich die nachbarrechtlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, welche direkt gegen die lärmverursachende Mieterschaft angerufen werden könnten, jedoch sind dort die Hürden zur Übermässigkeit einer Lärmimmissionen höher. Ein nachbarrschaft-nachbarrechtliches Verfahren ist sodann, im Gegensatz zum mietrechtlichen Schlichtungsverfahren, nicht kostenlos.

Ruhestörung in der Schweiz: Das sagt das Gesetz

In der Schweiz gibt es kein spezifisches Gesetz, das die Ruhestörung regelt. Stattdessen gelten verschiedene Vorschriften zur Begrenzung von Lärm und zum Schutz der Ruhezeiten (zum Beispiel in den kantonalen Polizeigesetzen oder Gemeindereglementen).

Das Obligationenrecht (Art. 257f OR) verpflichtet alle Mieter:innen zur gegenseitigen Rücksichtnahme – niemand soll durch sein Verhalten die Ruhe und Lebensqualität anderer beeinträchtigen. Das Zivilgesetzbuch (Art. 684 ZGB) ergänzt dies im Rahmen des Nachbarrechts mit dem Grundsatz, dass niemand unnötigen oder übermässigen Lärm verursachen darf, der die Nachbar:innen stört (übermässige Immissionen).

Die genauen Ruhezeiten wie Nachtruhe oder Mittagsruhe sind meist in kantonalen oder kommunalen Vorschriften geregelt. Auch Hausordnungen, die Bestandteil des Mietvertrages sind (ebenso wie die einschlägigen Reglemente einer Stockwerkeigentümerschaft), enthalten in der Regel genaue Bestimmungen zur Lärmbegrenzung und sorgen so für ein friedliches Miteinander.

Ruhestörung melden in der Schweiz: Musterbrief Beschwerde wegen Lärmbelästigung

Laden Sie hier den Musterbrief herunter, um eine unzumutbare Lärmbelästigung bei Ihrer Vermieterschaft zu melden.

Fragen & Antworten

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.