
Alkohol am Steuer in der Schweiz
Promillegrenzen, Sanktionen und Rechte beim Fahren in angetrunkenem Zustand «FiaZ»Alkohol und Autofahren vertragen sich schlecht – rechtlich wie sicherheitstechnisch. In der Schweiz drohen bei Alkohol am Steuer hohe Strafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Ein Überblick über Promillegrenzen, Sanktionen und Versicherungsfolgen.
Lesezeit: 9 Minuten Letztes Update: April 2026 1 Neuer Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz gilt man rechtlich ab 0,5 Promille als angetrunken (oder 0,25 mg/l Atemalkohol). Ab 0,8 Promille liegt eine «qualifizierte Fahrunfähigkeit» vor, die schärfere Sanktionen nach sich zieht. Für Neulenker:innen in der Probezeit, Lernfahrende, Fahrlehrer:innen und Berufschauffeure gilt ein striktes Alkoholverbot mit einem Grenzwert von 0,1 Promille.
- Ein Verstoss führt einerseits zu einem Strafverfahren (Bussgelder oder Geldstrafen sowie ein Eintrag im Strafregister ab 0,8 Promille) und andererseits zu einem Administrativverfahren (Verwarnung oder Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten ab 0,8 Promille).
- Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, handelt grobfahrlässig. Dies gibt Versicherungen das Recht auf Regress (Rückforderung von Leistungen) oder Kürzung der eigenen Kaskoleistungen, was erhebliche finanzielle Folgen haben kann.
Promillegrenze und erlaubte Werte in der Schweiz
Gemäss Art. 91 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) macht sich strafbar, wer ein Motorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand infolge von Alkoholeinfluss führt.
Wie viele Promille sind in der Schweiz erlaubt?
Rechtlich gesehen gilt man ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemluft als angetrunken und fahrunfähig. Wer mit einem solchen Wert oder darüber kontrolliert wird, begeht eine Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln. Ab einem Wert von 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l drohen strengere rechtliche Sanktionen, da eine sogenannte qualifizierte Fahrunfähigkeit (schwere Alkoholisierung beim Fahren) vorliegt.
Mit wie viel Promille darf man also in der Schweiz noch Auto fahren? Wer mit Werten unter 0,5 Promille respektiv 0,25 mg/l unterwegs ist, darf grundsätzlich Auto fahren (Ausnahmen siehe Folgeabschnitt). Aber Achtung: Verhält sich die Fahrerin oder der Fahrer fahrlässig unter Alkoholeinfluss, drohen unabhängig von der Promillezahl ebenfalls Sanktionen (siehe Abschnitt «Sanktionen bei Alkohol am Steuer in der Schweiz»).
Für Neulenker:innen, Lernfahrer:innen, Fahrlehrer:innen sowie Berufschauffeure und -chauffeusen gilt in der Schweiz eine sogenannte «Nulltoleranzregel». Der Grenzwert liegt hier bei 0,1 Promille bzw. 0,05 mg/l, also praktisch bei null.
Atemalkoholtest vs. Blutprobe: Wie wird Alkohol am Steuer kontrolliert?
Bei einem Verdacht auf Alkohol am Steuer in der Schweiz führt die Polizei in der Schweiz zunächst einen Atemalkoholtest durch. Liegt der Wert nahe oder über dem Grenzwert von 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l oder bestehen weitere Anzeichen (Unfall, auffälliges Fahrverhalten, Verdacht auf Fahrunfähigkeit), wird eine Atemalkoholmessung oder eine Blutprobe angeordnet.
Diese liefern genauere Werte und sind im Strafverfahren entscheidend. Wer eine Alkoholprobe verweigert oder deren Durchführung verhindert, wird grundsätzlich genauso sanktioniert wie jemand, der schwer alkoholisiert gefahren ist. Es lohnt sich daher nicht, eine Alkoholprobe zu verweigern.
Sanktionen bei Alkohol am Steuer in der Schweiz
Eine Verkehrsregelverletzung durch Fahren in angetrunkenem Zustand hat die Eröffnung von zwei Verfahren zur Folge: Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons der Lenkerin bzw. des Lenkers entscheidet über die Administrativmassnahme (Verwarnung, Ausweisentzug usw.). Die Strafbehörde am Begehungsort entscheidet über die Strafe (Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe).
Strafverfahren: Strafen bei Alkohol am Steuer in der Schweiz
Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft für die Durchführung des Strafverfahrens zuständig. Im Kanton Zürich liegt die Zuständigkeit für Übertretungen, also geringfügige Delikte, beim Statthalteramt. Das Vorverfahren bzw. die Strafuntersuchung wird in der Regel mit einem Strafbefehl abgeschlossen, in dem die Strafe festgelegt wird. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zehn Tagen Einspruch erhoben werden.
Wie streng die Strafe für eine Alkoholfahrt ausfällt, hängt vom gemessenen Alkoholwert, vom Fahrverhalten und von den Folgen ab, also beispielsweise davon, ob es wegen Alkohol am Steuer zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall gekommen ist.
Ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l folgt ohne konkrete Gefährdung und ohne verkehrsrechtliche Vorbelastung in der Regel eine Geldstrafe zwischen ca. 600 und 800 Franken. Auch bei Werten unter 0,5 Promille kann eine Bestrafung erfolgen, wenn eindeutig ist, dass die Person nicht mehr fahrfähig war, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei auffälligem Fahrverhalten.
Bei Werten von 0,8 Promille, 0,4 mg/l oder mehr droht eine einkommensabhängige Geldstrafe. Beim ersten Verstoss wird diese Strafe meist bedingt ausgesprochen. Das heisst: Sie muss vorerst nicht bezahlt oder verbüsst werden, solange in der zwei- bis fünfjährigen Probezeit kein weiteres Delikt dazukommt. Bedingte Strafen werden in der Regel mit einer zusätzlichen Busse verbunden (sog. Verbindungsbusse). Diese muss unabhängig davon bezahlt werden, ob die bedingte Strafe später vollzogen wird oder nicht.
Ab 0,8 Promille oder 0,4 mg/l erfolgt zusätzlich zur Geldstrafe ein Eintrag im Strafregister. Diese Einträge bleiben grundsätzlich 15 Jahre bestehen. Im für die meisten Personen wichtigsten Privatauszug sind sie in der Regel nur bis zum Ablauf der Probezeit ersichtlich.
Administrativverfahren: Fahrverbot und Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer
Wer alkoholisiert fährt, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern auch den Entzug des Führerscheins. Dabei unterscheidet das kantonale Strassenverkehrsamt zwischen zwei Arten von Ausweisentzügen: dem Warnungsentzug und dem Sicherungsentzug.
Ein Warnungsentzug ist ein befristeter Entzug des Führerscheins. Er soll die fehlbare Person zur Vorsicht mahnen. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss hängt die Dauer des Entzugs vom gemessenen Alkoholwert, von der Gefährdung und von allfälligen früheren Widerhandlungen ab.
Beim ersten Verstoss gilt: Liegt der Wert unter 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l, gibt es mindestens eine Verwarnung. Kommt eine weitere leichte Verkehrsregelverletzung dazu – zum Beispiel auffälliges Fahrverhalten,auch ohne Unfall –, droht ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat. Ab 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l wird der Ausweis für mindestens drei Monate entzogen.
Die erwähnten Mindestentzugsdauern gelten auch dann, wenn die betroffene Person den Führerschein beruflich braucht.
Massnahmen des Strassenverkehrsamts (z. B. Führerausweisentzüge) werden nicht im Strafregister eingetragen, sondern im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register) erfasst und bei erneuten Widerhandlungen entsprechend berücksichtigt. Bei wiederholten Verstössen drohen deshalb deutlich längere Ausweisentzüge (sog. Kaskade).
Ein Sicherungsentzug wird ausgesprochen, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, ob jemand noch fähig ist, sicher zu fahren. Dies ist beispielsweise bei sehr hohen Alkoholwerten (meist ab 1,6 Promille bzw. 0,8 mg/l) oder wiederholten Alkoholfahrten der Fall. Der Ausweis wird dann nicht für eine feste Dauer entzogen, sondern auf unbestimmte Zeit.
Damit soll die Allgemeinheit geschützt werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen – etwa wegen einer Sucht, einer Krankheit oder anderer schwerwiegender Probleme. Der Führerausweis bleibt so lange entzogen, bis die betroffene Person nachweist, dass keine Zweifel mehr bestehen. In der Regel ist dafür eine verkehrsmedizinische Untersuchung nötig.
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Neulenker:innen
Für Neulenker:innen mit einem Führerausweis auf Probe gilt die Nulltoleranzregel. Wer während der Probezeit unter Alkoholeinfluss fährt – und sei es nur mit 0,1 Promille –, muss mit einer Busse und administrativen Massnahmen des Strassenverkehrsamts rechnen.
Bei einem leichten Verstoss gegen das «Alkoholverbot» ohne Gefährdung folgt in der Regel eine Verwarnung.
Ist der Verstoss schwerer – zum Beispiel wegen eines höheren Alkoholwerts, gefährlicher Fahrweise oder eines Unfalls –, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Ausserdem wird der Führerausweis auf Probe für mindestens einen Monat entzogen.
Kommt ein weiterer mindestens mittelschwerer Verstoss dazu (z. B. Unfall oder Geschwindigkeitsüberschreitung), wird der Führerausweis auf Probe annulliert. Das bedeutet: Die betroffene Person verliert den Ausweis und muss ihn komplett neu machen – inklusive Lernfahrausweis, Theorieprüfung, Fahrstunden und praktischer Prüfung.
Nach einer Annullierung kann ein neuer Lernfahrausweis frühestens nach Ablauf eines Jahres erteilt werden – und nur dann, wenn ein verkehrspsychologisches Gutachten die Fahreignung bestätigt.
Rückgabe bzw. Wiedererteilung des Führerscheins nach einer Alkoholfahrt
Nach einem Warnungsentzug erhält die betroffene Person den Führerausweis nach Ablauf der Entzugsdauer in der Regel automatisch zurück, ohne selbst etwas unternehmen zu müssen. Eine Ausnahme gilt im Kanton Schaffhausen: Dort muss der Ausweis abgeholt oder angefordert werden.
Anders ist es bei einem Sicherungsentzug. Wenn der Ausweis wegen ernsthafter Zweifel an der Fahreignung auf unbestimmte Zeit entzogen wurde, bekommt man ihn nicht automatisch zurück. Die Wiedererteilung kann davon abhängen, dass verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchungen positiv ausfallen. Zudem können Auflagen gemacht werden, zum Beispiel regelmässige Abstinenzkontrollen.
Bis zur Aufhebung des Entzugs gilt ein Fahrverbot. Dieses gilt auch für Lernfahrten und für Fahrten im Ausland.
Andere Fahrzeuge: Welche Promillegrenzen gelten für E-Trottinette, Motorräder und Velos?
Die Regeln zu Alkohol am Steuer gelten in der Schweiz nicht nur für Autofahrer:innen, sondern grundsätzlich für alle Personen, die ein Fahrzeug lenken. Entscheidend ist immer die Fahrfähigkeit: Wer unter Alkoholeinfluss nicht mehr sicher am Strassenverkehr teilnehmen kann, verstösst gegen die Verkehrsregeln.
Die erwähnten Grenzwerte gelten deshalb nicht nur für Motorfahrzeuge, sondern auch für motorlose Fahrzeuge, zum Beispiel Velos. Ein mögliches Fahrverbot für Velos oder der Entzug des Ausweises der Spezialkategorien (z. B. Mofas) hat allerdings nicht automatisch Folgen für die Ausweise der Hauptkategorien. Gibt es wegen der Umstände ernsthafte Zweifel daran, ob jemand noch sicher fahren kann, kann der Führerausweis aber auch nach einer Alkoholfahrt mit dem Velo entzogen werden.
Unfall unter Alkoholeinfluss – Haftung und Versicherung
Neben der Strafe und dem Führerscheinentzug (siehe Abschnitt «Sanktionen bei Alkohol am Steuer in der Schweiz») drohen bei einem Unfall wegen Alkohol am Steuer auch Konsequenzen mit den Versicherungen. Selbst wenn niemand verletzt wird, können die finanziellen Folgen für die fahrende Person erheblich sein.
Verursacht ein:e Fahrer:in unter Alkoholeinfluss einen Unfall, wird in der Regel von einem grobfahrlässigen Handeln ausgegangen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Schaden der anderen Beteiligten, kann aber im Nachhinein einen Teil der Kosten von der fehlbaren Person zurückfordern (sogenannter Regress).
Auch die Kaskoversicherung kann bei Alkohol am Steuer berechtigt sein, ihre Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.
Verletzt sich die fahrende Person bei einem Unfall in angetrunkenem Zustand selbst, kann zudem auch die Unfallversicherung ihre Leistungen kürzen.
So vermeiden Sie Alkohol am Steuer
Der sicherste Weg, gefährliche Situationen oder Sanktionen wegen Alkohol am Steuer zu vermeiden, ist einfach: Wer fährt, trinkt nicht.
Schon kleine Mengen Alkohol können die Reaktionszeit verlängern und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Auch wenn man sich noch fahrtüchtig fühlt, kann der Alkoholwert bereits über dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Wer weiss, dass er oder sie Alkohol trinken wird, sollte die Heimfahrt deshalb im Voraus planen. Gute Alternativen sind öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrdienste wie Uber. Auch Fahrgemeinschaften mit einer nüchternen Person sind eine gute Lösung.
Es gibt heute verschiedene Promille-Rechner und Apps, mit denen sich der ungefähre Alkoholwert abschätzen lässt. Solche Hilfsmittel können zwar nützlich sein, sind aber nicht zuverlässig genug, um sicher beurteilen zu können, ob man noch fahren darf. Sie ersetzen keine tatsächliche Messung. Auch vermeintliche «Hausmittel» wie Kaffee, kalte Duschen oder Bewegung beschleunigen den Alkoholabbau nicht. Der Körper braucht dafür schlicht Zeit: Im Durchschnitt baut er pro Stunde etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab. Wer also spätabends trinkt, kann am nächsten Morgen immer noch über dem Grenzwert liegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie wieder fahren dürfen, lassen Sie das Auto besser stehen. Ein Taxi oder der Bus ist immer günstiger und sicherer als eine Busse, ein Führerausweisentzug oder ein Unfall.
Fragen & Antworten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.





