Selbstunfall mit dem Auto: Was ist zu tun?
Selbst schuld! Nur eine Sekunde nicht aufgepasst, die Kollision war nicht mehr zu vermeiden. Wer zahlt den Autoschaden, wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben? Und wie verhalten Sie sich bei einem Selbstunfall richtig? Das müssen Sie wissen.
Lesezeit: 3 Minuten Letztes Update: Dezember 2024
Selbstunfall ohne Beteiligung von Dritten
Die Säule in der Garage war doch etwas näher als gedacht… Nun ist die Seitentür eingedrückt und zerkratzt. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie rundum abgedeckt. Diese zahlt die Schäden an Ihrem Auto auch bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Die Teilkasko-Versicherung deckt solche Kosten in der Regel nicht.
Schäden, die Sie am Eigentum von Dritten zugefügt haben, werden von Ihrer Haftpflicht-Versicherung übernommen. Wichtig zu wissen: Ohne den Nachweis einer Motorhaftpflichtversicherung, darf Ihr Motorfahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren.
Selbstunfall mit weiteren Beteiligten
Beim Parkieren haben Sie das Auto Ihrer Nachbarin beschädigt. Ihre Haftpflichtversicherung für Fahrzeuglenker deckt die von Ihnen verursachte Schäden am Eigentum von Anderen – hier etwa die Schäden am Auto der Nachbarin. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt diese die Schäden an Ihrem Auto.
So verhalten Sie sich bei einem Selbstunfall korrekt
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht? Behalten Sie einen kühlen Kopf. Halten Sie die Sicherheitsvorkehrungen ein – gerade, wenn auch Menschen zu Schaden gekommen sind:
Sichern Sie die Unfallstelle.
Schalten Sie im Strassenverkehr den Warnblinker ein und stellen Sie wenn möglich ein Warndreieck auf. Platzieren Sie dieses mindestens 50m von der Unfallstelle entfernt. Auf der Autobahn mindestens 100m.
Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Wie viele Verletzte gibt es? Wie viele Fahrzeuge sind beteiligt? Läuft bei einem Fahrzeug Flüssigkeit aus?
Erste Hilfe
Rufen Sie bei Bedarf den Notruf an und leisten Sie erste Hilfe. Bringen Sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr!
Informieren Sie die Polizei
Unfallprotokoll
Dokumentieren Sie den Schaden und füllen Sie ein Unfallprotokoll aus.
Schadenmeldung
Anschliessend melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Kam es beim Verkehrsunfall nur zu einem einfachen Blechschaden, müssen Sie Notruf und Polizei nicht informieren. Es sei denn, ein Beteiligter besteht darauf. Falls der Geschädigte nicht in der Nähe oder erreichbar ist - etwa, wenn Sie ein parkiertes Auto beschädigt haben - müssen Sie sofort die Polizei informieren.
Die Missachtung der Verhaltensvorschriften nach Unfällen (Art. 51 SVG) wird streng sanktioniert. Wird bei einem meldepflichtigen Unfall (auch ohne Personenschaden) die Polizei nicht informiert, drohen Bussen oder Geldstrafen (mit Strafregistereintrag) Je nachdem wird zusätzlich ein Führerausweisentzug verfügt (Art. 91a und Art. 92 in Verbindung mit Art. 16c SVG).
Erstellen Sie auf jeden Fall ein Unfallprotokoll. Sie sollten hierbei auf keinen Fall Ihre Schuld anerkennen. Die Schuldfrage wird von der Versicherung oder gegebenenfalls durch ein Gericht geklärt.
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, unterstützt Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Gute Fahrt! Und sollte doch etwas passieren, sind wir für Sie da.
Weitere Fragen?
Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.