Ein Mann installiert eine Autoscheibe in einem weissen Fahrzeug. Symbolbild für mangehlafte Autoreparatur.

Reklamation bei einer mangelhaften Autoreparatur

Garantie, Gewährleistung und Schäden bei der Autoreparatur

Sie bringen Ihr Auto in die Werkstatt und vertrauen darauf, dass es danach wieder einwandfrei funktioniert - und dann das: Das Problem ist immer noch da oder es sind neue Mängel aufgetreten. Was tun, wenn die Autoreparatur fehlschlägt, die Kosten aus dem Ruder laufen oder die Werkstatt sogar zusätzlichen Schaden anrichtet? Ein Überblick über Ihre Rechte als Kunde bzw. Kundin.

  • Lesezeit: 6 Minuten
  • Letztes Update: Dezember 2025
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Gewährleistung und Nachbesserung bei Autoreparaturen in der Schweiz

Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet die Garagen, dafür zu sorgen, dass die durchgeführten Arbeiten mängelfrei sind (Art. 368 OR). Waren diese Reparaturarbeiten mangelhaft, haftet die Werkstatt auch dann, wenn der Mangel erst später erkennbar wird. Die Kundin oder der Kunde muss die Mängelrüge jedoch unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich einreichen (Art. 367 OR).

Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt bei der Auftraggeberin, dem Auftraggeber. Wird der Mangel erst nach einiger Zeit entdeckt, kann die Beweisführung besonders schwierig sein. Daher empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Beweismittel (Fotos etc.) zu sichern.

Frist für Nachbesserung bei Gewährleistungsfällen

Wird nach einer Autoreparatur ein Mangel festgestellt, so hat der / die Auftraggeber:in das Recht, zu reklamieren und von der Werkstatt Nachbesserung zu verlangen (Art. 368 Abs. 2 OR). Der Auftraggeber resp. die Auftraggeberin muss in diesem Fall der Werkstatt eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Was als «angemessen» gilt, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Mangels, der Dringlichkeit der Reparatur und dem Umfang der Arbeiten ab. In der Praxis sind zwei bis drei Wochen eine übliche Frist für die Behebung von Standardmängeln.

Welche Mängelrechte haben Sie nach einer fehlerhaften Reparatur?

Nach einer mangelhaften Reparatur haben Sie in der Schweiz verschiedene Rechte:

  • Nachbesserung verlangen (Art. 368 Abs. 2 OR): Sie haben das Recht, von der Werkstatt bei einer mangelhaften Autoreparatur eine kostenlose Nachbesserung zu verlangen, solange dies der Werkstatt keine übermässigen Kosten verursacht. Die Nachbesserung ist in der Regel die schnellste und unkomplizierteste Lösung, wenn die Garage kooperativ ist.
     
  • Minderung (Preisnachlass): Alternativ können Sie eine Minderung des Werklohns verlangen. Dieser Weg bietet sich an, wenn der Mangel geringfügig ist oder die Werkstatt die Nachbesserung verweigert (zum Beispiel, weil sie übermässige Kosten verursachen würde). Verweigert die Werkstatt die Minderung, muss häufig eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden.
     
  • Wandlung (Rücktritt vom Vertrag): In besonders schwerwiegenden Fällen können Sie auch die Wandlung verlangen, also vom Vertrag zurücktreten und den gezahlten Werklohn zurückfordern. Dies ist aber nur möglich, wenn eine Nachbesserung unmöglich ist oder mehrmals fehlschlägt und der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Dieser Schritt ist mit erheblichem Aufwand verbunden und in der Praxis oft schwer durchführbar, da eine vollständige Vertragsaufhebung meist kompliziert ist. Wollen Sie vom Vertrag zurücktreten, müssen Sie zudem nachweisen können, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

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Wenn die Werkstatt den Fehler nicht findet: Was bedeutet das für die Diagnosekosten?

Diagnosearbeiten sind oft der erste Schritt, wenn ein Problem am Fahrzeug auftritt. Diese Arbeiten können jedoch sehr komplex und zeitaufwändig sein, da viele Werkstätten nach dem sogenannten Ausschlussverfahren vorgehen. Das kann bedeuten, dass Bauteile systematisch überprüft, ausgetauscht oder getestet werden, ohne dass dies immer direkt zur Lösung des Problems führt.

Auch wenn die Werkstatt den Fehler nicht sofort findet, besteht in der Regel eine Vergütungspflicht für die geleistete Diagnosearbeit. Dies gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass die Diagnose zunächst nicht richtig oder erfolgreich war, sofern die Werkstatt fachgerecht vorgegangen ist. Die Werkstatt muss im Streitfall beweisen, welche Diagnosearbeiten durchgeführt wurden und warum sie notwendig waren.

Auto repariert, aber Fehler nicht behoben – welche Schritte sind sinnvoll?

Wenn Sie nach einer Autoreparatur feststellen, dass der ursprüngliche Fehler nicht behoben wurde, sollten Sie sich umgehend mit der Werkstatt in Verbindung setzen und auf Nachbesserung bestehen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Mängel der Autoreparatur unverzüglich (i.d.R. innert 1-3 Tagen) schriftlich rügen.
  2. Eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen
  3. Verweigert die Werkstatt die Nachbesserung oder bleibt diese erfolglos, können Sie eine Minderung des Werklohns oder unter Umständen sogar Wandlung (Rücktritt vom Vertrag) verlangen.

Muss ich eine erfolglose Autoreparatur bezahlen?

Wenn eine Reparatur nicht erfolgreich ist, stellt sich die Frage, ob Sie die Kosten der Autoreparatur tragen müssen. Grundsätzlich gilt: Sie bezahlen die Arbeitsleistung und Teile nur, wenn die Reparatur fachmännisch ausgeführt wurde. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, der Garage ein unfachmännisches Vorgehen nachzuweisen.

Autoreparatur ohne Auftrag

Eine Werkstatt kann unter bestimmten Umständen Arbeiten an Ihrem Fahrzeug durchführen, die nicht ausdrücklich in Auftrag gegeben wurden. Dies wird als Geschäftsführung ohne Auftrag bezeichnet (Art. 422 OR). Die Werkstatt darf solche Arbeiten ausführen, wenn sie notwendig sind und im Interesse der Kundschaft liegen, etwa wenn die Arbeiten sicherheitsrelevant sind. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Kosten für diese Arbeiten zu übernehmen. Die Werkstatt muss jedoch nachweisen, dass diese Massnahmen notwendig waren.

Beispiel: Wird beim Wechsel der Bremsbeläge festgestellt, dass auch die Bremsleitungen beschädigt sind, kann die Werkstatt diese austauschen, um die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Kostenvoranschläge für die Autoreparatur: eine Möglichkeit, Reklamationen zu vermeiden

Bevor Sie einer Reparatur zustimmen, sollten Sie eine schriftliche Offerte oder einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt verlangen. Seriöse Werkstätten sind in der Lage, die benötigten Ersatzteile und den Arbeitsaufwand vorab zu kalkulieren. Eine schriftliche Offerte schützt Sie vor bösen Überraschungen, da alle voraussichtlichen Kosten aufgeführt sind. Dies schliesst den Arbeitsaufwand sowie die benötigten Ersatzteile ein. Auf Grundlage dieser Offerte können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob Sie die Reparatur beauftragen wollen oder nicht.

Wie hoch darf die Abweichung vom Kostenvoranschlag sein?

Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Schätzung der anfallenden Kosten, weshalb es in der Praxis zu geringfügigen Abweichungen kommen kann. In der Schweiz gibt es keine genaue Vorschrift über die zulässige Abweichung, jedoch wird im Allgemeinen eine Abweichung von ca. 10 - 15 % als zulässig erachtet. Diese Praxis hat sich in der Rechtsprechung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Werkstätten etabliert. Weiterführende Informationen zum Thema Kostenschätzung in Werkverträgen finden Sie in diesem Ratgeber.

Werkstatt verursacht Schaden bei der Reparatur

Wenn die Werkstatt während einer Autoreparatur neue Schäden an Ihrem Fahrzeug verursacht, haftet sie in der Regel für diese Schäden (Art. 364 OR). Sobald Sie den neuen Schaden bemerken, sollten Sie ihn der Werkstatt sofort schriftlich und nachweisbar melden. Falls die Autogarage die Haftung bestreitet, kann ein Sachverständigengutachten zur Klärung der Schadensursache hilfreich sein.

Fragen & Antworten

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

 

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