Gebäudeversicherung

Zwei Buben sitzen in ihrem Baumhaus und spielen.
Der Rundumschutz für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung

Die kaputte Leitung setzt das Erdgeschoss Ihres Hauses knietief unter Wasser? Ihre Hauswand wurde ohne ihr Einverständnis «verschönert»? Die Gebäudeversicherung mit verschiedenen Zusatzdeckungen der Mobiliar schützt Sie vor finanziellen Folgen nach einem solchen Schaden an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung.

Gründe für die Gebäudeversicherung

Mit der Gebäudeversicherung der Mobiliar sind Sie optimal gegen finanzielle Folgen aufgrund von Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung versichert.

Individuell erweiterbar

Auf Wunsch kann die Gebäudeversicherung individuell mit Zusatzdeckungen ergänzt werden.

Versichert zum Neuwert

Ihr Gebäude ist bei der Mobiliar zum Neuwert versichert. Dank der automatischen Anpassung an die Baukostenentwicklung sind Sie immer lückenlos geschützt.

Passen Sie Ihre Gebäudeversicherung bei der Mobiliar flexibel und unkompliziert Ihren Bedürfnissen an.

Alle Kantone

Schützen Sie Ihr Gebäude (bis zu 3 Wohnungen) oder Ihre Eigentumswohnung zum Beispiel gegen Wasser- oder Einbruchdiebstahlschäden.

Kantone mit obligatorischer, kantonaler Versicherung

Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung ist im Fall von Feuer und Naturereignissen wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Sturm beim Kanton versichert. Leben Sie in einem Kanton mit einem Versicherungs-Obligatorium gegen Feuer- und Elementarschäden jedoch ohne kantonale Gebäudeversicherung, können Sie sich bei der Mobiliar versichern lassen.

Kantone ohne obligatorische, kantonale Versicherung

Ist eine Versicherung für Feuer & Elementarschäden in Ihrem Kanton nicht obligatorisch, ist diese trotzdem empfehlenswert. Bei der Mobiliar ist Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung im Fall von Feuer und Naturereignissen wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine oder Sturm zum Neuwert versichert.

Gebäudeversicherung
Ist Teil der

Schadenbeispiele

Einbruchdiebstahl

Opfer von Einbrechern?
Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass in Ihr Haus eingebrochen wurde. Die Einbrecher haben erhebliche Schäden an Tür und Fenstern hinterlassen.

Feuer- und Elementarschäden

Feuer im Dach?
Durch einen Blitzeinschlag fängt ihr Dachstock Feuer. Wände und Balken im Estrich sind angesengt oder ganz verbrannt, und die Wohnung darunter erleidet diverse Schäden vom Löschwasser.
Knietief im Wasser?
Der idyllische kleine Bach vor Ihrem Haus wurde beim Starkregen zum reissenden Fluss und bahnte sich seinen Weg bis in Ihren Keller. Die Wände und der Boden sind durchnässt.

Bruchschaden

Riss im Lavabo?
Die Parfümflasche rutscht Ihnen aus der Hand, direkt ins Lavabo, welches nun einen Riss hat.
Bruchschaden am Fenster?
Während dem Lüften gibt es Durchzug. Dieser lässt Fenster und Türen knallen. Die Fensterscheibe zerbricht in 1000 Teile.

Wasserschaden

Leck in der Wasserleitung?
Eine Wasserleitung hat ein Leck. Durch das Leck wird die Wand, in der die Leitung verbaut ist, beschädigt. Die Tropfen haben auch den Holzboden aufquellen lassen.

Zusätzliche Gefahren

Ungewollte Graffitikunst?
Unbekannte Täter haben sich künstlerisch auf Ihrem Garagentor verewigt. Die Farbe lässt sich nicht mehr entfernen.
Neue Mitbewohner?
Marder haben unter Ihrem Dach eine gemütliche Ecke gefunden. Diese dient nun als heimeliges Nest für die Marderfamilie. Darunter leiden aber Kabel und Isolierung die von den Tieren angenagt werden.

Was ist gedeckt?

  • Gebäude (bis 3 Wohnungen) und Eigentumswohnungen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 
  • Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall anfallen, z.B. Räumung und Entsorgungskosten.
  • Bruch von Verglasungen, Plexiglas oder glasähnlichen Materialien
  • Bruchschäden an Kochflächen, Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen,
  • Bruchschäden an Lavabos, WC’s, Badewannen. 
  • Glasbestandteile von Sonnenkollektoren.
  • Böswillige Beschädigung 
  • Innere Unruhen 
  • Fahrzeuganprall 
  • Gebäudeeinsturz 
  • Marder, Nager, Insekten und Wildtiere 
  • Flüssigkeitsschäden 
  • Schäden durch umstürzende Bäume

Unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen am Gebäude durch äussere Einwirkungen.

Versichert sind sämtliche fest mit dem Gebäude oder mit dem dazugehörenden Grundstück verbundenen technischen Anlagen (Heizung, Boiler, Beleuchtungsanlagen etc.) – und zwar gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen und Zerstörungen. Dazu gehören auch der Ertragsausfall sowie die damit verbundenen Mehrkosten von Photovoltaikanlagen.

Mehr zur Zusatzdeckung Haustechnische Anlagen

Im Fall eines Erdbebens bietet die flexible Versicherung der Mobiliar Privatpersonen die Möglichkeit, Ihr Hab und Gut zu schützen.

Mehr zur Erdbebenversicherung

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen.

Wenn Sie in einem der folgenden Kantone wohnen, müssen Sie Ihr Gebäude über die kantonale Gebäude-Feuerversicherung versichern: 

  • Aargau, 
  • Appenzell Ausserrhoden, 
  • Basel-Land, 
  • Basel-Stadt, 
  • Bern, Freiburg, 
  • Glarus, Graubünden, 
  • Jura, 
  • Luzern, 
  • Neuenburg, 
  • Nidwalden, 
  • St. Gallen, 
  • Schaffhausen, 
  • Solothurn, 
  • Thurgau, 
  • Waadt,
  •  Zug, 
  • Zürich

Auch in den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Feuer- und Elementarversicherung obligatorisch. Muss jedoch über einen Privatversicherer versichert werden. Die Bewohnenden der GUSTAVO-Kantone (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) müssen ihr Gebäude bei einer privaten Gebäudeversicherung abschliessen. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme: Bezirk Oberegg) und Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.

Abhängig vom Kanton sind Feuer- und Elementarschäden versichert. Zusätzliche Deckungen können eingeschlossen werden: für haustechnische Anlagen, Mietertrag, Gebäudeverglasungen, bauliche Einrichtungen, Umgebungsversicherung, Gebäudehaftpflicht, Gebäude-Kasko oder Erdbeben.

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen. Zudem können je nach Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen weitere Ausschlüsse gelten.

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von der Grösse und dem Wert des Gebäudes, und dem Baujahr, dem Umfang des Versicherungsschutzes und der Selbstbehalt. Es ist daher schwierig, einen genauen Preis zu nennen, da jede Versicherungspolice individuell auf die Bedürfnisse der Kundin bzw. des Kunden zugeschnitten wird. Lediglich eine grobe Orientierung ist möglich: Die Prämien für eine Gebäudeversicherung können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Franken pro Jahr liegen.

Ja, in der Schweiz können die Prämien für die Gebäudeversicherung von den Steuern abgezogen werden. Die Gebäudeversicherung gilt als Teil der obligatorischen Versicherungen und kann daher als Versicherungsprämie in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es hierbei regionale Unterschiede, da die Gebäudeversicherung von den Kantonen verwaltet wird. Es empfiehlt sich daher, die genauen Regelungen des jeweiligen Kantons zu prüfen oder sich von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater beraten zu lassen.

Unsere Lösungen für Unternehmen

Auch Unternehmen steht die Gebäudeversicherung der Mobiliar zur Verfügung.

Davon profitieren Sie

Dieser Service ist in der Gebäudeversicherung automatisch mit drin.

Im Schadenfall rund um die Uhr für Sie da.

Es ist Hochwinter und Ihre Heizung ist ausgefallen? Sie entdecken Schäden an diversen Einrichtungen, die darauf schliessen lassen, dass Mäuse sich in Ihrem Haus eingenistet haben? Die Mobiliar 24h HomeAssistance ist in solchen Fällen rund um die Uhr für Sie da:

  • Organisation und Übernahme der Kosten von Sofortmassnahmen ohne Selbstbehalt
  • Übernahme der Kosten für die Bekämpfung von Schädlingen

Gründe für die Mobiliar

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