
Handy am Steuer in der Schweiz
Rechtliche Konsequenzen und TippsWer in der Schweiz am Steuer zum Handy greift, riskiert schnell eine Ordnungsbusse oder gar ein Strafverfahren in Kombination mit einem Administrativverfahren. Erfahren Sie, welche Strafen drohen und wie Sie reagieren sollten, wenn Sie fälschlicherweise beschuldigt werden.
Lesezeit: 8 Minuten Letztes Update: Januar 2026 Neuer Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nutzung von Handys am Steuer ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da sie die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt.
- Bei einem Verstoss gegen das Handyverbot drohen Geldstrafen von bis zu 250 Franken oder sogar der Entzug des Führerscheins.
- Ausnahmen bestehen beim Gebrauch von Freisprecheinrichtungen, die aber dennoch mit Vorsicht eingesetzt werden sollten.
Darf man in der Schweiz das Handy am Steuer benutzen?
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind sich unsicher, wie und ob sie das Handy beim Fahren nutzen dürfen. Dürfen Sie das Smartphone kurz in die Hand nehmen, um das Navi einzuschalten? Reicht schon ein kurzer Blick auf das Display, um eine Busse zu riskieren? Die rechtliche Lage ist strikter, als viele denken.
Was sagt das Gesetz zum Handy am Steuer in der Schweiz?
Gemäss Art. 3 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Fahrzeuglenkende ihre Aufmerksamkeit jederzeit der Strasse und dem Verkehr widmen. Es ist Ihnen nicht gestattet, Tätigkeiten auszuführen, die die Bedienung des Fahrzeugs erschweren oder ihre Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
Das bedeutet: Wer während der Fahrt das Handy in der Hand hält oder bedient, verstösst gegen diese Vorschrift. Ob ein kurzes Aufnehmen oder ein Blick auf das Mobiltelefon darunterfallen, hängt vom Einzelfall ab, wird aber in der Praxis häufig als verbotene Benutzung gewertet.
In der Regel gilt das Verbot auch im Stillstand bei laufendem Motor – nicht erst bei Fahrtbeginn. Erst wenn das Fahrzeug vollständig stillsteht und der Motor abgeschaltet ist, gilt die Benutzung des Smartphones im Auto als unbedenklich.
Telefonieren während der Fahrt, SMS schreiben am Steuer, GPS bedienen – was ist erlaubt?
Telefonieren während der Fahrt ist nur dann erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung oder Sprachsteuerung verwendet wird, sodass das Gerät nicht in der Hand gehalten werden muss. Ob weitere Eingriffe (z. B. über Tasten oder Touchscreen) zulässig sind, hängt von ihrer Ablenkungswirkung ab. Grundsätzlich gilt: Jede Nutzung darf die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen.
Erwischt mit dem Handy am Steuer: Bussen, Strafen und Konsequenzen
Wer in der Schweiz mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen – und in manchen Fällen sogar mit einem Strafverfahren. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt davon ab, wie schwer der Verstoss ist und welche Folgen das Verhalten hatte.
Wie hoch ist die Strafe oder Busse für «Handy am Steuer» in der Schweiz?
Wie streng ein Verstoss gegen das Handyverbot geahndet wird, hängt davon ab, wie das Smartphone benutzt wurde und ob daraus eine Gefahr für andere entstand. Grundsätzlich können die Behörden folgende Verfahren einleiten:
- Ordnungsbusse: Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, beispielsweise mit dem Handy am Ohr, und dadurch keine zusätzlichen Gefahren für andere verursacht, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken gemäss Ordnungsbussenverordnung (OBV, Anhang 1, Ziffer 311).
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Einfache und grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 SVG: Wer während der Fahrt das Handy auch nur zwei bis drei Sekunden in der Hand hält, um eine SMS zu schreiben oder über Lautsprecher zu telefonieren, riskiert ein ordentliches Strafverfahren.
In solchen Fällen werden bei einer einfachen Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 1 SVG) eine Busse sowie Verfahrenskosten verhängt, wobei die Höhe individuell beurteilt wird (Strafzumessung). Werden weitere schwerwiegende Verkehrsregelverletzungen begangen und wird eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer verursacht oder in Kauf genommen, so wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt (Art. 90 Abs. 2 SVG).
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Führerausweisentzug (sog. Administrativmassnahme: Wer einen Strafbefehl im Zusammenhang mit der Handynutzung am Steuer erhält, muss damit rechnen, dass das Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren einleitet. Je nach Situation, insbesondere bei Fahrfehlern wie Schlangenlinien, ist mit einem Führerscheinentzug von mindestens einem Monat zu rechnen.
Wird jedoch nur eine geringfügige Gefahr für die Sicherheit anderer verursacht und trifft den Lenker oder die Lenkerin nur ein leichtes Verschulden, kann der Vorfall unter Umständen als leichte Widerhandlung eingestuft werden. Bei einem Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.
Zudem ist zu beachten, dass je nach Vorleben und Vorbelastung unterschiedliche Mindestentzugsdauern festgelegt werden. Bei Zweifeln an der Fahrfähigkeit muss ausserdem eine Abklärung der Fahreignung erfolgen.
Handy am Steuer in der Probezeit: Droht der Führerausweisentzug?
Für Neulenkerinnen und Neulenker gilt während der Probezeit eine Bewährungsphase, in welcher bei einem Verstoss gegen die Verkehrsregeln den Erwerb des definitiven Führerausweises verhindern bzw. entgegenstehen kann (Art. 15a Abs. 3 und Abs. 4 SVG). Wird während der Probezeit ein Verstoss mit dem Handy am Steuer begangen, beurteilt das Strassenverkehrsamt den Fall nach denselben Kriterien, aber mit zusätzlichen Konsequenzen:
- Leichte Widerhandlung nach Art. 16a SVG (z. B. einmaliges Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, ohne Fahrfehler und ohne Gefährdung): Ohne Vorbelastung wird eine Verwarnung ausgesprochen. Für Neulenker:innen gibt es in dieser Konstellation keine weiteren Konsequenzen.
- Mittelschwere Widerhandlung nach Art. 16b SVG (z. B. wiederholter Blick auf das Handy während der Fahrt, zusätzliche Fahrfehler, Kollision etc.): Ohne Vorbelastung muss der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen werden (gesetzliches Minimum).
- Schwere Widerhandlung nach Art. 16c SVG (z. B. Unfall infolge Ablenkung und Verlust der Herrschaft über das Fahrzeug): Ohne Vorbelastung muss der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen werden (gesetzliches Minimum).
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Bei Vorliegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung wird die Probezeit für Neulenkerinnen und Neulenkern um ein Jahr verlängert (Art. 15a Abs. 3 SVG). Wurde der Führerschein während der Probezeit bereits einmal entzogen, so wird er nun annulliert.
Ein neuer Führerschein auf Probe kann frühestens nach einem Jahr und nur aufgrund eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden (Art. 15a Abs. 5 SVG). Nach erneutem Bestehen der Prüfung wird ein neuer Führerschein auf Probe ausgestellt (Art. 15a Abs. 6 SVG).
Ob die Nutzung des Handys am Steuer als leichte, mittelschwere oder schwere Widerhandlung gilt, beurteilt das kantonale Strassenverkehrsamt im Einzelfall. Ein Fahrausweisentzug oder eine Probezeitverlängerung erfolgt demnach nicht automatisch, sondern erst nach individueller Prüfung.
Geblitzt mit dem Handy am Ohr oder in der Hand während der Autofahrt – was droht jetzt?
Wer in der Schweiz wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird und auf dem Blitzerfoto ein Handy in der Hand hält, riskiert zusätzliche Konsequenzen. Die Aufnahme kann als Beweismittel für einen Verstoss gegen Art. 3 VRV und Art. 31 Abs 1 SVG dienen («Die Fahrzeugführenden müssen ihre Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden»).
Ausschlaggebend ist, ob auf der Aufnahme zu erkennen ist, ob die Fahrerin oder der Fahrer ein Handy während der Fahrt in der Hand hält. Je nach Konstellation und Fotobeweis kann eine Einsprache sinnvoll sein (siehe Abschnitt «Wie und wann kann man Einspruch einlegen?»). Die endgültige Beurteilung liegt bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.
Das Bedienen eines Handys während der Fahrt kann auch von der Polizei festgestellt werden. Die Aussagen und Feststellungen der Polizei haben Beweischarakter und werden in einem Strafverfahren als Beweismittel verwendet.
Gibt es in der Schweiz sogenannte «Handyblitzer»?
In der Schweiz gibt es derzeit keine zugelassenen «Handyblitzer», also Kamerasysteme, die gezielt die Handynutzung am Steuer erfassen. Aber es gilt, wie bereits oben erwähnt: Wenn auf einem normalen Geschwindigkeitsfoto ein Handy sichtbar ist, kann dieses Bild als Beweismittel verwendet werden.
Geblitzt mit Handy und zu schnell: Gibt es eine doppelte Strafe?
Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy am Steuer gelten als unabhängige Verkehrsdelikte. Das bedeutet:
- Für die Geschwindigkeitsüberschreitung gilt die übliche Ordnungsbusse oder Strafe gemäss den Tempovorschriften.
- Für die Handynutzung am Steuer kann – je nach Schwere – eine Ordnungsbusse oder ein Strafverfahren hinzukommen (siehe Abschnitt weiter oben: Wie hoch ist die Strafe oder Busse für «Handy am Steuer» in der Schweiz?).
Wird während einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer anderen Verkehrsregelverletzung festgestellt, dass die Fahrerin oder der Fahrer während der Fahrt ein Handy bedient hat, erfolgt die Beurteilung nicht in zwei unterschiedlichen Verfahren. Beide Verstösse werden in einem Strafbefehl oder einem Urteil zusammen behandelt.
Wie und wann kann man Einsprache einlegen?
Wenn Sie den Vorwurf oder das Blitzerfoto bestreiten, haben Sie je nach Verfahren unterschiedliche Rechte:
- Bei einer Ordnungsbusse (i. d. R. 100 Franken für Handy am Steuer): Sie können die Ordnungsbusse nicht akzeptieren, indem Sie diese nicht bezahlen. Dadurch wird das Ordnungsbussenverfahren beendet und der Fall an die zuständige Strafbehörde (in der Regel die Staatsanwaltschaft) weitergeleitet. Diese prüft den Sachverhalt und wird Ihnen voraussichtlich einen Strafbefehl zustellen. Gegen diesen können Sie dann schriftlich Einwände vorbringen und Beweisanträge stellen. Bitte beachten Sie die Fristen im Strafbefehlsverfahren.
- Bei einem Strafbefehl (z. B. einfache oder schwere Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 SVG): Sind Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung vorsorglich Einsprache einlegen (Art. 354 Abs. 1 StPO). Diese muss schriftlich erfolgen und zwingend eigenhändig unterzeichnet werden. Um den fristgerechten Eingang belegen zu können, sollten Sie die Einsprache aus Beweisgründen eingeschrieben versenden.
- Sie richten das Schreiben an die im Strafbefehl genannte Staatsanwaltschaft oder Strafbehörde. Nach der Einsprache können Sie eine schriftliche Stellungnahme einreichen. Die Strafbehörde kann weitere Beweismittel erheben (z. B. Einvernahmen durchführen), den Strafbefehl aufheben oder den Fall an das Gericht weiterleiten.
Bei unklarer Beweislage oder drohendem Führerausweisentzug ist es ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
So nutzen Sie Ihr Handy sicher im Auto
Fakt ist: Das Smartphone ist ein fester Teil unseres Alltags. Um jedoch Strafen und Risiken zu vermeiden, sollten alle wichtigen Einstellungen vor Fahrtbeginn vorgenommen werden. Richten Sie Navigation, Musikwiedergabe und Freisprechfunktion immer vor dem Start ein und befestigen Sie das Gerät in einer stabilen Halterung.
Denken Sie daran: Telefonieren ist nur erlaubt, wenn Sie eine Freisprechanlage oder Sprachsteuerung verwenden – das Handy darf dabei nicht in der Hand gehalten werden. Auch das kurze Aufnehmen oder Antippen während der Fahrt kann als unzulässige Bedienung gelten.
Wenn Sie einen Anruf oder eine Nachricht erhalten, die nicht warten kann, halten Sie an einem sicheren Ort an, stellen Sie das Fahrzeug vollständig still und schalten Sie den Motor aus. Erst dann dürfen Sie das Handy ohne Risiko am Steuer bedienen.
Fragen & Antworten
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.



