Ein paar Holzscheite sind übereinandergestapelt und ein Mann ist dabei, das kleine Feuer zu entzünden. Symbolbild für Geruchsbelästigung.

Geruchsbelästigung im Mietrecht

Geruchsbelästigung durch den Nachbarn, was tun?

Rauchende Nachbar:innen, intensiver Grillgeruch oder der Duft von Cannabis – Geruchsimmissionen können schnell zum Streit führen. Doch was sagt das Gesetz? Welche Rechte haben Sie als Mieter:in und was müssen Sie dulden?

  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Letztes Update: Juli 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Suchen Sie zunächst freundlich das Gespräch mit der Verursacherin oder dem Verursacher der Geruchsimmission. Falls das Gespräch erfolglos bleibt, halten Sie die Geruchsbelästigung schriftlich in einem Protokoll fest und informieren Sie Ihre:n Vermieter:in.
  • Bei andauernden und übermässigen Immissionen, wie zum Beispiel bei starkem Rauch- oder Essensgeruch, können Mieter:innen für den Zeitraum zwischen der Mängelrüge und der Behebung des Mangels eine Mietzinsreduktion beantragen.
  • Da sich Gerüche nur schwer messen lassen, sind für die Durchsetzung einer Mietzinsreduktion ein detailliertes Protokoll mit Datum, Dauer und Art der Geruchsimmissionen sowie Zeugenaussagen anderer Nachbar:innen entscheidend.
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Was versteht man unter Geruchsbelästigung und wann liegt eine solche vor?

Als Geruchsbelästigung (auch Geruchsimmission) bezeichnet man das Vorhandensein von störenden Gerüchen in und um die Mietwohnung. Damit Sie sich als Mieter:in in der Schweiz dagegen wehren können, muss der störende Geruch einen Mangel im rechtlichen Sinn darstellen. Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn Sie durch den Geruch in der Benutzbarkeit Ihrer Mietwohnung eingeschränkt sind. Dies ist bei Gerüchen nicht immer ohne weiteres nachweisbar, da diese nicht messbar im eigentlichen Sinn sind. Klar ist aber, dass der Geruch besonders intensiv bzw. häufig auftreten muss, damit überhaupt ein Mangel denkbar ist.

Nachfolgend einige illustrierende Beispiele aus dem Alltag.

In einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Mietenden Gemeinschaftsflächen wie zum Beispiel das Treppenhaus. Die Nutzung dieser Flächen kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn es um Geruchsbelästigungen geht.

Der Nachbar bzw. die Nachbarin lüftet die Raucherwohnung durch das Treppenhaus, stinkende Schuhe verströmen üble Gerüche, die Nachbarin bzw. der Nachbar stellt ihren Abfallsack im Gang ab, oder der nervöse Chihuahua markiert im Treppenhaus: Was tun? Der Fall ist klar: Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses dient nur dem Zugang zu den Wohnungen und darf nicht anders genutzt oder verschmutzt werden.

Wenn der Nachbar oder die Nachbarin kocht und der Essensgeruch in die eigene Wohnung zieht, kann das sehr belastend sein. Doch es ist nun mal so: Beim Kochen entstehen Gerüche und jede:r darf nach Belieben zubereiten, was er oder sie möchte. Niemand kann vorschreiben, welche Lebensmittel oder Gewürze verwendet werden. Wenn die Kochgerüche jedoch stören, sollte der Verursacher oder die Verursacherin Rücksicht nehmen, zum Beispiel durch konsequentes Schliessen der Fenster während des Kochens.

Eine weitere Möglichkeit ist, die bauliche Struktur, insbesondere die Abluftsysteme und Abzüge, auf ihre Funktionalität zu überprüfen, um Geruchs- und Geräuschprobleme beim Kochen zu minimieren.

Grundsätzlich darf man in der Schweiz auch nachts kochen, solange man auf seine Nachbar:innen Rücksicht nimmt. Wenn nächtliches Kochen aber zu starker Geruchs- oder Geräuschbelästigung führt, können Nachbar:innen dies zu Recht als unzumutbar empfinden.

Grundsätzlich dürfen Mieter:innen auf dem Balkon bzw, in ihrem Garten tun, was sie möchten – essen, trinken, ein Apéro abhalten, schlafen – oder eben grillieren: Denn der Geruch von Essen gehört zum normalen Wohnverhalten und muss von der Nachbarschaft toleriert werden.

Im Mietvertrag oder der Hausordnung können Vorschriften zum Thema Grillieren enthalten sein. Vermieter:innen dürfen jedoch nicht beliebig Verbote erlassen, diese müssen immer sachlich begründet und verhältnismässig sein. Ein generelles Grillverbot wird daher in der Regel unzulässig sein. Hingegen kann ein Verbot von Holzkohlegrills zulässig sein.

Rücksicht auf die Nachbar:innen ist Pflicht. Der Grill sollte darum so genutzt werden, dass niemand vom Rauch belästigt wird. Smoker-Grills sind dafür weniger geeignet. Überschreiten die Rauchimmissionen ein erträgliches Mass, kann die Vermieterschaft eingreifen. Gas- oder Elektrogrills sind die bessere Wahl, um Rauch zu minimieren.

Bei der Wahl des Grillplatzes liegt der Fokus vor allem auf der Sicherheit, insbesondere wegen des Funkenflugs, weniger auf dem Geruch. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass der Nachbar, die Nachbarin nicht übermässig durch Geruchsbelästigung gestört wird.

Bei offenen Flammen, wie bei Feuerschalen oder Holzkohlegrills, ist besondere Vorsicht geboten, um Funkenflug zu vermeiden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) empfiehlt, einen Abstand von mindestens 1 Meter zu brennbaren Materialien einzuhalten und unbrennbares Material als Unterlage zu nutzen. Auch ein ausreichend grosses Auffangbecken ist wichtig. Diese Vorgaben sind in den Brandschutznormen der VKF (Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen) und den kantonalen Vorschriften festgelegt.

Sollte der Geruch von Parfüm zum Beispiel im Treppenhaus so stark und regelmässig sein, dass es die Lebensqualität der Nachbarn erheblich beeinträchtigt, könnte dies als Immission gewertet werden, ähnlich wie bei Rauch.

Ein generelles Rauchverbot im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist grundsätzlich unzulässig, da es gegen die Persönlichkeitsrechte der Mieter:innen verstösst. Die rauchenden Mieter:innen haften jedoch voll für durch das Rauchen entstandene Schäden in der Wohnung.

Normales Rauchverhalten, wenn also Mieter:innen auf dem Balkon eine Zigarette, E-Zigarette oder sogar Cannabis rauchen, ist von den Nachbar:innen zu dulden. Raucher:innen sollten dennoch darauf achten, dass der Rauch oder Dampf nicht durch offene oder gekippte Fenster in die Schlafzimmer der anderen Wohnungen gelangt.

Wenn hingegen ein:e Kettenraucher:in ständig auf dem Balkon raucht und die Nachbarschaft deshalb ihr Fenster praktisch nicht mehr öffnen kann, gilt das unter Umständen als übermässig. Solche Geruchsbelästigungen müssen Nachbar:innen in aller Regel nicht hinnehmen.

Intensive Gerüche, die von einem Restaurant in die Wohnung dringen, können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen kann der Mieter, die Mieterin eine Mietzinsreduktion und die Beseitigung des Mangels verlangen.

War dem Mieter, der Mieterin jedoch schon bei Einzug bekannt, dass das Restaurant solche Gerüche verursacht, wird es schwieriger, diese Forderung durchzusetzen.

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Was tun bei übermässiger Geruchsbelästigung?

Der Artikel 257f Absatz 2 OR verpflichtet Mieter:innen zur Rücksichtnahme auf ihre Nachbar:innen, was auch Gerüche betrifft.

Wenn Gerüche stören, ist es in einem ersten Schritt immer empfehlenswert, das Gespräch mit dem Nachbar oder der Nachbarin zu suchen und das Anliegen ruhig und freundlich zu schildern. Bringt dies keine Besserung, sollte das Anliegen aus Beweisgründen auch noch schriftlich an den Verursacher oder die Verursacherin gerichtet werden. Fruchtet dies nicht, können Sie sich an die Vermieterschaft wenden. Benutzen Sie dazu unseren Musterbrief und legen Sie eine Kopie des anderen Schreibens bei.

Die Vermieterschaft kann anschliessend die Nachbar:innen mit Hinweis auf die Rücksichtnahmepflicht abmahnen. Um die Vermieterschaft diesbezüglich zu unterstützen, empfiehlt es sich, ein Protokoll zu führen, in welchem Sie das Auftreten der jeweiligen Geruchsbelästigungen festhalten (Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer). Ignoriert der Nachbar oder die Nachbarin eine Abmahnung durch die Vermieterschaft, riskiert er oder sie die Kündigung. Die Kündigung wird jedoch im Falle einer Anfechtung nur erfolgreich sein, wenn die Geruchsbelästigung auch bewiesen werden kann. Dies ist bei Geruchsimmissionen regelmässig sehr schwierig. Das Protokoll sowie Bestätigungen anderer betroffener Mieter:innen können hierbei helfen.

Parallel dazu besteht auch die Möglichkeit, bauliche Mängel wie undichte Fenster, Türen oder Böden zu prüfen. Liegen nämlich solche Mängel vor, kann man von der Vermieterschaft eine Reparatur verlangen.

Download: Musterbrief Geruchsbelästigung

Was kann ich tun bei Geruchsbelästigung? Downloaden Sie hier den Musterbrief, um erfolgreich Abhilfe bei der Vermieterschaft einzufordern.

Mietzinsreduktion bei Geruchsbelästigung

Bessert sich die Situation nicht, können Sie eine Mietzinsreduktion fordern, wenn der Passivrauch oder auch andere Geruchsbelästigungen wie übermässige Essensgerüche, ständiger Gestank im Treppenhaus etc. Sie in der Benutzbarkeit Ihrer Wohnung einschränken.

Für die Mietzinsreduktion ist entscheidend, dass die Geruchsbelästigung andauernd und übermässig ist, so dass Sie als Mieter:in Ihr Mietobjekt nicht so nutzen können, wie im Mietvertrag vereinbart. Fordern Sie die Mietminderung mithilfe unseres Musterbriefes schriftlich per Einschreiben bei der Vermieterschaft. Beachten Sie dabei, dass Sie für die geltend gemachten Mängel beweispflichtig sind. Es empfiehlt sich daher, ein Protokoll zu führen, in welchem Sie das Auftreten der jeweiligen Geruchsbelästigungen festhalten (Datum, Uhrzeit und Dauer). Damit lässt sich die Dauer der Beeinträchtigungen darlegen. Um dem Protokoll mehr Gewicht zu verleihen, sollten schriftliche Bestätigungen anderer betroffener Mieter:innen eingeholt werden.

Eine Mietzinsreduktion kann zudem für die Dauer zwischen der nachweislichen (also schriftlichen) Mängelrüge an die Vermieterschaft bis zur Behebung des Mangels gefordert werden. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel «Rechte des Mieters bei Mängeln».

Fragen & Antworten

Wenn der Rauch durch Fenster in Ihre Wohnung zieht oder das Öffnen der Fenster unmöglich macht, ist das unter Umständen übermässig und muss nicht hingenommen werden. Beachten Sie aber, dass "normales" Rauchverhalten zu dulden ist. Informieren Sie bei übermässigem Rauchverhalten Ihre Vermieterschaft, die verpflichtet ist, den Nachbarn bzw. die Nachbarin abzumahnen.

In einem Mehrfamilienhaus dient das Treppenhaus nur dem Zugang zu den Wohnungen und darf nicht verschmutzt oder anders genutzt werden. Melden Sie Geruchsbelästigungen wie Rauch oder stinkende Schuhe dem Vermieter. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen und/oder die Nachbarn abzumahnen.

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

 

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