Eine Wohnung im Bau

Die wichtigsten Versicherungen, wenn der Bau losgeht

So sind Sie für alle Fälle gut versichert

Ob Unfälle, Wasserschaden oder Diebstahl: Auf Baustellen ist schnell etwas passiert. Da lohnen sich die richtigen Versicherungen.

  • Lesezeit: 4 Minuten
  • Letztes Update: März 2025

Eine Baustelle ist gefährlich. Das sagt zumindest die Statistik. Die Suva zählt über 50’000 Unfälle im Jahr beim Bauen und Renovieren. Die meisten führen zu Sachschäden, zum Beispiel wenn Ziegelsteine runterfallen und ein Auto beschädigen. Hier kommt die Bauversicherung zum Tragen. Aber dazu später. Beginnen wir am Anfang. 

Sind das Projekt skizziert, die Finanzierung geregelt, die Offerten eingeholt und die Verträge unterschrieben, kanns endlich mit dem Bau losgehen. Aber aufgepasst: Es lohnt sich, einen letzten Umweg zu machen. Machen Sie sich vor dem ersten Spatenstich über die Versicherungen in der Bauphase schlau. 

Das ist erstens simpel und zweitens relativ günstig. Es sind eigentlich nur zwei Versicherungen, die Sie kennen müssen: Die Bauwesenversicherung sowie die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Möglicherweise brauchen Sie nicht einmal beide. 

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung gilt quasi als Vollkasko in der Bauphase. Sie übernimmt die Kosten, wenn auf der Baustelle ein Unfall oder ein Missgeschick passiert.  

Sie gibt es sowohl für kleinere Umbauten wie für millionenteure Renovationen. Die Prämie ist im Vergleich zur Höhe der Versicherungssumme relativ günstig. Letztere hängt vom Gebäude ab, von dessen Lage sowie den Umbaukosten inklusive Honorare und Eigenleistungen. Auf deren Basis wird eine massgeschneiderte Police mit Baukostenplan-Positionen (BKP) erstellt. Üblicherweise wird die Prämie auf die beauftragen Handwerker und Unternehmen aufgeteilt, da auch diese profitieren. 

Was deckt die Bauwesenversicherung?

Bauherrenhaftplichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten ab, also wenn durch den Umbau oder die Renovation ein benachbartes Gebäude beeinträchtigt oder eine Person verletzt wird. Die Bauherrin oder der Bauherr haftet in solchen Fällen kausal. Das bedeutet, dass Sie auch dann für den Schaden aufkommen müssen, wenn Sie kein oder nur ein geringes Verschulden trifft. Das deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung:

Personen- und Sachschäden an Dritten

Sie schützt zum Beispiel vor den finanziellen Folgen, wenn eine Kranlast auf das Nachbargrundstück fällt oder ein Ziegelstein einen Passanten trifft. 

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zwar nicht vorgeschrieben, Experten raten aber, sie abzuschliessen, weil die Fälle schnell sehr teuer werden können, etwa wenn beim Aushub Risse in der Fassade des Hauses nebenan entstehen. 

Prüfen Sie, ob und bis zu welcher Summe Ihre Privathaftlichversicherung solche Fälle bereits deckt. Üblicherweise sind Schäden bis zu einer Gesamtsumme von maximal 100’000 Franken eingeschlossen. Es gibt aber Gründe, aus denen eine Zusatzversicherung mit höherer Deckung sinnvoll sein kann, etwa wenn Sie ein teures Projekt planen, wenn die Nachbarhäuser sehr nahe liegen oder wenn die Baustelle an einer stark frequentierten Strasse liegt. Eine Bauherrenhaftpflicht mit einer Deckung von 200’000 Franken oder mehr gibt es bereits für wenige hundert Franken. 

Garantieversicherungen

Ist der Umbau abgeschlossen, beginnt mit der Bauabnahme die Garantiezeit. Die beteiligten Handwerker und Unternehmen müssen in dieser Zeit für gerechtfertigte Ansprüche geradestehen. Doch oft ist nicht klar, welcher Mangel unter die Garantie fällt und ob der Handwerker oder der Bewohner dafür verantwortlich ist. Es kann zu Streitigkeiten kommen. Hier schützen Garantieversicherungen den Eigentümer oder die Eigentümerin des Gebäudes vor finanziellen Folgen: Spezialisten inspizieren den Mangel und vermitteln zwischen den Parteien.

Gebäudeversicherung

Falls der Umbau oder die Renovation zu einem Wertzuwachs des Gebäudes führen, sollte am Ende des Projekts die Gebäudeversicherung informiert und angepasst werden. Geschieht dies nicht, entsteht eine Unterdeckung. Bei einem Schaden wird dann möglicherweise nicht der ganze Betrag übernommen. 

Bei den Beispielen in diesem Text handelt es sich um Fallbeispiele. Die enthaltenen Informationen sind nicht rechtlich bindend.