Eine Frau beim Auto am Telefonieren
Ratgeber

Wildunfall: So verhalten Sie sich bei Unfällen mit Wildtieren richtig

Schon ist es passiert: aus dem Nichts ist ein Tier auf die Strasse gerannt und wurde von Ihrem Auto erfasst. Im Herbst häufen sich Unfälle mit Wildtieren. Erfahren Sie, wie Sie bei einem Wildunfall richtig handeln und Fahrzeugschäden korrekt versichern.

  • Lesezeit: 3 Minuten
  • Letztes Update: Dezember 2024

Gerade beim Wechsel der Jahreszeiten kommt das leider häufig vor: Ein Tier springt vor Ihr Auto. Ein Aufprall ist unvermeidbar. Im schlimmsten Fall kommen Insassen, Tier und Fahrzeug zu Schaden. So reagieren Sie richtig bei einem Unfall. 

basic_checklist

Wildunfall: Was tun?

Wenn Sie trotz aller Vorsicht nicht rechtzeitig bremsen konnten und mit einem Wildtier kollidiert sind, reagieren Sie folgendermassen:  

Halten Sie an, schalten Sie den Warnblinker ein und bewahren Sie Ruhe.

Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.

Rufen Sie die Polizei an (Notrufnummer117). Diese bietet allenfalls den Wildhüter auf. Unfälle mit Tieren sind meldepflichtig.

Nähern Sie sich auf keinen Fall dem verletzten Tier, es steht unter Stress und kann gefährlich sein.

Warten Sie an einer sicheren Stelle beim Unfallort auf Polizei oder Wildhüter. Diese werden den Unfall protokollieren und eine Unfallbescheinigung ausstellen.

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Dafür benötigen Sie Ihre Unfallbescheinigung.

Wildunfälle vermeiden

Ob schüchternes Reh, stolzer Hirsch oder flinker Fuchs: Wildtiere verhalten sich unberechenbar. Bei Fahrten auf Überlandstrassen oder an Waldrändern kommt es vor allem nachts vor, dass wilde Tiere Ihren Weg kreuzen. So verhalten Sie sich der Situation angepasst: 

  • Ein Reh im roten Triangel: Achten Sie auf das Warnschild „Wildwechsel“. Reduzieren Sie Ihr Tempo. Am grössten ist die Gefahr im Herbst während der Dämmerung, in der Nacht sowie bei schlechter Witterung.  
  • Halten Sie an, wenn Sie am Strassenrand ein Tier erkennen. Tiere sind durch die Scheinwerfer des Autos geblendet, verhalten sich allenfalls schreckhaft und reagieren unberechenbar. 
  • Ist ein Tier in Sichtweite? Bremsen Sie und blenden Sie das Licht ab.  

Falls sich ein Zusammenprall mit dem Wild nicht vermeiden lässt: Versuchen Sie nicht auszuweichen! Ausweichmanöver können für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein. Besser: Lenkrad gut festhalten und fest bremsen! 

Wildunfall richtig versichern

Rufen Sie nach einem Unfall mit Wildtieren umgehend die Polizei an. Die Kollision wird entweder von der Polizei oder vom Wildhüter protokolliert. Melden Sie den Vorfall nicht oder tun Sie dies nicht sofort, sondern erst nach wenigen Stunden , müssen Sie mindestens mit einer Busse (Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, Art. 92 SVG), allenfalls gar mit einer Geldstrafe mit Strafregistereintrag (Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Art. 91a SVG) und einem Führerausweisentzug rechnen. Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten und Administrativverfahren betreffend den Entzug des Führerausweises sind über Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung gedeckt.


Je nach Kanton ist darüber hinaus selbst bei pflichtgemässer Meldung mit einer Schadenersatzforderung für das verletzte oder getötete Tier zu rechnen, welche mehrere tausend Franken betragen kann. In diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung zu kontaktieren.


Der Schaden am Auto, der durch den Zusammenprall mit dem Wildtier entstanden ist, ist durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Entstand der Schaden aufgrund eines Ausweichmanövers und wurde beispielsweise. dadurch eine Leitplanke beschädigt, dann übernimmt die Vollkaskoversicherung.
Für Kundinnen und Kunden der Mobiliar ist die Hotline Mobi24 bei Fragen rund um die Uhr erreichbar.

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.